Parlamentarier debattieren über Sterbehilfe

Der Bundestag hat in einer Debatte über die Sterbehilfe diskutiert. Drei Gesetzesvorschläge bildeten die Grundlage. Deutlich wurde: Detailfragen werden entscheidend sein.
Von Johannes Schwarz
Die Mehrheit des Bundestages hat für das umstrittene Infektionsschutzgesetz gestimmt

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben am Mittwoch über Sterbehilfe diskutiert. Die Orientierungsdebatte ist der gewohnten parlamentarischen Arbeit vorangestellt. Die Politiker sollen so einen Überblick über die Sachlage erhalten. Mehrere Abgeordnetengruppen haben bereits fraktionsübergreifend Gesetzesvorschläge vorgestellt. Darüber hinaus sind weitere Positionen erkennbar.

Neuregelung der Sterbehilfe

Hintergrund der politischen Debatte ist die anstehende Neuregelung der Beihilfe zum Suizid, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Hilfe beim Suizid kassiert hatte. Das Gericht sah das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Das Parlament ist daher aufgefordert gesetzlich zu regeln, inwiefern etwa Ärzte Sterbewilligen tödlich wirkende Medikamente überlassen dürfen.

Die Parlamentarier machten in den Reden deutlich, dass das Thema der Sterbe- und Suizidhilfe ethische, religiöse und emotionale Aspekte hat. Der FDP-Politiker Michael Kruse lobte die Entscheidung, dass es in der Debatte keinen Fraktionszwang gibt. Bei einer solchen Debatte sei dies „angemessen“. Die Abgeordneten sind so in ihrer Entscheidung frei und nur an das eigene Gewissen gebunden.

Debatte entlang von Gesetzesvorschlägen

Derzeit sind drei Gesetzesvorschläge bekannt: zwei liberalere und ein konservativeres Modell der Sterbehilfe. Die Orientierungsdebatte gab diversen Positionen zur Sterbehilfe Raum. Die Mehrheit der Politiker orientierte sich an den derzeitigen Vorschlägen.

Gesetzesvorschlag 1: Recht auf Sterbehilfe nach Beratung

Eine Gruppe von Abgeordneten, um die FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke, SPD-Politiker Helge Lindh sowie die Linken-Abgeordnete Petra Sitte will Ärzten erlauben, die todbringenden Substanzen zu verschreiben. Bedingung ist, dass eine Beratung in staatlich finanzierten Beratungsstellen vorausgegangen ist, die sicherstellt, dass der Sterbewunsch wirklich den freien Willen des Betroffenen entspricht.

Die Frage der Sterbehilfe sei eine „Zumutung für die Gesellschaft“, stellte Helge Lindt (SPD) heraus. Doch Politik müsse dies ertragen. Er plädierte dafür, Sterbehilfe aus dem Strafrecht zu streichen. Es müssten „Bedingungen geschaffen werden, die Sterbehilfe zu ermöglichen“ – auch wenn viele Menschen dies aus ethischen oder religiösen Gründen für falsch hielten.

Petra Sitte (Die Linke) betonte die Selbstbestimmung des Einzelnen in der Debatte. Denn dies sei im Kern „Ausdruck von Würde“. Sterbehilfe müsse für alle zugänglich sein. Ebenfalls befürwortete Kathrin Heilling-Plahr (FDP) liberale Sterbehilfe. „Menschen in Bedürfnissen zur Seite“ zu stehen, sei ihre Motivation. Menschen beim Sterben zu helfen könne jedoch nur umgesetzt werden, wenn es „niederschwellige Beratungsstellen“ gebe und diese verpflichtend genutzt würden. Diese Stellen dürften jedoch nicht in eine Richtung lenken. Es brauche eine „ergebnisoffene Beratung“, erklärte Til Steffen (Bündnis 90/Die Grünen).

Gesetzesvorschlag 2: Geschäftsmäßige Sterbehilfe verbieten

Eine  Gruppe um den Sozialdemokraten Lars Castellucci, die CDU-Politiker Hermann Gröhe und Thomas Rachel sowie den Grünen-Politiker Konstantin von Notz befürwortet ein konservativeres Modell. Sie wollen  den Versuch unternehmen, bestimmte Formen der Suizidassistenz zu verbieten und die Hilfe zur Selbsttötung nur in engen Grenzen zu erlauben.

Ansgar Heveling von der Unionsfraktion appellierte für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. In einzelnen Situationen solle eine solche jedoch angeboten werden können. Heveling betont zwar den „freien Willen“ jedes einzelnen, jedoch müsse sich der „Staat schützend vor die Autonomie“ stellen.

„Prozedurale Regelungen“ im Sinne einer dauerhaften Beratung sei wichtig, denn viele Menschen würden in ihrem Leben suizidale Gedanken haben, erklärte Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen). Weiter sagte sie: „Für Kinder sollte der assistierte Suizid klipp und klar ausgeschlossen werden.“ Suizidhilfe wäre somit erst ab 18 Jahren möglich.

Der SPD-Politiker Lars Castellucci stellte klar, dass es mehr „Unterstützung zum und im Leben“ brauche. Er wolle sich für den Lebenswillen einsetzen, nicht dagegen. Dennoch betonte Castellucci, dass der Wunsch sterben zu wollen, respektiert werden müsse, auch wenn er dies persönlich bedauere.

Die Unterstützer des Gesetzesvorschlags, der Sterbehilfe grundlegend verbietet, wollen zudem ein Werbeverbot durchsetzen. „Suizidhilfe darf nicht zur Normalität werden“, sagte Thomas Rachel (CDU). Sein Parteikollege Marc Biadarcz stellte die Diskussion in einen großen gesellschaftlichen Zusammengang: „Sterben und Tod sind keine Privatangelegenheit.“

Kerstin Griese (SPD) wolle in den weiteren Beratungen den „Menschen im Mittelpunkt“ stellen. Es brauche mehr Personal und Finanzen für die Palliativpflege. Dort könne den Menschen am besten geholfen werden. Für Jens Beeck (FDP) ist die Botschaft der Debatte: „Kein Leben ist eine Last.“ Menschen adäquat zu helfen, sei die Aufgabe von Politik und Gesellschaft. Diese wolle er annehmen.

Gesetzesvorschlag 3: Arzt entscheidet in medizinischer Notlage

Ebenfalls einen eigenen Vorschlag unterbreitet haben die Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul. Sie wollen ein Gesetz erreichen, in dem das Recht auf selbstbestimmtes Sterben geregelt ist. Unterschieden werden soll zwischen Menschen, die aufgrund von schweren Erkrankungen sterben wollen und Personen, die sich aus anderen Gründen den Tod wünschen. Eine Beratung soll die Verhältnismäßigkeit und die Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches absichern.

Man dürfe es den Menschen nicht zu leicht und nicht zu schwer machen, sagte Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen). Transparenz und Beratung seien wichtig. Daher trage sie einen Gesetzesvorschlag mit, der Schutzvorschriften und Aufklärung vorsehe. Auch dieser Gesetzesvorschlag schließt alle unter 18 Jahre von der Sterbehilfe aus.

Nina Scheer (SPD) sagte, voll „Demut und Ehrfurcht“ müsse sie akzeptieren, dass „Sterbehilfe zu billigen“ ist. Daher brauche es eine individuelle Beratung und Untersuchung, ob Suizidhilfe autonom und ernsthaft erfolgen kann. Ärzte und ausgebildetes Personal seien hier gefragt.

Die Abgeordneten der AfD-Fraktion lehnten ein liberales Gesetz zur Sterbehilfe vehement ab. Thomas Seitz (AfD) betonte das Schutzkonzept des Lebens. Der Staat habe somit die Verantwortung, Leben zu schützen. Weiter betonte er, es müsse eine großangelegte Suizidprävention ausgebaut werden.

Kontroverse auch außerhalb des Bundestags

Auch in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit wird über die Sterbehilfe diskutiert. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland fordern den Gesetzgeber in einer Pressemitteilung auf, zuallererst ein Suizidpräventionsgesetz zu erlassen. Die Vorsitzende der EKD, Annette Kurschus, fordert: „Suizid-Prävention muss allem anderen vorgehen.“

Eine ähnliche Forderung erhebt der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS). Schon im April äußerten sie den Appell, dass die Prävention in den Mittelpunkt gerückt werden müsse: „Bevor wir überhaupt eine gesetzlich geregelte Suizidbeihilfe diskutieren oder gar zu deren Umsetzung bundesweite Beratungsstellen in Betracht ziehen, muss dringend die Suizidprävention gestärkt werden“, fordert der Vorsitzende des DHPV, Winfried Hardinghaus.

Hilfe bei Suizidgedanken

Denken Sie darüber nach, sich das Leben zu nehmen? Holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel bei der Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.

Patientenschützer kritisieren die bisher vorliegenden Gesetzesentwürfe. Diese seien verfehlt. „Mit keinem der Vorschläge wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts praxistauglich umgesetzt“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Die Autonomie der Suizidwilligen werde zu wenig beachtet.

Noch in diesem Jahr soll ein verändertes Sterbehilfegesetz vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Nach der Orientierungsdebatte sollen in der zweiten Jahreshälfte die konkreten parteiübergreifenden Gesetzesvorschläge beraten werden.

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2 Antworten

  1. Ich bin für Prävention. Menschen neuen Lebensmut
    und Hoffnung zusprechen. Neue Perspektiven aufzeigen. Sie begleiten. Auch bei Krankheit gibt es in der Medizin heutzutage viele Möglichkeiten Schmerzen zu lindern. Das Wort Suizid bedeutet Selbsttötung oder Selbstmord. Gott hat uns das Leben gegeben. Nur er darf es wieder nehmen.
    In den 10 Geboten sagt Gott “ du sollst nicht töten“. Ärzte sind dazu da das Leben zu erhalten bzw. keinem Menschen das Leben zu nehmen.

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  2. Offenbar schwebt vielen Abgeordneten eine „Beratungspraxis“ vor, wie wir das schon aus dem Bereich der Abtreibungen kennen. Aber wie soll den gesichert werden, dass ein Suizidwunsch freiwillig geschieht? Müsste das nicht wenigstens von einem unabhängigen Richter festgestellt werden? Ansonsten bleibt zu befürchten, dass es – übrigens wie bei Abtreibungen – häufig aufgrund des Drucks Dritter geschieht. Eines Rechtsstaates völlig unwürdig.

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