Politiker legen liberales Sterbehilfegesetz vor

FDP- und Linken-Abgeordnete haben einen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt. Demnach dürfen Ärzte Erwachsenen nach einer verpflichtenden Beratung ein Mittel zur Selbsttötung verschreiben.
Von Anna Lutz

Die FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Helge Lindh und Otto Fricke sowie die Linken-Abgeordnete Petra Sitte haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der auf eine weitgehende Liberalisierung der Regelung zum assistierten Suizid setzt. Demnach soll jeder Volljährige das Recht bekommen, Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen.

Für diejenigen, die diese Hilfe leisten, soll sie grundsätzlich straffrei sein. Geknüpft ist das Recht auf Suizidbeihilfe lediglich an eine vorangegangene Beratung des Sterbewilligen durch eine staatlich anerkannte Einrichtung. Diese soll maximal acht Wochen und mindestens zehn Tage zurückliegen. So wollen die Initiatoren sicherstellen, dass der Suizidwunsch unabhängig getroffen wurde, dauerhaft ist und dass keine „akute psychische Störung“ zugrunde liegt.

Keine Einschränkung von Sterbehilfeorganisationen

Eine Einschränkung sogenannter Sterbehilfe-Organisationen sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Ärzte, die wie in solchen Fällen üblich, ein Medikament zur Selbsttötung verschreiben, müssen sich die Beratung des Patienten bescheinigen lassen.

Die Initiatoren von FDP und Linkspartei hatten einen ähnlich lautenden Gesetzesentwurf bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt. Damals war auch der heutige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beteiligt. Sein heutiges Amt fordert allerdings eine Zurückhaltung bei fachverwandten Gesetzesinitiativen.

Hilfe bei Suizidgedanken

Denken Sie darüber nach, sich das Leben zu nehmen? Holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel bei der Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.

Helling-Plahr, Lindh, Fricke und Sitte wollen damit den zweiten Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Suizidbeihilfe in den neu gewählten Bundestag einbringen. Eine Entscheidung steht an, weil das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung für nicht grundgesetzkonform erklärt hat.

Das alte Gesetz verbietet die sogenannte „geschäftsmäßige Suizidbeihilfe“, etwa durch Sterbehilfevereine.

Neben diesem neuesten Entwurf, der die Selbstbestimmung bei Sterben in den Vordergrund rückt, steht ein weiterer von Abgeordneten verschiedener Fraktionen und zahlreichen kirchennahen Politikern. Dieser sieht im Gegensatz zum jüngsten Vorschlag eine strafrechtliche Ahndung von Werbung und Förderung von Suizid und Suizidbeihilfe vor und will nimmt so vor allem die Einschränkung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in den Blick.

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3 Antworten

  1. Wer den Glauben verliert, der verliert letztendlich Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit.

    Durch die Philosophie des „Relativismus“ kann es aber keine gemeinsame Wertebasis mehr geben.
    Was gerecht, menschlich und moralisch geboten ist, darüber ist nun kein Konsens mehr möglich, d.h. die Mächtigen, die Mehrheit und die jeweils „Stärkeren“ werden ihre Interessen durchsetzen. – Und es wird noch nicht einmal mehr das Argument der ethischen Verwerflichkeit wahrgenommen werden können. Denn: Alles ist relativ, alles neu definierbar und jede moralische Grenze ist aufzuheben …

    Wenn wir dagegen in einer menschenfreundlichen Gesellschaft leben wollen, in der auch Arme, Kranke, Alte und Schwache einen Platz finden, dann können wir nur für die Bekehrung der Menschen zu Christus beten und einladen:
    „Selig sind, die da Leid tragen; denn sie sollen getröstet werden.
    Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das Erdreich besitzen.
    Selig sind, die da hungert und dürstet nach der Gerechtigkeit; denn sie sollen satt werden.
    Selig sind die Barmherzigen; denn sie werden Barmherzigkeit erlangen.
    Selig sind, die reinen Herzens sind; denn sie werden Gott schauen.
    Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen.
    Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich.“

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  2. Endlich entschließt sich die Politik, die Freiheit des Einzelnen – die sonst immer so hochgehalten wird – den mündigen Bürgern auch zuzugestehen. Wie ich das mit meinem Gewissen, meiner Religion und der Verantwortung meinen Angehörigen gegenüber vereinbare, ist einzig und allein meine Sache.
    Ich hoffe von Herzen, dass dieser Gesetzentwurf auch wirklich von der Volksvertretung beschlossen wird.

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  3. Jeder soll selber entscheiden können, was richtig für ihn ist und nicht bevormundet werden.
    Ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Zeit wird langsam eng.

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