„Bei der Sterbehilfe in Deutschland sind die Dämme gebrochen“

In seinem Buch „Sterben“ setzte sich der Ethiker Jean-Pierre Wils einst dafür ein, dass jeder selbst über den eigenen Tod entscheiden kann. Heute hadert er mit seinen Worten von damals – und sieht einen Dammbruch bei der Sterbehilfe in Deutschland.
Von Anna Lutz
Experte für Sterbehilfe: Jean-Pierre Wils

Die Sterbehilfe in Deutschland muss neu geregelt werden, hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen. Seitdem Urteil ringen Kirchen, Politiker und Vereine um eine Regelung. Der Theologe und Ethiker Jean-Pierre Wils warnt im PRO-Interview vor einem Dammbruch.

PRO: Herr Wils, in Ihrem neuen Buch „Sich den Tod geben“ bezeichnen Sie Deutschland als Avantgarde in der Suizidfrage. Eine zweifelhafte Ehre …

Jean-Pierre Wils: Ich beziehe mich da auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Dessen Grundausrichtung ist schockierend liberal. In Deutschland war die Diskussion über Sterbehilfe immer sehr mühsam, was mit der Geschichte der Euthanasie in der Nazizeit zu tun hat. Es gab immer eine sehr große Zurückhaltung, eher restriktive Wege. Das Thema ist eigentlich nicht vorangekommen, bis dann vor einigen Jahren der Paragraf 217 verschärft worden ist.

… der die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland unter Strafe gestellt hat und vor allem den Sterbehilfevereinen das Handwerk legen sollte …

Das hatte erhebliche Proteste seitens Juristen und Medizinern zur Folge. Und eben Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Ärzte wussten nicht mehr, ob es illegal ist, wenn sie mehrmals Beihilfe zum Suizid leisteten. Ich und viele andere haben entsprechend der bisherigen Entwicklung ein sehr vorsichtiges Urteil vom Verfassungsgericht erwartet, in Form einer eher zögerlichen Öffnung. Stattdessen kam die große Liberalisierung.

Das Urteil leitet aus der Menschenwürde im Grundgesetz ein Selbstbestimmungsrecht ab, das jegliche Form der Beeinflussung von außen in Fragen des Sterbens als unstatthaft empfindet. Außerdem lehnt das Bundesverfassungsgericht die Formulierung sogenannter materieller Kriterien für die Suizidbeihilfe ab. Also beispielsweise, dass für eine Inanspruchnahme eine medizinische Indikation vorliegen muss. Das Urteil befindet sich damit auf Augenhöhe mit den radikalsten niederländischen Vorstößen im Moment.

Aber es geht sogar noch einen Schritt weiter. Denn es wendet das alles auf Personen ab 18 Jahren an – und nicht etwa auf Suizidwillige ab 75 Jahren wie in den Niederlanden. Dort sollte die Suizid-Hilfe ohne jegliche Indikation, ausschließlich beruhend auf dem Selbstbestimmungsrecht der Person, also erst viel später stattfinden dürfen.

Die Regelungen der Niederlande gelten als extrem liberal im internationalen Vergleich. Sie selbst empfanden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 ebenfalls als wenig skandalös. Sie schrieben damals: „Dieses Urteil war überfällig. Sein liberaler Impuls ist ein Segen für Menschen, die an unheilbaren Krankheiten mit großen Schmerzen leiden.“

Im Grundsatz war das Urteil überfällig. Die Situation nach der Verschärfung des Paragrafen 217 war untragbar für Mediziner, die in Ausnahmefällen Suizidbeihilfe leisten. Und ich glaube in der Tat, dass es Situationen gibt, in denen Menschen über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit ihrer Weiterexistenz entscheiden können sollen und dabei auch Assistenz im Falle eines Suizids in Anspruch nehmen dürfen.

Ich habe in meinem damaligen Statement die Begriffe Schmerz und Leiden benutzt, da war also schon eine Einschränkung zu hören. Denn beides ist laut dem Urteil eigentlich nicht erforderlich. Stattdessen feiert es die Autonomie der Person auf geradezu euphorische Art und Weise. Dabei ist die Situation von Menschen in einer solchen existenziellen Lage viel komplexer, als dass man es einfach mit dem Verweis auf Autonomie wegwischen kann. Außerdem braucht es Kriterien, die die Suizidbeihilfe einschränken.

Sterbehilfe Foto: Thomas Weidenhaupt | CC BY-NC-ND 2.0 Generic
Die Sterbehilfe in Deutschland wird neu geregelt: eine Frage der Ethik.

Wie es die Entwicklung etwa in den Niederlanden zeigt.

Wenn wir heute zurückschauen, dann war man zu Beginn der Liberalisierung der Suizidbeihilfe in den Niederlanden oder Belgien immer implizit davon ausgegangen, dass Sterbehilfe in Anspruch genommen wird, wenn Menschen den Tod in Aussicht, also nur noch wenige Monate zu leben haben. Und jetzt sehen wir, wie diese stillschweigende Unterstellung schrittweise verlassen wird.

Die nächste Stufe war, dass es um das subjektive Urteil der Unerträglichkeit des Leidens ging. Medizinische Kriterien waren nicht mehr erforderlich. Die Dinge verschoben sich weiter: Psychiatrische Patienten kamen hinzu, Menschen mit Demenz. Und nun könnte die vorerst letzte Stufe erreicht sein: Dass Menschen den assistierten Suizid wählen können, wenn sie nichts mehr von ihrem Leben erwarten. Aus dem Gefühl heraus, dass sie nichts mehr bewegen können.

Hilfe bei Suizidgedanken

Denken Sie darüber nach, sich das Leben zu nehmen? Holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel bei der Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.



Menschen könnten sonst den Tod wählen, weil sie meinen, ihrem Leben nichts mehr hinzufügen zu können.

Ja, genau. Da ist diese Kluft zwischen der Biologie und der Biografie. Wir können nicht mehr aktiv ein, weil die Biologie es nicht zulässt. Wir selbst und andere reden uns ein Leben lang ein, dass die Biografie eine Aneinanderreihung von Akten der Selbstbestimmung ist. Ein Leben im progressiven Modus. Doch der Körper kann das Tempo nicht mehr halten. Geschlossen werden kann die Kluft dann nur noch durch den Suizid, die ultimative Selbstbestimmung. Aktivität in extremis.

Ein Paradox. Wir werden zu Gefangenen der eigenen Autonomie. Sie führt zum Tod.

Es ist ein neues Narrativ entstanden. Der Suizid wird heute als Akt der Freiheit wahrgenommen, nicht mehr als Verzweiflungstat. Suizid und auch die Beihilfe dazu sind nicht mehr tragisch. Er ist eine emanzipatorische Selbsttechnik. Ich bin öfter mal in der Schweiz, da werben Sterbehilfevereine mit Plakaten für einen selbstbestimmten Tod. Das Tabu des Suizids fällt. Ich bin zwar für eine Liberalisierung der Suizidbeihilfe und hielt das Gesetz von 2015 für fehlerhaft. Aber ich wünsche mir eine sehr vorsichtige Liberalisierung. Sterbehilfe sollte ausschließlich von Ärzten geleistet werden. Das setzt aber Kriterien voraus, die es ihnen ermöglichen und Sicherheit schaffen.

Jean-Pierre Wils aktuelles Buch sieht die Entwicklung der Sterbehilfe in Deutschland kritisch.


Welche Kriterien sollten das sein?

Im US-Bundesstaat Oregon gibt es seit nunmehr 20 Jahren die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz beim Sterben. Und wissen Sie was? Die Zahl der Personen, die das in Anspruch nehmen, ist konstant niedrig. In anderen Ländern steigt sie. Warum nicht dort? Es gibt ein strenges Kriterium, und das lautet: Ein Mediziner muss feststellen, dass die Person, die sterben möchte, schwerwiegend erkrankt ist und innerhalb der kommenden sechs Monate vermutlich verstirbt. Die Person soll außerdem nach Möglichkeit bereits eine palliative medizinische Behandlung in Anspruch genommen haben, deren Wirkung offensichtlich unzureichend war.

In Ihrem Buch „Sterben“ von 1999 fordern Sie: „Das Sterben sollte zu einem selbstbestimmten Akt werden.“ Das klingt nun aber anders.

Das würde ich heute nicht mehr so schreiben. Das Buch ist ja schon etwas älter. Ich bin damals davon ausgegangen, dass die Zahlen der Suizidassistenzen niedrig bleiben würden. Und dass das stillschweigende Kriterium schwerwiegender Krankheit erhalten bliebe. Dass die Menschen austherapiert wären, wenn sie die Assistenz in Anspruch nehmen. Die Entwicklung läuft nun in eine andere Richtung. Ich habe es damals auch als Tyrannei bezeichnet, wenn Menschen gezwungen sind, auf eine bestimmte Art und Weise zu sterben, die mit ihrem Lebensprojekt nicht übereinstimmt. Das würde ich heute anders formulieren. Ja, es braucht eine vorsichtige Liberalisierung, aber Lebensprojekte und die Muster, denen wir folgen, können äußerst fragwürdig sein.

Sterbehilfe in Deutschland: Zum selbstbestimmten Tod gezwungen?



Sie haben die Liberalisierung der Sterbehilfe nicht kommen sehen?


Nein, jedenfalls nicht in einer solchen Radikalität. Es gibt bei ethischen Debatten gerne dieses Dammbruch-Argument. Es besagt, dass die Dinge aus dem Ruder laufen, wenn es einmal eine Freigabe gibt. Leider ist das im Falle der Suizidbeihilfe und der aktiven Sterbehilfe eingetreten. Ich hätte das nie gedacht. Da war ich zu optimistisch. Wir denken, unser Sterben müsste möglichst authentisch sein. So wie unser Leben. Und dadurch sorgen wir dafür, dass es genau das nicht ist. Wir fühlen uns zunehmend gezwungen zu selbstbestimmten Entscheidungen. Zum selbstbestimmten Tod. Ein weiteres Paradox.

Sie werfen den Kirchen eine Vermeidungsstrategie in Sachen Suizidbeihilfe vor.


Vor allem die katholische Kirche hat die Debatte über Suizidbeihilfe jahrzehntelang abgeblockt. Die Kirchen haben es versäumt, produktiv und differenziert mit dem Thema umzugehen. Denn sie hätten durchaus ein wichtiges Wort mitzureden. Die Kirche könnte eine zur Vorsicht mahnende Funktion übernehmen. Sie könnte der Anthropolgie der absoluten Verfügbarkeit von Leben, die jetzt um sich greift, etwas entgegensetzen. Sie könnte der Welt erklären, dass wir Menschen Mängel und Fehler haben. Dass wir verletzlich sind. Und dass das zu unserer Existenz dazu gehört. Das Leben ist kein Selbstzweck. Stattdessen setzen sich evangelische Theologen für eine progressivere Umsetzung von Sterbehilfe in ihren Einrichtungen ein. Das habe ich nicht verstanden.

Wie wird es weitergehen? Erleben wir eine weitere Liberalisierung der Sterbehilfe in den kommenden 20 Jahren?

Ich habe das ungute Gefühl, dass weiterhin eine falsche Emanzipation stattfinden wird. Das Sterben eignet sich nicht als planbarer Bestandteil eines Lebensprojekts. Ich hoffe auf eine Liberalisierung mit Vorsicht. Aber im Moment jedenfalls ist die Dynamik eine andere.

Vielen Dank für das Gespräch!

Dieses Interview erschien erstmals am 18. Juni 2021.

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6 Antworten

  1. Wieder einmal bemerkt man hier, dass viel Unsinn zusammengeschrieben wird, wenn theoretisch denkende Menschen KEINERLEI praktische Einsichten und Erfahrungen haben. Ich habe als Sterbeberater (wie ich es nenne) praktische Erfahrungen seit 2005 und über 1400 persönliche Gespräche mit schwer leidenden Menschen geführt! Natürlich würde ich (und auch sonst niemand) keinem Menschen ‚helfen‘, sein Leben zu beenden, wenn ich seine Motivation nicht nachvollziehen könnte. Also, streiten wir nicht um Kaisers Bart – das ist UNSINN! Alle Überlegungen zu Einschränkungen der Selbstbestimmung – wie Pflichtberatung oder medizinische Begründung oder gar ‚Hilfe nur durch Ärzte‘ – ersetzen die Selbstbestimmung durch FREMDbestimmung, logo? Möchten Sie das auch für sich selbst akzeptieren im Bedarfsfall???
    Peter Puppe – Sterbeberater (seit 2005)

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  2. Kranke und alte Menschen sind zum Geschäft geworden, Gesundheitsfürsorge und Pflege ist zur Gesundheitsindustrie geworden, mit der börsennotierte Unternehmen, private Ketten und international Fonds Geld verdienen wollen. Träger der Caritas und Diakonie sind zu Sozialkonzernen geworden, mit denen Geld verdient werden soll. Die Pallitaiv- und Hospizversorgung ist komplett unterfinanziert und sehr lückenhaft. Die Schmerztherapie ist in Deutschland im internationalen Vergleich sehr schlecht und in den letzten Jahren nicht besser geworden. Die Gesellschaft ist singularisiert, viele alte und kranke Menschen, vor allem in den urbanen Zentren, haben gar keinen familiären Kontext mehr, sie sind alleine. Die stationäre Pflegeversorung ist für den Normalrentner unbezahlbar geworden und macht ihn von der Sozialhilfe abhängig. Die Heime sind personell chronisch unterbesetzt, weil alles andere den Gewinn schmälert. In der ambulanten Pflegeversorgung erfolgt nach Minuten getaktete im Akkord erbrachte Minimalversorgung, häufig durch deutlich minderqualifizerte Geringerverdiener. Pflege- und nichtärztliche Therapieberufe werden systematisch weggespart und ausgebeutet um Kosten zu reduzieren und Profite zu erhöhen.
    Und da sind wir nun erstaunt, dass schwerstkranke und absolut hilfsbedürftige Menschen sich dem nicht aussetzen wollen und lieber zu gegebener Zeit aktiv selbstbestimmt sterben wollen?

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  3. der Tod wird von dem festgesetzt, der auch das Leben gibt. Tod und Leben dürfen nicht in der Verfügung des Menschen liegen. Alles andere dazwischen ist unsere Aufgabe. Wieviel Segen würde darin liegen, wenn Menschen sich klar machen, dass unser Leben ein Ziel hat, nämlich das Ziel, bei Gott zu sein. Deshalb halte ich es für total falsch, wenn der Mensch selbst bestimmt, wann er stirbt. Er kann doch gar nicht wissen, ob er das von Gott gesetzte Ziel überhaupt erreicht hat. Das weiß nur Gott, und Gott setzt das Ende. Wieviel Segen versäumt der zu früh Gestorbene! Für Leiden und unerträgliche Schmerzen gibt es die Medizin.

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    1. „der Tod wird von dem festgesetzt, der auch das Leben gibt.“

      Von der eigenen Mutter also? Sie dürfen nicht vergessen, das es auch Menschen gibt, die nicht an einen Gott glauben. Mit welchem Recht wollen Sie diesen Menschen Ihre Weltanschuung aufzwingen?

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  4. „Es ist ein neues Narrativ entstanden. Der Suizid wird heute als Akt der Freiheit wahrgenommen …“
    Dabei beendet der Tod doch endgültig jede Selbstbestimmung, jede Freiheit.

    Was unsere Gesellschaft erlebt – und wovor man nur erschrecken kann – sind die Konsequenzen, die aus dem Verlust christlichen Verantwortungsbewusstseins folgen.
    Da schützt selbst das Grundgesetz uns nicht mehr, wenn das Verfassungsgericht „Würde“ in völliger Umdeutung der Absichten der Väter des Grundgesetzes als „Freiheit“ zum Tod missdeutet.

    Sogar Gregor Gysi hat es erkannt:
    „Ich glaube zwar nicht an Gott, aber ich möchte auch keine gottlose Gesellschaft.
    Ich fürchte sie sogar.“

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  5. Das musste ja kommen nach dieser katastrophalen Legalisierung der Abtreibung, d.h. der Ermordung Ungeborener. Wenn das Leben am Anfang nicht mehr geschützt ist, warum muss es dann am Ende nicht auch unter unserer Verfügung stehen !! Bekanntlich ist die Abtreibungsregelung in den Niederlanden sehr liberal. Da scheint es einen geistlichen Zusammenhang zu geben. Eines hat mich ja stutzig gemacht: Als das BVG sein Sterbehilfeurteil veröffentlichte, ging die Corona-Pandemie los. Das sollte uns zu denken geben.

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