Gruppen für liberale Sterbehilfe-Regelung wollen zusammengehen

Aus drei Vorschlägen zur Regelung der Sterbehilfe werden zwei. Die liberalen Parlamentariergruppen schließen sich zusammen, um ein restriktives Gesetz zu verhindern. Noch im ersten Quartal soll im Bundestag abgestimmt werden.
Bundestag

Die beiden Parlamentariergruppen, die im Bundestag für eine liberale Regelung des assistierten Suizids eintreten, wollen sich einem Medienbericht zufolge für einen gemeinsamen Antrag zusammenschließen. Das berichtet das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am Dienstag unter Berufung auf Kreise der Gruppen um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr und Renate Künast von den Grünen. Man wolle die „Kräfte bündeln“, um eine Mehrheit zu erreichen, hieß es.

Die Gruppen wollen dem Bericht zufolge auf diese Weise verhindern, dass der dritte vorliegende Vorschlag, der organisierte Hilfe beim Suizid unter Strafe stellen und nur in Ausnahmen erlauben will, sich durchsetzt. Die drei Anträge wurden im Parlament bereits in erster Lesung und in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung beraten. Die abschließende Abstimmung, die wie bei ethischen Themen üblich nicht entlang von Parteigrenzen erfolgen soll, könnte noch im ersten Quartal stattfinden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Nun geht es im Bundestag um eine mögliche Folgeregelung.

Hilfe bei Suizidgedanken

Denken Sie darüber nach, sich das Leben zu nehmen? Holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel bei der Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.

Alle drei vorliegenden Entwürfe sehen vor, dass das Betäubungsmittelgesetz dahingehend geändert wird, dass todbringende Medikamente auch für eine beabsichtigte Selbsttötung verschrieben werden dürfen, legen die Hürde dafür aber unterschiedlich hoch. Eine Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) plädiert für ein erneutes Verbot der organisierten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz, das aber in eng definierten Grenzen Ausnahmen zulässt. Voraussetzung für eine legale Hilfe bei der Selbsttötung wäre unter anderem eine ärztliche Begutachtung.

Die anderen beiden Gruppen legen in ihren Entwürfen den Fokus auf die Durchsetzung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und planen eine Regelung außerhalb des Strafrechts. Katrin Helling-Plahr (FDP), Helge Lindh (SPD) und weitere Parlamentarier wollen eine Beratung zur Bedingung für eine Suizidassistenz machen. Der Vorschlag von unter anderem Renate Künast (Grüne) und Nina Scheer (SPD) geht in eine ähnliche Richtung wie der von Helling-Plahr. Er unterscheidet bei den Voraussetzungen allerdings zwischen Menschen in medizinischen Notlagen und solchen, die das nicht sind.

epd
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5 Antworten

  1. Wie schlimm muss es um ein Volk bestellt sein, das es für erforderlich hält, für die Selbsttötung „organisierte Hilfe“ zu arrangieren, den Tod managen und zur Dienstleistung machen zu wollen?
    Statt Anteilnahme und Trost soll nun die Todesspritze angeboten werden?

    Merken diese Menschen eigentlich gar nicht den Kulturbruch, den Rückfall in die Barbarei, wenn der jahrtausendealte Konsens, dass Ärzte keine Gehilfen des Todes sein können, jetzt so leichtfertig-liberal über Bord geworfen wird?
    „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben.“
    (Eid des Hippokrates)

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    1. Allerdings sollten Sie Menschen, die den Tod wünschen und dabei Hilfe wollen dies nicht verbieten.
      Es ist grausam jemanden zum Leben zu zwingen, der am leiden ist, gerne sterben würde und sich auch sonst keine Hilfe wünscht. Das wäre überhaupt nicht barmherzig und eher das Gegenteil von Anteilnahme.
      Übrigens wird der Eid des Hippokrates nicht von Ärzten in Deutschland geleistet und es ist noch nicht mal sicher, ob dieser überhaupt von Hippokrates stammt. Ärzte sind lediglich der Genfer Deklaration verpflichtet, die zwar Elemente des Hippokratischen Eids enthält aber nichts zu tödlichem Gift oder Abtreibungsmitteln sagt.

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    1. Es glaubt aber nicht jeder an Gott und solchen Menschen sollte es auch möglich sein andere Entscheidung zu treffen, die nicht religiös begründet sind.

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    2. Gerade entscheidet dann wohl „Gott“, dass die streng Gläubigen so langsam aussterben 😂.

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