Buschmann: Kommission zu Paragraf 218 startet noch vor Ostern

Eine Kommission zum Paragraf 218 soll prüfen, ob und wie das Abtreibungsrecht aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden könnte. Laut Justizminister nimmt die Kommission in wenigen Wochen die Arbeit auf.
Von Johannes Schwarz
Bundesjustizminister Marco Buschmann

Nach der Streichung des Paragrafen 219a, dem Werbeverbot für Abtreibung, möchte die Bundesregierung eine mögliche Streichung des Paragrafen 218 prüfen. Das Abtreibungsrecht könnte damit neu geregelt werden. Eine Kommission soll vor einer möglichen Abstimmung Ergebnisse liefern, mit denen die politischen Akteure umfassend informiert werden. Am Freitag hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gegenüber der Funke Mediengruppe gesagt: „Die Kommission wird noch vor Ostern ihre Arbeit aufnehmen.“

Keine Angaben über kirchliche Beteiligung

Buschmann erklärte außerdem, dass innerhalb von einem Jahr konkrete Ergebnisse vorliegen sollen. „Wenn die Kommission eine Lösung findet, werden wir das gründlich ansehen und dann politisch entscheiden“, fügte er hinzu. Laut derzeitiger Planung werde das Gremium mit Juristen und Medizinern besetzt. Auf Nachfrage machte das Bundesjustizministerium keine weiteren Angaben über die Besetzung oder zu einer möglichen Beteiligung von Kirchen und anderen gesellschaftlichen Akteuren an der Kommission.

Auf PRO-Anfrage sagte ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): „Der Rat der EKD hat im Zuge der Stellungnahme zu Paragraf 219a die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, in der Kommission mitzuarbeiten und evangelische Perspektiven einzubringen. Eine entsprechende Anfrage zur Mitwirkung liegt der EKD bisher nicht vor.“

Die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte bereits im Koalitionsvertrag eine solche Kommission vereinbart. Neben dem Abtreibungsrecht sollen weitere Themen der reproduktiven Rechte diskutiert werden.

Nach bisherigem Recht sind durch den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Dies ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft. Sollte die Bundesregierung den Paragrafen 218 streichen wollen, will die bayerische Landesregierung dagegen klagen.

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3 Antworten

  1. „wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft.“
    „… eine Beratung durchläuft“ ???
    – Damit erscheint der Schutz des ungeborenen Menschen schon jetzt nur äußerst dünn zu sein.

    Das aber widersprecht der Intention des Grundgesetzes, – der Menschlichkeit sowieso -, wie es auch vom Bundesverfassungsgericht betont wurde:
    „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG (Würde des Menschen)“

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  2. Ich frage mich, weshalb sich die Regierung nicht endlich einmal den Kernproblemen dieses Themas widmet.
    Weshalb gibt es keinen Plan, Verhütungsmittel kostenlos anzubieten?
    Keinen Plan, den Aufklärungsunterricht in den Schulen zu verbessern?
    Keinen Plan, Seiten mit p0rn0grafischen Inhalten Kindern und Jugendlichen unzugänglich bzw generell jedem nur unter Bezahlung zugänglich zu machen, wo immer nur unverhüteter Sex gezeigt wird und Frauen selbstverständlich immer Lust auf Sex haben?
    Weshalb gibt es keine Pläne, Frauen eine echte und freie Entscheidung zwischen Beruf und Familie zu ermöglichen, indem man Erziehungszeiten genauso wie Arbeitszeiten vergütet, Unternehmen zu mehr Familienfreundlichkeit anhält oder Berufe finanziell aufwertet, die hauptsächlich Frauen ausüben?

    Usw usf.
    Aber wahrscheinlich ist das alles zu teuer für den Staat und man denkt, es wäre das Problem aus der Welt geschafft, wenn man Abtreibung legalisiert….

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    1. Liebe @Kaja, ich stimme Ihnen überwiegend zu. Aber ist das, was Sie schildern, wirklich das KERNPROBLEM? Ist nicht das Kernproblem, dass es den ungeborenen Kindern ermöglicht wird, lebend zur Welt zu kommen? Dass der Mensch, auch der ungeborene, sein Recht auf Leben und seine Würde, die ihm die Verfassung bestätigt, auch bekommt? Heute, Samstag, lese ich in einem Kommentar meiner Tageszeitung unter der Überschrift: „ALLEIN das Recht der Frau“, ich zitiere: „Die Frau allein hat das Recht, über ihren Körper zu bestimmen. Dahinter muss auch das Recht des ungeborenen Kindes zurückstehen.“
      Ich finde diese Aussage UNSÄGLICH! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass doch kein Paar ein Kind zeugen MUSS, wenn keines gewollt ist. In dem zitierten Satz aus dem Zeitungskommentar wird eindeutig, aber wirklich ganz EINDEUTIG, dem ungeborenen Leben sein Lebensrecht abgesprochen. Nie, niemals, darf eine Christ dazu ja sagen. NIEMALS!!!

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