Familienministerin will Abtreibungsverbot streichen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus will das Abtreibungsverbot abschaffen. Das hat sie in einem Gespräch mit der Funke-Mediengruppe bekräftigt. Auch Demonstrationen von Lebensrechtlern könnten eingeschränkt werden. Die Union spricht von „Unrecht“.
Von Anna Lutz
26.04.2022 Foto-Download Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus

In einem Gespräch mit der Funke-Mediengruppe erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), das Strafgesetzbuch sei in ihren Augen „nicht der richtige Ort“, um „das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung“ zu regeln. Es sei das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“

Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürften nicht länger stigmatisiert werden. Daher wolle ihr Ministerium prüfen, „wie Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches aussehen können“.

Kommission soll Arbeit aufnehmen

Dazu plant die Ampel-Koalition, eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einzusetzen. Paus hatte dies bereits im vergangenen Jahr ins Gespräch gebracht. Doch ihr Vorhaben geht noch weiter: Geht es nach ihr, könnten Demonstrationen von Lebensrechtsgruppen vor Kliniken oder Beratungsstellen künftig eingeschränkt werden.

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu beenden“, sagte Paus. Zum einen könnte das Schwangerschaftkonfliktgesetz so erweitert werden, dass es einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen vorschreibe. Denkbar sei auch die Schaffung eines neuen Ordnungswidrigkeitentatbestandes.

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu beenden“

Familienministerin Lisa Paus gegenüber der Funke-Mediengruppe

Paus erklärte aber auch: „Das ist nicht ganz einfach, weil wir uns hier im Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Demonstrierenden bewegen.“ Derzeit sei sie dazu im Gespräch mit dem Innen- und dem Justizministerium.

FDP zurückhaltend, Union sieht „Unrecht“

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Katrin Helling-Plahr, gab sich im Gespräch mit Funke zurückhaltender. Zwar erwarte auch sie die Einsetzung einer entsprechenden Kommission noch Anfang dieses Jahres. Das Abtreibungsverbot im Strafgesetzbuch aber sei „das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion“ und stelle „einen gelungenen Kompromiss im Hinblick auf den Lebensschutz des ungeborenen Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren dar“. Aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen stehe sie einem Aufweichen skeptisch gegenüber.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die SPD-Fraktion eine neue Debatte über den Paragrafen 218 gefordert, der Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch regelt. Außerdem hatte die Regierungsfraktion eine Kommission zum Thema angekündigt. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD, Leni Breymaier, teilte mit: „Ziel der Kommission ist auch, die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen. Für uns ist klar: Der Abbruch einer Schwangerschaft gehört nicht ins Strafrecht.“ Das Werbeverbot für Abtreibungen wurde bereits im Juni abgeschafft.

Kritik an den jüngsten Äußerungen der Familienministerin kam aus der Opposition. Die CSU-Politikerin Dorothee Bär, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, bezeichnete die Pläne als „Dammbruch im Verständnis vom menschlichen Leben“. Das sei „eine Politik ohne Zukunft“. Es gehe nicht einseitig um die reproduktive Selbstbestimmung und das Recht der Frauen auf Abtreibung. „Auch das ungeborene Kind hat ein grundrechtlich geschütztes Lebensrecht.“ Der Abbruch einer Schwangerschaft beende jedoch Leben.

Bär verwies auf den austarierten Kompromiss der bisherigen Regelung, der sowohl die Rechte der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtige. „Das Kind nun völlig auszublenden ist ethisch unvertretbar“, betonte Bär. Sie warf der Ampelregierung vor, das Bewusstsein für das Lebensrecht des Ungeborenen weghaben zu wollen. Das sei Unrecht.

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31 Antworten

  1. Eine gottlose Regierung, eine gottlose Ministerin orientiert sich nicht am Wort Gottes, sondern bereitet Gesetze vor, die dem allmächtigen Gott nicht gefallen. Den Segen Gottes wählt Sie damit nicht! Ein Drama!
    L.G. Martin Dobat

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  2. Die SPD stellt sich hier gegen die Menschlichkeit, gegen europäische Werte und gegen unsere Verfassung.

    Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig aus den Absatz 1, GG, aus der Menschenwürde, das Lebensrecht des ungeborenen Menschen erkannt:
    “ Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG“
    “ Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]).“
    „Das Untermaßverbot läßt es nicht zu, auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten.“
    „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.“
    https://servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

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    1. Vielen Dank, @Maria und @Hartmut Steeb vom Bundesverband, für Eure Kommentare! Bin sehr zuversichtlich, dass die Pläne „der Ampel“ scheitern werden. Und damit b.a.w. der (zugegebener Maßen auch nicht gute) Status Quo erst einmal bleibt.

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  3. Wenn der § 218 StGB mit all seinen Nebenparagrafen (Ausnahmen) fällt, wäre das faktisch das „Recht auf Abtreibung“. Das ist in meinen Augen aber nicht möglich, weil das ungeborene Kind ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Leben hat. Ganz davon abgesehen, dass es sich hier um zwei fundamental konkurrierende Rechte handelt (geht das überhaupt?) würde von einer Gesetzes-Ethik aus das Recht auf Leben immer über dem Recht auf Tötung stehen. Jedenfalls sehe ich es so – hoffentlich auch das Bundesverfassungsgericht.

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  4. Eigentlich ist das nicht überraschend, weil angekündigt. Jetzt wird endlich klar, was leider auch viele Politiker nicht wahrnehmen wollten, dass die „reproduktive Gesundheit“ auch die Tötung ungeborener Kinder umfasst. Aber dies wird eben schon lange auch gefordert und gefördert von der EU, von der WHO, von der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung u.a.
    Vielleicht kann uns Frau Paus aber auch mal erklären, warum Frauen das Selbstbestimmungsrecht nicht vor dem Geschlechtsakt ausüben können und wollen? Es ausüben zu wollen, wenn ein anderer Mensch bereits gezeugt ist und ihm dann zu verweigern, das Licht der Welt zu erblicken, ist wider alles Verständnis von Freiheit im Rechtsstaat. Denn dort endet die persönliche Freiheit immer, wenn die Freiheit des anderen dadurch eingeschränkt wird. Gibt es mehr Freiheitseinschränkungen als die Tötung?
    Und auf das andere muss auch hingewiesen werden: Die derzeit geltende Regelung ist auch völlig unzureichend. Sie gibt zwar vor, noch das Recht des Ungeborenen zu schützen, in Wirklichkeit ist aber davon wenig zu sehen.

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  5. Einmal mehr wird deutlich, dass die gesamte linke Ideologie, ob Liberalismus oder Marxismus, ob blau-gelb oder rot oder grün eine Ideologie des Todes ist und stark zu totalitären Strukturen neigt, wie schon die französische Revolution zeigte und dies nun in möglichen Einschränkungen für Lebensrechtler deutlich wird, gegen die die Linken ihr Meinungsmonopol aggressiv und repressiv durchsetzen wollen (Marcuse sprach in diesem Zusammenhang von „repressiver Toleranz“ und meinte damit die Unterdrückung der Andersdenkenden). Es wird Zeit, dass die Christen an vielen Orten auf die Straße gehen, nicht nur kleine Gruppen, sondern so, wie in Frankreich bei den Manif pour tous, wo Hunderttausende demonstrieren. Und es wäre schon lange dran, dass christliche Gemeinden endlich begreifen, dass sie gezielt junge Christen ins Lehramt an Schulen und Unis, in Verlage, vor allem Schulbuchverlage, in den Journalismus und in die Politik senden müssen – nur so können wir, neben dem wichtigen Gebet – wirklich gestaltend mitwirken, anstatt den Linken das Feld zu überlassen.

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    1. Menschlichkeit erwächst nur aus der Gebundenheit an Christus.

      „Offenkundig sind aber die Werke des Fleisches, als da sind:
      Unzucht, Unreinheit, Ausschweifung,
      Götzendienst, Zauberei,
      Feindschaft, Hader,
      Eifersucht, Zorn,
      Zank, Zwietracht, Spaltungen,
      Neid, Saufen, Fressen
      und dergleichen.
      Davon habe ich euch vorausgesagt und sage noch einmal voraus:
      Die solches tun, werden das Reich Gottes nicht erben.

      Die Frucht aber des Geistes ist Liebe, Freude, Friede,
      Geduld, Freundlichkeit,
      Güte, Treue,
      Sanftmut,
      Keuschheit;
      gegen all dies steht kein Gesetz.
      Die aber Christus Jesus angehören, die haben ihr Fleisch gekreuzigt samt den Leidenschaften und Begierden.
      Wenn wir im Geist leben, so lasst uns auch im Geist wandeln.“
      (Paulus an die Galater)

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      1. @Conni: was bedeutet das für Sie hinsichtlich ethischer und politischer Entscheidungen / Entscheidungsträger:innen? Ich würde mich freuen, wenn Sie das biblische Zitat noch einmal erklären würden, weil für mich nicht ohne Erklärung ersichtlich ist, was das eine mit dem anderen zu tun hat.

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  6. Das Recht auf Leben des Ungeborenen steht ja in der Verfassung und daher schon jetzt über allen anderen Bundesgesetzen – auch dem Strafgesetz-die sich stets auf ihre Verfassungsmäßigkeit als höchstem Rechtsgut hin prüfen lassen müssen. Will die Ampel-Koalition also den Abtreibungsparagrafen aus dem Strafgesetzbuch heraushaben, weil er dort nicht hingehöre (warum eigentlich nicht, er beschreibt -abgesehen von den Ausnahmetatbeständen- strafbare Handlung dar?) dann bleibt als Rechtsgrundlage nur die Verfassung übrig. Und das ist nicht möglich, weil dort schon das Recht auf Leben des Ungeborenen (s.o) verankert ist.

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    1. Wie es aber aussieht, ist das BVerfG durchaus beeinflussbar. Und am Grundgesetz wurden auch früher schon Veränderungen vorgenommen.

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  7. Das passt genau in dieser gottlosen Gesellschaft.
    Wir müssen eines Tages vor den Richterstuhl Christi stehen und unsere Verfehlungen bekennen.
    Da kommt die Tötung im Mutterleib mit auf dem Tisch .

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  8. Auf der gynäkologischen Abteilung eines Krankenhauses wird in einem Raum das Frühchen mit allem technischen und menschlichem Aufwand am Leben erhalten, Ein Zimmer weiter wird eine Gebärmutter mit einem Embryo ausgesaugt, Wahnsinn ! Wer sich bis heute weigert, anzuerkennen, dass die Pforten der Hölle geöffnet sind und die Welt gerichtsreif ist, leidet an Realitätsverlust. Und das ist ja nur eine Facette des Wahnsinns, dämonische Bosheit durchdringt so ziemlich alle Lebensbereiche dieser Welt und die sogenannten Christen beten für ein Tempolimit auf Autobahnen oder beschwören beim meditativen Tanz die Erdgeister. Es ist fünf vor zwölf, wenn nichts passiert, passiert was !

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    1. @Stammtischbruder, 6.1., 7:45 Uhr: Da dachte ich, endlich einmal kann ich Ihnen zustimmen – das tue ich auch bei den ersten beiden Sätzen. Aber dann – das macht mich fassungslos: „Und das ist ja nur eine Facette des Wahnsinns, dämonische Bosheit durchdringt so ziemlich alle Lebensbereiche dieser Welt und die sogenannten Christen beten für ein Tempolimit auf Autobahnen“. Zwei Gründe: 1. Ich frage mich schon lange, weshalb man so sehr für ungeborenes Leben einsteht, aber geborenes Leben anscheinend nicht schützenswert ist. Und Sie spielen hier auch noch das eine gegen das andere aus! Meiner Ansicht nach müssen sich Christen für beides einsetzten und alles dafür tun, dass Leben gut möglich ist. Hierher gehört auch, was ich kürzlich schon schrieb: viele ernsthafte Forscher gehen von schlimmen Szenarien aus – die spätestens für unsere Enkelkinder dramatische Folgen haben werden. Und wenn Christen dann schreiben: wir werden ja gerettet, dann erinnert mich das immer mehr an alttestamentliche Szenarien, als die Israeliten sagten: uns kann ja nichts passieren, wir haben doch Gott auf unserer Seite! 2. Natürlich geht es hier um rechtliche und grundsätzliche Entscheidungen. Aber: es fehlt mir, dass etwas nachdenklicher argumentiert wird: manche Abtreibung wird sicher anstelle von Empfängnisverhütung gemacht, aber es gibt wahrscheinlich viel mehr Frauen, die wirklich in einer sehr schwierigen Situtation sind. Ich lehne die Pläne der Regierung ab, aber so einfach wie Sie und viele Kommentatoren hier schreiben, ist es nicht.

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    2. Weshalb ist es nicht so einfach? Ein Beispiel: die polnische ehemalige Pflegerin meines Vaters wurde von ihrem Freund dermaßen unter Druck gesetzt, dass sie zu einem Quacksalber in ein Nachbarland Polens gefahren sind. Sie hat es überlebt, aber hatte schwere Blutungen, hat sich, als sie wieder denken konnte, große Vorwürfe gemacht. Das war im Jahr 2018. Sie wollte das Kind, der Freund nicht. Wer würde hier bestraft? Und wer würde bestraft gehört?

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      1. Liebe Veronika,
        es ist genau so traurig, wie sie das schildern.
        Abtreibung wird als „Befreiung der Frauen“ verkauft, – und macht sie doch gerade schutzlos vor dem Druck ihrer Umgebung.

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      2. Liebe @Veronika: Es ist Ihnen doch völlig abzunehmen, dass sich viele Schwangere in sehr schwierigen Situationen befinden. Ohne Frage. Spielen wir das gar nicht herunter. Auf der anderen Seite wird doch heute sehr viel Hilfe angeboten, um den Frauen in der Situation zu helfen. Wird die Hilfe wirklich angenommen? Oft – oder immer?? Und es muss doch immer klar sein: Wenn abgetrieben wird, wird damit ein Menschenleben getötet. Ist immer wirklich bewusst, was man hier tut? Nach meinem Empfinden führen Sie die schwierige Situation der Frauen nur an, um dann doch damit zu rechtfertigen, dass das Ungeborene getötet wird. Also ich finde, mit dem derzeitigen Kompromiss kann man insofern gut leben: Abtreibung nein, und wenn doch, dann ausschließlich aus medizinischen Gründen. Die Abtreibung nach erfolgter Beratung ist doch, wenn man den Zahlen (über 90%) glauben darf, doch nur eine Alibi-Lösung. Man lässt die Beratung „über sich ergehen“ und treibt dann doch ab. Noch einmal die Frage: WEIß MAN WIRKLICH, WAS MAN TUT? Über die psychischen Folgen für die Frauen nach einer Abtreibung spricht doch so gut wie kein Mensch. Es wird alles unter den Teppich gekehrt. Das Weiße Kreuz in Kassel, das geht diesen Dingen nach. Aber hören Sie mal davon? Ich nicht. LEIDER.

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        1. Ich bekomme viele Infos von Lebensrechtsorganisationen. Die machen sehr gute Arbeit. Und, was die Anzahl von Frauen betrifft, die dort Hilfe und auch Unterstützung bekommen ist die Tendenz steigend.
          Auch dank Internet.

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  9. Hartmut Steeb ist mit seinen Kommentar hier durch fast nichts mehr zu ergänzen. Aus meiner Sicht greift diese Regelung massiv in den Wert der Frau ein und verschlechtert deren Situation: es wird nicht gefordert, dass die Menschen verantwortlichen Sex haben und sich vorher überlegen was passieren kann. Sondern die Frau soll bis zu 9 Monaten das Kind austragen und dann eventuell noch eine Abtreibung durchführen. Die psychischen Folgen bleiben suf der Strecke. Sehr oft wird bei Spätabbrüchen die Entscheidung sicher nicht die Frau treffen, sondern wird es Druck vom Erzeuger oder anderen aus dem Unfeld geben. Immer mehr wird dem Menschen die Verantwortung für sein Tun genommen und sich an ethische Regeln zu halten. Wir sind diesem und ähnlichen Gesetzen auf dem Weg in eine total egozentrische Gesellschaft. Da dies die Agenda in vielen Teilen der Welt ist. Was verspricht man sich davon? Und warum hört dazu nur von so wenigen christlich Verantwortlichen etwas?

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  10. Schwierig ist die Frage, ab wann von einem ungeborenen Menschen auszugehen ist. (Radikale Lebensschützer setzen hier bereits bei der befruchteten Eizelle an, das halte ich rational für kaum nachvollziehbar.) Siehe Grundgesetzkommentar unter juria-online.de: „In sachlicher Hinsicht schützt Art. 2 II 1 GG das Leben. Dies ist jedes körperliche Dasein. Nach allgemeinen Regeln ist auch das ungeborene Leben (nasciturus ab Nidation) erfasst.“ Der § 218 (1) StGB sieht eine Strafbewehrung zeitlich ein wenig später: „Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“ Für die derzeitige Abtreibungspraxis sind beide Zeitpunkte jedoch ohne Relevanz, da kein Ei abgetrieben wird, sondern ein lebender Mensch.

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    1. Wenn von „jedem KÖRPERLICHEN Dasein“ (s.o. Kommentar zum Art. II 1 GG) in diesem Zusammenhang die Rede ist, bezeichnet das natürlich einen „Menschen“. Was sonst?

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    2. Hab die Anführungszeichen vor dem 1. und hinter dem 2. Satz vergessen anzugeben. ( „Schwierig ist die Frage…………………….kaum nachvollziehbar“). Das ist Zitat @Carvalho aus seinem Beitrag von heute, 06.01., 10:18 Uhr!

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    3. Es ist Ihnen aber schon klar, dass die grundsätzliche anthropologische und ethische Frage, die ich angesprochen habe, ab wann von einem Menschen gesprochen werden kann, der als solcher vollumfänglich Menschrechte hat, nichts mit dem zu tun hat, was Sie hier ausführen…
      Für die Strafaussetzung im Konfliktfall ist das nur auf den zweiten Blick relevant, aber immerhin dann, wenn es um Fristen geht.
      Ethische Urteilsfindung ist in diesen Fragen höchst komplex und problematisch…
      Übrigens wird Sie hier ein Blick in die Bibel und die Position der Kirchenväter – die sich weitgehend den Auffassungen antiker Embryologie angeschlossen haben – nicht weiterbringen!
      „Ethischer“ Rigorismus aber, der sich der genauen Betrachtung verweigert, weil er eh Gottes Willen auf der eignen Seite wähnt, ist kontrafaktisch!

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      1. Lieber @Carvalho, mir ging es darum, deutlich zu machen, wie es rechtlich definiert ist, ab wann wir von einem Menschen sprechen. Weil das, was die Ampel vorhat, ja eine Änderung geltenden Rechts ist. Wobei die Ampel ja nicht zu definieren hat, wann wir rechtlich vom Beginn des Menschseins sprechen. Ich wollte aufzeigen, dass dieser Beginn des Menschseins sehr wohl rechtlich definiert ist, was natürlich damit zur Folge hat, ab wann die verfassungsrechtlich definierten Rechte des Menschen beginnen. Und das ist eben mit nasciturus ab Nidation (Verschmelzung von Ei- und Samenzelle) der Fall. Interessanterweise liegen da Recht und theologische Sicht zeitlich zusammen. Die Frage der Abtreibung, ob und ab wann ist ja ein eigener rechtlicher Sachverhalt. Vollumfängliche Menschenrechte würde ich in dem Zusammenhang gar nicht ins Spiel bringen, zuerst einmal geht es um das Recht auf Leben des Ungeborenen, sozusagen sein „Primär-Recht“. Dem Recht auf Leben folgen dann, ab dem Zeitpunkt der Geburt, vollumfängliche Menschenrechte. Ob Sie diese Sicht teilen können?

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  11. Also ist demnächst Mord nicht mehr strafbar! Denn das noch nicht geborene Kind ist ja bereits ein Lebewesen. Nach der Logik darf also wer will eine andere Person ermorden. Es sind ja alle vor dem Gesetz gleich.

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    1. Faktisch wird das so sein, wenn der Abtreibungsverbotsparagraph 218 (mit Ausnahmefällen) abgeschafft wird. Ich möchte noch hierauf hinweisen: Mit jeder Vereidigung eines neuen Kabinetts schwört -zumindest der/die Bundeskanzler/in, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Ist das aber kein „Schaden für das deutsche Volk, wenn die nachrückenden zukünftigen Mitbürger schon im Mutterleib getötet werden? Ist das kein Schaden, wenn zukünftige Generationen schon ungeboren getötet werden? Ich halte dies für einen EKLATANTEN Verstoß des/der Bundeskanzler(s)/in gegen seinen Amtseid. WAS DENN SONST ???

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    2. Natürlich steht Mord unter Strafe – und verjährt im übrigen nicht. Aber hier geht es um die Ungeborenen, eine ganz spezielle Gruppe. Gegen die Abtreibung gibt es ja jetzt schon den StGB-Paragraphen 218 mit Ausnahmetatbeständen. Ihre Folgerung in Ihren letzten beiden Sätzen ist nicht zutreffend. Persönlichkeitsrechte im Vollumfang kann erst der geborene Mensch erwerben. Ein weiterer Unterschied ist der nach der Frage: Wer schützt das ungeborene Leben, wer tritt im Einzelfall aktiv für seinen Schutz ein? Das Ungeborene hat rechtlich einen Anspruch auf Schutz durch seine Eltern bzw. seine Mutter. Und wenn die nicht schützen will sondern töten? Sie sehen, man kann hier nicht alles durcheinanderwerfen. Es geht hier explizit um die Ungeborenen. Wenn Sie meinen, Sie könnten nach einer ggf. Abschaffung des § 218 StGB jeden umbringen, den Sie möchten, sind Sie im Irrtum. Eigentlich liegt das aber auch nahe. Für jede/n klar Denkende/n.

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  12. Diese Thema scheint in vielen evangelikalen Gemeinden ähnlich wie andere ethische Fragen rund um Gender, Ehe und Familie, Sterbehilfe so gut wie keine Rolle zu spielen. Sonst würde es hierzu nämlich einen Aufschrei geben, eine Resolution einzelner Gemeindeverbände oder der EAD. Nein man hält lieber schön die Füße still. Das Problem ist doch nicht die Forderung aus der Politik. Das war zu erwarten und da kann man nichts daran ändern. Was man tun kann ist darauf zu reagieren und das meint man durch Schweigen oder rein interne Diskussionen lösen zu können. Wenn man das Evangelium Ernst nimmt, so wie man das immer wieder gross sagt reicht Schweigen eben nicht aus

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  13. Ein paar kurze Anmerkungen und Fragen:
    a) Hat auch der Vater des Kindes ein Mitspracherecht? Es dürfte auch Väter geben, die ihr Kind „wollen“, aber nicht dürfen, weil nur das Selbstbestimmungsrecht der Frau zählt.
    b) Kann eine Frau tatsächlich selbstbestimmt entscheiden, oder ist sie Druck von Außen (Vätern, ihren Eltern, Ärtzten bei kranken Kindern) ausgesetzt?
    c) Was zählen neun Monate Schwangerschaft an EInschränkungen, wenn man einem Kind 85 Jahre Leben wegnimmt?
    d) Gibt es nicht genügend Angebote (und Nachfragen), um ein ungewolltes Kind „loszuwerden“ (Adopition z. B.)
    e) Welche Folgen hat eine Abtreibung im Nachhinein für die Frau?
    f) Einige Kommentare haben die bisherige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgezählt, nach der eine Abtreibung das Grundrecht des Kindes einschränkt usw. und daher verboten ist. Wer sagt denn, dass das aktuelle Bundesverfassungsgericht diese Rechtssprechung aufrecht erhält? Man sieht ja an verschiedenen Urteilen der letzten Zeit (z. B. zu Klimawandel, Coronamaßnahmen, Impfung) eine Grundrechte aushöhlende Rechtsentwicklung, die von vielen juristischen Experten als kritisch bzw. falsch angesehen wird.

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    1. Ohne die Fragen alle im Einzelnen zu beantworten, meine ich: Niemand hat der schwangeren Frau zu sagen bzw, schlimmer, „zu befehlen“, das Ungeborene zu töten. Sie sollte sich von Allen trennen, die das wollen. Die Beziehung zu diesen Menschen ist eh „im Eimer“, taugt nichts. Wenn sie selbst das Kind will, ist sie IMMER auf der richtigen, der schuldlosen Seite. Die z.B. psychischen Folgen einer Abtreibung für die Frau sind da, die werden nur totgeschwiegen. Das Weiße Kreuz in Kassel oder z.B. auch der Bundesverband Lebensrecht e.V. oder das Aktionsbündnis für das Leben können hier mit Sicherheit Auskunft geben. Und zuletzt: Natürlich kann das Recht verändert werden, dazu braucht es nur parlamentarische Mehrheiten, auf das Bundesverfassungsgericht würde ich da nicht hoffen, es müsste ja seine ganze Rechtsprechung zu diesem Komplex umwerfen. Wird es nicht tun. Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf zulässigen Antrag oder bei zulässiger Klageerhebung vor ihm tätig. Nur bei Urteilsverkündung würde es ggf. eine neue Rechtsnorm setzen.

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  14. Lieber @Carvalho: Letzlich ist ja die Frage, wie Gott es sieht, dies muss ich mich als Christ fragen, andere als Christ und Theologe. Das ist doch letztlich entscheidend. Der Mensch kann Gesetze machen so viel er will.
    Ob die Gottes Willen entsprechen, ist das Andere. Als nicht an Gott Glaubender, wenn es denn so wäre, würde mich die christliche Sicht vielleicht gar nicht interessieren. Sobald ich mich aber als Christ bekenne und ein solcher sein möchte, bin ich Gott auch verantwortlich für mein Tun. Das muss ich wissen.

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