Bundestag schafft Werbeverbot für Abtreibungen ab

Mit den Stimmen der Ampelkoalition und der Linken hat der Bundestag Paragraf 219a – das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – gekippt. Die Opposition zeigte sich entsetzt.
Von Martin Schlorke
Bundestag

Mit einer Mehrheit aus Ampel-Koalition und Linken votierte der Bundestag für die Abschaffung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Dieser untersagte es Ärzten bisher, ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete es als „absurd, aus der Zeit gefallen und ungerecht“, dass Ärzte nicht sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürften. Daher sei es „höchste Zeit“, dass das Verbot gekippt werde. Der Schutz des ungeborenen Lebens werde durch die Entscheidung nicht berührt, so Buschmann. Schließlich werde Paragraf 218 nicht angerührt.

Als „einen großartigen Tag“ für alle Menschen in Deutschland bezeichnete Familienministerin Lisa Paus (Grüne) die Entscheidung des Bundestages. Paus richtete den Blick zudem in die Zukunft. Nachdem 219a gekippt sei, müsse nun auch über Paragraf 218 geredet werden. Dafür wolle sie, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission einrichten.  Zudem forderte die Ministerin, dass künftig im Medizinstudium auch das Durchführen von Abtreibungen gelehrt werden soll.

„Der SPD fehlt der moralische Kompass“

Die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär griff die SPD-Fraktion scharf an. Es sei höchst skandalös, dass die SPD nach Abstimmung zu einer Party einlade (Anm. d. Red.: Auf Nachfrage von PRO teilte die SPD-Fraktion am Mittwoch mit, dass kein öffentlicher Empfang geplant sei) . Das sei „höchst skandalös und unangemessen.“ Stattdessen wäre weniger „Partyfeeling“ dem Thema angemessener. Bär verurteilte auch ein am Donnerstag von der SPD-Fraktion veröffentlichtem Video. In Richtung der SPD fragte sie: „Was soll umwerfend an einer Dilemma-Situation sein?“ Der SPD fehle der moralische Kompass.

Bär kritisierte zudem, dass in der Debatte von Seiten der Ampelkoalition nur die Rede von der Selbstbestimmung der Frauen sei. Dabei gehe es in der Debatte um die Abwägung zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung der Frauen.

Paragraf 219a

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden.

„Eigentlich dachte ich, wir sprechen heute über 219a und nicht über 218“, begann Susanne Hierl (CDU) ihre Rede. Für sie als Frau sei der heutige Tag kein großartiger Tag. Auch sie betonte in ihrer Rede den Schutz des ungeborenen Lebens im unmittelbaren Zusammenhang mit der Selbstbestimmung der Frau. Sie plädierte für eine Verbesserung der Rechtslage innerhalb der bestehenden Regelung.

Das Gesetz umfasst neben der Änderung des Strafgesetzbuchs auch eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes. Dadurch soll sichergestellt werden, dass kommerzielle Werbung weiterhin nicht stattfindet. Künftig sollen Ärzte, die Abtreibungen durchführen, öffentlich, etwa auf ihren Internetseiten, über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Dabei sollen die medizinischen Methoden einer Abtreibung erklärt werden dürfen. Bislang müssen Mediziner mit Ermittlungen und Verurteilungen rechnen.

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3 Antworten

  1. Es ist und bleibt eiskalter Mord, wer das heute noch betreibt und dann über den Mangel an Nachwuchskräften in der Wirtschaft klagt, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Der Mensch setzt sich immer über die Tiere, aber kein Tier tötet aus Egoismus seinen eigenen Nachwuchs, dazu ist nur die Bestie Mensch in der Lage.

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  2. Wenn eine Frau vergewaltigt wurde (innerhalb oder ausserhalb der Ehe) und ihr das Kind aufgezwungen wurde, sollte abgetrieben werden dürfen, wenn das kommende Kind dadurch zu extreme Einschränkungen für die Frau bedeuten würde.
    Eine Geschichte: Ich erlebte mal, dass ein „komischer Mann“ einen Kommentar abliess über die schönste Frau der Firma, als sie gerade über den Hof lief. Er sagte: Du muss ihr ein Kind machen, dann ist sie an Dich gebunden.
    Ich fand so etwa widerwärtig, weil das Kind dann zweckgebunden gezeugt worden wäre. Ein Kind hat ein gewisses Recht, in gesunde Familien-Verhältnisse hineingeboren zu werden. Das ist auch ein Gedanken in Richtung Menschenwürde.

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  3. Es „schmerzt“, wie hier in den Kommentaren der Sachverhalt verdreht wird. Hier wir so getan, als sei die Ampel—Regierung f ü r
    Abtreibungen um „jeden Preis“ . Es geht um Klärende Informationen für Menschen in Not, um sie nicht in die Illegalität zu zwingen.
    Ja klar ! Die wahren Christen gehören „natürlich wie selbstverständlich“ n u r zur C D U !😇

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