Warnung vor irreführender Werbung für Hilfe bei Kirchenaustritt

Berliner Zivilgerichte warnen vor irreführender Werbung eines Internetportals, das gegen Geld beim Kirchenaustritt hilft. Das Portal handle missverständlich, urteilten die Gerichte.
Von Johannes Schwarz

Alle Berliner Zivilgerichte haben vor irreführender Werbung des Portals www.kirchenaustritt24.de gewarnt. Aufgrund von zahlreichen Beschwerden teilte der Präsident des Kammergerichts am Mittwoch mit, dass die Internetseite „mindestens missverständlich“ sei.

Das Online-Portal wirbt damit, dass Personen den Kirchenaustritt ohne großen Aufwand und Kosten beim Anbieter unterschreiben können und die Bescheinigung über den Austritt erhalten. Hinter dem Betreiber der Internetseite steckt die Audrus GmbH, die nach eigenen Angaben verschiedene Dienstleistungen anbietet. Das Portal verspricht gegen eine Zahlung von 29,90 Euro die Hilfe beim Erstellen eines schriftlichen Austrittsantrags.

Das Gericht machte deutlich, dass dies jedoch nicht alles sei. Für einen Kirchenaustritt bleibe es erforderlich, dass die Betreffenden die Erklärung entweder persönlich beim zuständigen Amtsgericht abgeben oder aber eine schriftliche Erklärung bei einem Notariat beglaubigen lassen. In beiden Fällen entstünden Gebühren von 30 Euro.

Vom Internetseitenbetreiber in Aussicht gestellte Vorteile, wie die Bereitstellung von Informationen oder die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, bildeten keinen Mehrwert, stellte das Gericht klar. Diese Tätigkeiten sind den Angaben zufolge Teil der Aufgaben der Amtsgerichte und werden von diesen wahrgenommen.

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5 Antworten

  1. „Für einen Kirchenaustritt bleibe es erforderlich, dass die Betreffenden die Erklärung entweder persönlich beim zuständigen Amtsgericht abgeben oder aber eine schriftliche Erklärung bei einem Notariat beglaubigen lassen.“

    Schon komisch das ganze. Getauft wird man einfach ungefragt aber für einen Austritt muß man zum Amtsgericht und auch noch Geld bezahlen.

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    1. Na, sowas!
      Und für einen Führerschein müssen Sie sogar noch mehr bezahlen.
      Erst für Fahrstunden. Und dann noch obendrauf(!) für die Prüfung….
      Und den Personalausweis gibt es auch nicht umsonst – obwohl man doch „ganz ungefragt“ Staatsbürger wurde …
      und dann muss man den noch alle paar Jahre erneuern lassen …

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  2. Hallo Maik.

    Obwohl es mir widerstrebt: Ich muss dir recht geben.

    Allerdings hat das historische Gründe.
    Vielleicht mag ein Kirchenhistoriker/-Jurist die geschichtklichen Hintergründe – aus seiner Sicht – erläutern?

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  3. Geld kann man mit vielem verdienen schon seit Jahrzehnten auch mit Müllentsorgung. Aber jetzt auch noch bei den Kirchensteuer -Sparern mit Kirchenaustritts Anträgen „Kohle „machen, daß ist schon ein toll dreistes Stück unserer Gewerbe – und Religions -Freiheit und Moral ! Da diese Gewerbeaustritt-Masche in Berlin stattfindet und dabei noch ein gar nicht dazugehöriges Bild der evangel. Basilika in Trier verwendet wird obwohl das Austrittsstück räumlich ganz wo anders spielt, ist genauso dreist und man sieht letztendlich, daß mit allem Geld gemacht wird !

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  4. Ich erinnere mich noch, wie ich 1989 aus der (badischen) Landeskirche ausgetreten war, um Mitglied in einer freien ev. Gemeinde zu werden. Ich hatte davor mit dem Pfarrer der Ortsgemeinde einen Termin abgemacht (den er übrigens zweimal wegen Beerdigungen verschieben musste, fand ich irgendwie bezeichnend) und er sagte dabei selber, dass es angesichts meines Rufs in die Mission da leider nicht viel Gemeinsamkeiten gab, und er sich immerhin freute, dass da mal einer der vielen, die austreten, den persönlichen Kontakt suchte. Dann ging ich also ins Rathaus. Zwei Türen: „Kirchenaustritte katholisch“ / „Kirchenaustritte evangelisch“. Schon alles vorgesehen, dafür sass da tagein, tagaus ein Sachbearbeiter – irgendwie ein komisches System. Damals kostete das ganze 25 DM.

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