Der Betreiber der Website „Babycaust“ muss kommende Woche vor Gericht. Die Ärztin Kristina Hänel hat Strafantrag gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen gestellt. Sie sieht sich durch ihn beleidigt und angegriffen.
Die Ärztin Kristina Hänel war wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibung verurteilt worden. Die Revision scheiterte, nun sollen die Verfassunsgrichter über den Fall entscheiden.
Weil sie mit Informationen auf ihrer Internetseite gegen das Verbot für Abtreibungswerbung verstoßen hatte, war die Ärztin Kristina Hänel verurteilt worden. Nun scheiterte sie mit ihrer Revision – und kündigte erneut den Gang nach Karlsruhe an.
Die Veranstalter vom „Marsch für das Leben“ haben Details zum Ablauf der Kundgebung bekanntgegeben. Außerdem begrüßt die „Aktion Lebensrecht für Alle“ das Urteil gegen den Anti-Abtreibungs-Aktivisten Klaus Günter Annen.
Die Ärztin Kristina Hänel wird offenbar vor Gericht mit einer Klage gegen einen Abtreibungsgegner teilweise Erfolg haben. Die Gleichsetzung einer Abtreibung mit dem Holocaust in Verbindung mit der eigenen Person auf der Webseite babycaust.de muss die Ärztin nicht hinnehmen. Eine drastische Kritik dagegen schon. Das hat das Hamburger Landgericht am Freitag angekündigt.
Gerade ist es 75 Jahre her, dass der Zweite Weltkrieg und die nationalsozialistische Herrschaft ein Ende fanden – und damit auch die Vernichtung von Millionen Menschen in deutschen Konzentrationslagern. Wer heute den Holocaust für Vergleiche mit Massenmorden anderer Regime oder gar mit Abtreibungen heranzieht, ist blind für seine historische Bedeutung – und wird auch
Eine zentrale Liste mit Praxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche möglich sind, findet immer mehr Zuspruch. 301 Praxen haben sich bisher eintragen lassen. Kritikerinnen boykottieren die Liste.
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