Hänel bringt „Babycaust“-Betreiber vor Gericht

Der Betreiber der Website „Babycaust“ muss kommende Woche vor Gericht. Die Ärztin Kristina Hänel hat Strafantrag gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen gestellt. Sie sieht sich durch ihn beleidigt und angegriffen.
Von Anna Lutz
Ärztin Kristina Hänel muss wohl nicht hinnehmen, dass sie auf der Webseite Babycaust von Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen mit dem Holocaust in Verbindung gebracht wird (Archivbild)

Klaus Günter Annen vergleicht auf seiner Internetseite „Babycaust“ Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, mit Nationalsozialisten und deren Praxen mit Konzentrationslagern. Nun könnte er zum wiederholten Male verurteilt werden. Am 15. Februar soll Annen vor dem Amtsgericht Weinheim stehen. Strafantrag hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel gestellt, die sich ihrerseits für die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen stark macht.

Auf seiner Website sammelt und veröffentlicht Annen unter anderem die Namen von Ärzten, die Abtreibungen durchführen, und deren Praxisadressen. Außerdem zeigt Annen Verstöße gegen den Paragrafen 219a, also das Werbeverbot für Abtreibungen, gezielt an. Hänel sieht sich laut der Gießener Allgemeinen Zeitung persönlich an den Pranger gestellt, eingeschüchtert und verfolgt: „In meinem Fall schickte er diffamierende E-Mails sogar in den Umkreis von Veranstaltungen und Lesungen, bat darum, mich auszuladen und gab schlechte Google-Bewertungen über meine Arztpraxis ab.“

Weiter zitiert die Zeitung sie: „Indem Annen die Verbrechen des Holocaust in einen direkten Vergleich mit Schwangerschaftsabbrüchen stellt, stachelt er zu Hass und Gewalt gegen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte auf.“ Geht es nach Hänel, soll Annen nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen der Vergleiche mit dem Holocaust verurteilt werden.

Bereits 2020 verurteilt

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Annen für seine Webseite vor Gericht verantworten muss. Bereits 2020 untersagte ihm das Landgericht Hamburg bestimmte Formulierungen, die Abtreibungen mit den Verbrechen der Nationalsozialisten verglichen. Annen löschte diese daraufhin, legte aber auch Berufung gegen das Urteil ein. Bestimmte persönliche Angriffe gegen Hänel ahndete das Gericht damals aber ausdrücklich nicht, etwa die Aussage: „Sie, Frau Hänel, töten unschuldige und wehrlose Kinder, ein verabscheuungswürdiges und menschenverachtendes Verbrechen und an ihren Händen klebt Blut, viel Blut.“

Hänel ist ihrerseits in der Vergangenheit wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden. Dagegen hat sie Verfassungsbeschwerde eingelegt. Schon seit Jahren kämpft Hänel für die Abschaffung des Paragrafen 219a, dessen Reform 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Seitdem dürfen Ärzte und Kliniken darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und auf neutrale externe Informationsangebote dazu verlinken. Die neue Bundesregierung will den Paragrafen zeitnah komplett streichen.

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5 Antworten

  1. An der hier zitierten Aussage kann ich nicht erkennen, dass sie fachlich falsch sei. (Das Bundesverfassungsgreicht hat doch dem im Mutterleib befindelichen Menschen auch schon eine Würde zuerkannt.) Vieleicht kann mir jemand helfen.
    Natürlich ist sie zugespitzt und wertend. Aber genau das ist ja die Essenz einer Meinungsäußerung.
    Wenn wir uns andererseits überlegen, wieviele Ausdrücke die Tötung der ungeborenen Menschen verharmlosen…

    Ich würde die aktuelle Situation eher mit den Inkas oder dem Baalskult vergleichen, auch wenn die Rituale anders (nicht öffentlich) ablaufen, werden Massenweise Kinder in einem der reichsten Länder der Erde auf dem Altar der Bequemlichkeit getötet. Wir schützen die schwächsten Menschen (ungeborenen) in unserem Land nicht.

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    1. Man fragt sich, wer zuerst vor Gericht gehört,
      der, der tatsächlich Kinder tötet,
      oder der, der dagegen (überzogen) polemisiert?

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  2. Haben sich die Beführworter von Abtreibungen mal Videos angesehen, wie die ungeborenen
    Kinder getötet werden und sich über die organischen und psychischen Risiken
    (Post-Abortion-Syndrom) informiert?

    Ehepaare aus Deutschland adoptieren Kinder im Ausland, weil es hier zu wenige Kinder für die Adoption gibt, das muss aber nicht sein.  Für werdende Mütter gibt es vielfältige Hilfen:

    Babyklappe, anonyme Geburt, aber auch finanzielle und praktische Unterstützung vom Staat und privaten Organisationen.

    „Du sollst nicht töten“, 2.Mose 20,13,

    „Kinder sind eine Gabe Gottes“, Psalm 127,3

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  3. Im Spiegel sagte Frau Hänel unlängst über Lebensschützer: „Denn in Wahrheit sind diese Leute ja nicht gegen den Abbruch, sondern gegen die Frauen und gegen die Menschenrechte.“ So einfach ist das also.
    Wenn das keine Hetze ist, was dann?
    Aber in der Öffentlichkeit pflegt sie die Opferrolle.
    Des weiteren forderte sie: „Schwangerschaftsabbrüche müssen fester Bestandteil des Medizinstudiums werden“. Das Recht der Ungeborenen auf Leben zählt für sie offenbar nicht.

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