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Karlsruhe muss sich mit Werbeverbot für Abtreibungen befassen

Die Ärztin Kristina Hänel war wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibung verurteilt worden. Die Revision scheiterte, nun sollen die Verfassunsgrichter über den Fall entscheiden.
Von PRO
Bundesverfassungsgericht
Der neuformulierte Paragraf 219a des Strafgesetzbuches liegt Bundesverfassungsgericht

Im Rechtsstreit um den Verstoß gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zieht die Gießener Ärztin Kristina Hänel vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie habe Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung und den Paragraf 219a eingereicht, teilte sie am Freitagabend auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mit.

Hänel war 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen Verstoßes gegen den Strafrechtsparagrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mitte Januar war sie mit ihrer Revision vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gescheitert. Nach dem OLG-Beschluss nahm sie die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche von ihrer Praxis-Internetseite.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft. Seit einer Neuregelung im Februar 2019 dürfen Praxen zwar informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Für weitere Informationen müssen sie aber auf offizielle Behörden verweisen. Die große Koalition hatte sich auf diesen Kompromiss geeinigt, nachdem die SPD ursprünglich für eine Abschaffung des Paragrafen plädiert hatte.

Von: epd

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