Presserat: „Die Lockdown-Macher“ ist zulässig

Die „Bild"-Zeitung darf drei Wissenschaftler in einem Artikel als „Lockdown-Macher“ bezeichnen. Der Presserat sieht darin keinen Verstoß gegen den Pressekodex.
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Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den Artikel „Die Lockdown-Macher“ in der „Bild“-Zeitung und auf dem Online-Angebot „bild.de“ als unbegründet zurückgewiesen. Der Bericht verstoße nicht gegen den Pressekodex, teilte der Presserat am Donnerstag in Berlin nach der Sitzung des Beschwerdeausschusses mit.

In dem „Bild“-Artikel vom 4. Dezember 2021 werden drei Wissenschaftler – Dirk Brockmann von der Berliner Humboldt-Universität (HU), Viola Priesemann vom Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation und Michael Meyer-Herrmann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung – als „Lockdown-Macher“ bezeichnet. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird in diesem Zusammenhang genannt.

Der Beschwerdeausschuss erklärte am Donnerstag, die von der Redaktion vorgenommene Bezeichnung der drei Experten als „Lockdown-Macher“ habe einen Tatsachenkern und verletze deshalb nicht die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Der Einfluss der genannten Wissenschaftler auf politische Entscheidungen über Corona-Maßnahmen lasse sich indessen belegen. Die Bezeichnung „Die Lockdown-Macher“ sei daher eine zulässige Zuspitzung, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Wissenschaftler müssen persönliche Kritik hinnehmen

Die Mitglieder des Presserats seien deswegen mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass die Darstellung der drei Wissenschaftler nebeneinander im Porträt zulässig sei und nicht das Ansehen der Presse nach Ziffer 1 des Pressekodex beschädige. Durch ihre Auftritte in den Medien während der Corona-Pandemie hätten sich die Experten selbst in die Öffentlichkeit begeben und müssten es hinnehmen, auch persönlich kritisiert zu werden.

Über den Beitrag bei „Bild“ und „bild.de“ hatten sich den Angaben zufolge im Dezember des vergangenen Jahres 94 Personen und wissenschaftliche Institutionen beschwert. Sie kritisierten, der Artikel erwecke den Eindruck, dass Wissenschaftler persönlich für Corona-Maßnahmen verantwortlich seien und nicht etwa die Politik. Dies schüre Verschwörungstheorien und fördere Hetze gegen Wissenschaftler. Daraufhin hatte der Presserat angekündigt, ein offizielles Beschwerdeverfahren einzuleiten.

Was Rügen vom Deutschen Presserat betrifft, hat die „Bild“-Zeitung nach Angaben der Süddeutschen Zeitung vom Freitag im Jahr 2021 einen Rekord aufgestellt. Dem Bericht zufolge gehen von 60 ausgesprochenen Rügen 26 auf das Konto von „Bild“, „Bild Online“ und „Bild am Sonntag“. Dem Bericht zufolge betreffen die übrigen 34 Rügen 31 verschiedene Medien.

epd
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Eine Antwort

  1. Der Presserat lässt vieles zu. – Alles also kein Problem?

    „Alles ist erlaubt,
    aber nicht alles dient zum Guten.
    Alles ist erlaubt,
    aber nicht alles baut auf.“
    (Paulus an die Korinther)

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