Koalition streicht Religionszugehörigkeit aus Personenregister

Künftig soll die Religionszugehörigkeit in Personenregister nicht mehr aufgeführt werden. Die CDU kritisiert diese Entscheidung.
Von Martin Schlorke
Bundestag

Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag am Donnerstag das dritte Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Damit sollen bürokratische Hürden bei Behördengängen sinken. Bei Vorgängen wie der Anmeldung einer Eheschließung oder das Anzeigen eines Sterbefalls müssen künftig nicht zwingend urkundliche Nachweise vorgelegt werden.

Stattdessen sollen die Standesämter die Daten in einem automatisierten Abrufverfahren von anderen Standesämtern anfordern können. Außerdem soll die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft in Zukunft nicht mehr in den Personenregistern erfasst werden.

CDU kritisiert: Religion wird zurückgedrängt

Die CDU-Fraktion im Bundestag stimmte gegen den Gesetzentwurf. Die AfD und die Linke enthielten sich. Ein Entschließungsantrag der CDU, wonach es eine Möglichkeit zu einem freiwilligen Eintrag der Religionszugehörigkeit geben soll, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Kirchen- und Religionspolitische Sprecher der CDU, Thomas Rachel, sieht darin ein „trauriges Indiz dafür, dass Religion für manche Politiker dieses Landes offenbar zu einer Nebensache geworden ist.“ Das sei schade, heißt es in einer Pressemitteilung des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der Union, deren Vorsitzender Rachel ist. Der Innen- und Rechtspolitiker Philipp Amthor (ebenfalls CDU) unterstellt der Regierungskoalition, die Religion immer weiter ins Private zurückdrängen zu wollen.

Bereits im Juli hatten sich die beiden großen Kirchen in Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. In dem Text heißt es, dass die freiwillige Angabe der Religionszugehörigkeit „ein Ausdruck der positiven Religionszugehörigkeit und der positiven Selbstbestimmung“ sei. Daher sollte das Eintragen der Religionszugehörigkeit „als ein wesentliches Identifikationsmerkmal“ für eine Mitglied einer Religionsgemeinschaft möglich sein.

Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) findet aktuell eine Eintragung der Religionszugehörigkeit in das Sterberegister bei 80 Prozent der Verstorbenen statt. In die Geburten- und Eheregister lassen 50 Prozent der Bürger ihre Religionszugehörigkeit eintragen.

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13 Antworten

  1. Wie kann eine zivile ,christlich geprägte Gesellschaft so tief sinken, daß die Religion nicht mehr ins Personenstands-Register eingetragen werden darf . Der nächste Schritt in der Öffentlichkeit wird dann sein, daß Verkehrs-Hinweiß-Schilder die auf Kirchen hinweisen nicht mehr zulässig sind, weil Glauben auch nur eine Privatsache ist und nur noch auf öffentliche Gebäude wie Ämter usw. hingewiesen werden darf.

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  2. Na, das dient doch nur dazu, daß eine vermeintliche Diskriminierung von Sprenggläubigen beseitigt werden kann.

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    1. Ja, genau. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so recht, weshalb sich gerade jene strenggläubigen Christen so über die Entscheidung echauffieren, die sich permanent unterdrückt wähnen oder sich mit den verfolgten ersten Christen vergleichen, weil bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen ihnen nicht passen.
      Es kann doch nur von Vorteil sein, wenn der Staat die Religionszugehörigkeit nicht offiziell erfasst und seine Nase nicht in den Glauben der Menschen hineinsteckt – damit es eben nicht zu einer Diskriminierung oder Verfolgung bestimmter Glaubensgemeinschaften von Seiten des Staates kommen kann.

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      1. @ Kaja – es könnte aber auch sein, dass die christliche Kirche dadurch zum Schweigen gebracht werden soll in gesellschaftlichen und politischen Fragen. Wer kann schon in das Herz eines Menschen blicken und die wahren Motive erkennen.

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        1. @Marion Christa
          Genau, wer kann das schon….also lassen wir lieber die Mutmaßungen über das, was mit der Kirche vielleicht gemacht werden soll…

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      2. Danke Kaja ! Ich empfinde es immer heilsam, wie Sie es schaffen, liebevoll „den Finger in die Wunde derer zu legen“ , oft, indem Sie einfach nachfragen, ohne zu verurteilen, die in ziemlich „sicherer Rechtgläubigkeit“ ( fast) immer genau wissen, welcher Glaube „richtig“ ist.

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  3. „…das dritte Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften gebilligt. “ Warum nur, WARUM?
    Anstatt Klarheit nur Unklarheit. In Sachen persönlichen, christlichen Bekenntnisses.

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  4. Wenn man die Religionszugehörigkeit nicht mehr erfasst, wie kann dann der Staat mit dem Einzug von Kirchensteuern Geld verdienen? Woher bekommen die Kirchengemeinden dann die Daten wer zugezogen ist und wahlberechtigt ist? Auch die Frage wo man aus der Kirche austreten kann, bzw. wie man die Konfession wechseln kann ist nicht geklärt. Bisher ist es ja so dass ich bei einem Wechsel der Konfession z.B. von katholisch zu evangelisch erst auf dem Rathaus aus der einen austrete, bevor ich im Pfarramt in die andere eintrete. Der Staat hat vieles von der Kirche übernommen als die Zivilehe eingeführt wurde. Früher hat man sich im Pfarramt angemeldet, wenn man zugezogen ist.

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    1. Man muss wohl unterscheiden zwischen dem Standesamt und dem Einwohnermeldeamt und dem Finanzamt. Hier läge ein journalistische Aufgabe, diese Feinheiten zu recherchieren.
      Für den praktischen Betrieb der Pfarrämter und der Kirchensteuer reicht es, wenn die Konfession vom Einwohnermeldeamt bzw. Finanzamt erfasst ist. Diese Erfassung ergibt sich auch aus dem Grundgesetz.

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  5. Es lohnt sich, das aus der gemeinsamen Stellungnahme der Kirchen noch einmal anzuschauen, um die Relevanz zu verstehen:
    „..Allerdings ist die freiwillige Angabe der Religionszugehörigkeit in dem Personenstandsregister dennoch ein Merkmal, das Ausdruck der positiven Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG sowie der positiven informationellen Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG ist und als wesentliches Identitätsmerkmal für ein Mitglied einer Religionsgemeinschaft ermöglicht werden sollte.

    Denn aus verfassungsrechtlicher Perspektive geht das Personenstandsrecht über die bloße Verknüpfung zum Familienrecht hinaus und ist nach dem BVerfG keine „Marginalie“, sondern umschreibt vielmehr in „zentralen Punkten die rechtlich relevante Identität einer Person“[4]. Mit dieser Formulierung knüpft das BVerfG gedanklich auch an den historisch gewachsenen Begriff des Personenstands an, der bis zum Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes im Jahr 2009 eben nicht definiert war, sondern sich vielmehr an der „Gesamtheit der personenbezogenen Daten“[5] orientierte. Die Religion stellt aber ein Identitätsmerkmal einer Person dar, denn der Glaube ist eine „mit einer Person des Menschen verknüpfte Gewissheit über den Bestand und Inhalt bestimmter Wahrheiten“.[6] Damit ist es von großer Bedeutung, dass sich eine Person hierzu bekennen und damit in dem Personenstandsregister zum Ausdruck bringen kann, dass zu ihrer Identität der Glaube gehört.“

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  6. Für mich ist diese Denkweise unverständlich! Eigentlich unzumutbar! Für mich bedeutet dies der Versuch einer Zerrüttung der christlichen Werte in einer pluralistischen Gesellschaft. Religion gehört zum Leben dazu, so empfinde ich.

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  7. Es ist nur ein Anfang für die „Entchristlichung“ unseres Landes.
    Umsomehr geht es darum, dass wir Christen klarer sagen, was wir glauben und deshalb viel mehr in den Medien präsent sein sollten durch kompetente Beiträge. Wir brauchen dafür fähige Mitarbeiter/innen , die den „Nerv“ derZeit treffen.
    Dieter Herten

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