Abtreibungsrecht: Buschmann betont Selbstbestimmungsrecht der Frau

In einem Podcast spricht Justizminister Buschmann über eine mögliche Neuregelung des Abtreibungsrechts. Er sieht die Selbstbestimmung der Frau im Mittelpunkt. Eine Kommission soll nun Grundlagen erarbeiten.
Bundesjustizminister Marco Buschmann

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat in der Debatte um das Abtreibungsrecht eine deutliche Tendenz für eine Liberalisierung erkennen lassen. „Meine persönliche Meinung ist, dass dieser Konflikt eher zugunsten des Selbstbestimmungsrechts der Frau aufzulösen ist“, sagte er im am Mittwoch veröffentlichten „F.A.Z. Einspruch Podcast“ an der Berliner Humboldt-Universität.

„Wer sind wir als Staat, dass wir uns anmaßen, unsere Entscheidung an die Stelle des Menschen, und das ist im Wesentlichen die Mutter, zu setzen, deren Leben am meisten dadurch geprägt wird?“, fragte der Justizminister. Noch vor Ostern soll eine die Politik beratende Kommission, die aus Juristen und Medizinern besteht, ihre Arbeit aufnehmen. Sie solle prüfen, ob es überhaupt eine Lösung geben könne, die unter Beachtung des Grundgesetzes ohne das Strafrecht auskommt, sagte Buschmann.

SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag die Einsetzung der Kommission vereinbart. Nach dem inzwischen umstrittenen Paragrafen 218 sind Abtreibungen in Deutschland verboten, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Das ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte bereits im vergangenen Jahr das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, das Informationen über Abtreibungen erschwerte.

epd
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7 Antworten

  1. Aus der Weltsicht eines FDP-Politikers ist diese Haltung nachvollziehbar.

    Der Punkt ist aber ja gerade, dass die Gründe, weshalb Frauen abtreiben, eben nicht der Selbstbestimmtheit der Frau entspringen. Sondern finanziellen Zwängen, Konflikten mit dem Kindsvater, dem sozialen Umfeld, Zukunftsängsten…
    Ich halte das Reden von der Selbstbestimmung der Frau hier für zynisch und eine Farce, um nicht die eigentlichen Probleme der mangelnden Gleichberechtigung und der globalen Krisen anzuerkennen und anzugehen.
    Die Legalisierung der Abtreibung ist aus meiner Sicht reine „Symptombehandlung“, die Wurzel(n) des Problems werden nicht ausreichend angegangen.
    Ein Abtreibungsverbot oder eine strengere Regelung halte ich aber für genauso oberflächlich, undurchdacht und ebensowenig zielführend. Strengere Gesetze führen eben nicht zu weniger Abtreibungen, sondern in Ländern mit Abtreibungsverboten sind oft die Quoten viel höher als in Ländern mit weniger strikten Gesetzen.

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  2. „Wer sind wir als Staat, dass wir uns anmaßen, unsere Entscheidung an die Stelle des Menschen, und das ist im Wesentlichen die Mutter, zu setzen, deren Leben am meisten dadurch geprägt wird?“, fragte der Justizminister.“ NEIN. Wer sind wir als Staat, dass wir die werdende Mutter zur RICHTERIN über Leben und Tod des ungeborenen Kindes erheben?“ So hat die Frage zu lauten!

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    1. @Eckhard: Ihr Rechtsverständnis ist fragwürdig. Herr Buschmann erwähnt zu Recht, dass kein Staat in das Selbstbestimmungsrecht einer Frau hineinreden darf – Sie hingegen sprechen Frauen pauschal das Recht ab, über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Lesen Sie Kajas Kommentar oben – dort finden Sie eine ausgewogene, kritische Betrachtung.

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      1. Und das ungeborene Kind hat ein verfassungsmäßig garantiertes Lebensrecht. Vergesst Ihr Frauen leider gar zu gerne, aber zum Glück nicht das Bundesverfassungsgericht. Bayern hat die Klage schon vorbereitet liegen….

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      2. „Herr Buschmann erwähnt zu Recht, dass kein Staat in das Selbstbestimmungsrecht einer Frau hineinreden darf.“ Ich hoffe inständig, dass (noch einmal) rechtlich die Frau in ihrem, wie sie meint, uneingeschränkten Selbstbestimmungsrecht über ihren eigenen Körper dahingehend aufgeklärt wird, dass sie mit Beginn einer Schwangerschaft in ihrem Körper einen Menschen trägt, der EIN EIGENES verfassungsrechtlich garantiertes Rechtsgut besitzt, nämlich das Recht auf Leben. Und dass die schwangere Frau damit sehr wohl eine Einschränkung ihres vermeintlich uneingeschränkten Selbstbestimmungsrechts ihres Körpers erfährt. Sowas weiß doch jeder Jurastudent im 1. Semester. Ich kann, beim besten Willen, nicht begreifen, wie man diese Rechtspositionen, die völlig klar sind, nicht juristisch richtig erkennen kann. Absolut nicht! Aber das BVerfG wird da schon nachhelfen….

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  3. Eine „gottlose Regierung“ handelt nicht in den Ordnungen Gottes, weil sie Probleme nur weltlich zu lösen versucht. Trotzdem ist sie für ihr Verhalten vor Gott verantwortlich dafür.
    L.G. Martin Dobat

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    1. Lieber @Martin Dobat: Aber auch eine „gottlose Regierung“ muss sich an die geltenden Gesetze halten, die der verfassungsmäßigen Prüfung unterliegen. Und die Verfassung schützt ja das Leben des Ungeborenen.
      Insofern kann eine „gottlose Regierung“ ja nicht tun, was sie will! Ohne in diesem speziellen Fall die Verfassung mit der notwendigen Mehrheit der notwendigen Gremien zu ändern. Und das ist gut! Natürlich haben Sie mit Ihrem Kommentar recht.

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