FDP-Politiker tanzen zu Paragraf 219a

Junge FDP-Politiker drehen im Bundestag ein Tanzvideo. Thema des Videos ist Paragraf 219a, der das Werbeverbot für Abtreibung regelt. Nach wenigen Stunden wird das Video gelöscht, die Kritik an der Tanzeinlage jedoch bleibt.
Von Martin Schlorke
Kristine Lütke

Am Montagabend hat die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke auf Twitter ein Video gepostet. Darin sind sie und vier weitere junge FDP-Politiker zu sehen. Während im Hintergrund das Lied „Short Dick Man“ läuft, tragen die fünf Personen Masken und Sonnenbrillen und laufen tanzend durch einen Gang des Bundestags. Als Text erscheint auf dem Video der Satz: „Wir, auf dem Weg zur Abstimmung, um endlich §219a aus dem StGB kicken zu können.“ Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel.  

Nach knapp 14 Stunden hat Lütke am Dienstagmorgen den neun-sekündigen Clip wieder von ihrem Twitterprofil gelöscht. Dazu schrieb sie als Erklärung: „Das dazu gepostete Video hat bei diesem sensiblen Anlass aber Raum für Missverständnisse geboten. Ich habe es daher gelöscht und bitte um Entschuldigung!“. Dennoch sei die Tatsache, dass der Paragraf abgeschafft werden soll, „ein Grund zur Freude“.

Kritik an dem Video wurde trotz der Löschung vielfach geäußert. Die Bundesschatzmeisterin der CDU, Julia Klöckner, schrieb auf Twitter: „Nicht Ihr Ernst, Tanzeinlagen zu diesem Thema? Es geht auch um die Frage von Lebensschutz. Die Abschaffung des Par. 219 wie eine Party zu feiern, zu ignorieren, dass es auch um Zielkonflikte geht … Das Leben oder die Abtreibung eines Ungeborenen ist nichts Banales.“

Der CDU-Außenexperte Ruprecht Polenz schrieb, ob sich die FDP so die Stimmung einer Frau vorstelle, die sich über Abtreibungsmöglichkeiten informieren will. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär nannte den Tweet den „geschmacklosesten Tweet seit Langem“. Keine Frau würde tanzend und singend zur Abtreibung rennen.  

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden. Die Ampel-Koalition will den Paragrafen abschaffen.

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

4 Antworten

  1. Eine schlimme Entgleisung. Der Begriff „Anstand“ ist für die Handelnden offenbar ein Fremdwort. Die FDP-Oberen sollten sich von dem Vorfall ausdrücklich distanzieren.

    0
    0
  2. „Liberal“ heisst ganz offensichtlich „Gewissenslos“.
    Hier sind alle Maßstäbe abhanden gekommen, wenn man meint, es müsse für die Tötung von Ungeborenen auch noch geworben werden.

    0
    0
  3. So ein dekadentes Verhalten. Deutschland sollte sich solcher Volksverdreher schämen. Sie können sich doch nur deshalb so äußern, weil sie nicht abgetrieben worden sind!
    Den Respekt vor solchen Parteivertretern habe ich völlig verloren.

    0
    0
  4. Ich finde es auch äußerst erfreulich, dass jetzt Information nicht mehr strafbar ist, dass kann schon ein taenzchen Wert sein. Die Entscheidung muss jede Frau selber treffen. Meine Tochter hat sich für das Kind entschieden. Auch das ist ein taenzchen Wert.

    0
    0

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen