Saarland verankert Gottesbezug in der Verfassung

Der Landtag des Saarlandes hat eine neue Präambel mit Gottesbezug beschlossen – nicht alle befürworten das.
Von Martin Schlorke
Landtag_Saarland

Das Saarland war bisher das einzige Bundesland ohne Präambel in seiner Verfassung. Das hat sich am Mittwoch geändert. Mit 46 Ja-Stimmen gegen drei Nein-Stimmen hat sich der Landtag für den gemeinsamen Entwurf von SPD und CDU entschieden. Einzig die AfD stimmte gegen den Entwurf.

Teil der neuen Präambel ist der Satz: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“ Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Stephan Toscani, erklärte dazu: „Diese Formulierung verbindet den Gottesbezug mit dem humanistischen Erbe. Sie schließt Gläubige wie Nichtgläubige ein“. Medienberichten zufolge haben Vertreter der großen Weltreligionen in der parlamentarischen Anhörung diese Formulierung gemeinsam entwickelt.

Das Saarland wird seit 2022 von der SPD allein regiert (29 Sitze). Die CDU und die AfD bilden mit 19 und drei Sitzen im Landtag die Opposition. Grüne, FDP und Linke sitzen nicht im Parlament.

SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon schlug den Bogen zum Schutz der Menschenrechte, der in der neuen Präambel ebenfalls zum Tragen kommt. „Für mich als evangelischer Christ ist immer völlig klar gewesen: Gott und die Menschenrechte, die gehören untrennbar zusammen. Mein Gott steht auch dafür, dass wir für die Menschenrechte eintreten.“

Die saarländische FDP und die Grünen, die nicht im Parlament sitzen, kritisierten bereits im Vorfeld den Entwurf. Die FDP-Landesvorsitzende Angelika Hießerich-Peter erklärte, Religion sei Privatsache. Deswegen sei der Gottesbezug „absolut fehl am Platz“. Grünen-Politikerin Anne Lahoda bezeichnete den Gottesbezug als „überflüssig“.

Die AfD hatte einen eigenen Entwurf eingebracht. Dieser enthält jedoch keinen Gottesbezug.

Kampf gegen Antisemitismus

Neben der Präambel wurden zwei weitere Verfassungsänderungen beschlossen. So wird der Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur ebenso wie der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus in die Verfassung aufgenommen. Ebenfalls per Verfassungsänderung wurde das Verfahren für die Wahl der Richter am Verfassungsgerichtshof geändert. Damit soll das Gericht vor Blockaden durch extreme oder demokratiefeindliche Parteien geschützt werden. Die AfD stimmte gegen alle drei Verfassungsänderungen.

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