Bundesgericht gibt Söder beim Kreuzerlass Recht

MP Söder

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass Kreuze in Bayerns Amtsstuben hängen dürfen, wie es Ministerpräsident Söder 2018 angeordnet hatte. Geklagt hatte der Bund für Geistesfreiheit München.

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Mord und Totschlag – und niemand tröstet

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In TV-Krimis stehen fast immer die Ermittler und ein Todesfall im Fokus. Kaum jemand kümmert sich dort um die Hinterbliebenen. In der Realität kommen Notfallseelsorger zum Einsatz. Warum nicht auch im Fernsehen?

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