Lebensschützer dürfen vor Beratungsstelle demonstrieren

2020 wollten Lebensschützer vor einer Beratungsstelle Pro Familia demonstrieren. Die Stadt Frankfurt schränkte das Vorhaben ein. Zu Unrecht, urteilte nun ein Gericht.
Von Martin Schlorke
Justitia

Lebensschützer haben vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt einen Sieg errungen. Sie hatten gegen ein von der Stadt Frankfurt erlassenes räumliches und zeitliches Versammlungsverbot geklagt. Dieses hatte den Lebensschützern im März 2020 untersagt, in der Nähe einer Beratungsstelle von Pro Familia zu demonstrieren. Das Gericht bestätigte am Donnerstag, dass diese Einschränkung rechtswidrig war.

Geklagt hatte ein Verein, der sich für den Lebensschutz ungeborener Kinder einsetzt. Unterstützer des Vereins wollten im Frühjahr 2020 eine 40-tägige Gebetswache in der Nähe der Beratungsstelle abhalten. Angemeldet war die Gebetswache täglich zwischen 12 und 16 Uhr. Die Stadt Frankfurt verfügte jedoch, dass die Demonstration nur außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden durfte. Zudem schrieb sie einen weiter entfernten Versammlungsort vor. Die Maßnahmen sollten dem Schutz der Personen dienen, die die Beratung für sich in Anspruch nehmen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Das Verwaltungsgericht befand jedoch, dass die Gebetswache unzweifelhaft von dem Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt werde. Dieses garantiere auch die freie Wahl der Uhrzeit und des Ortes der Demonstration. Die Argumentation der Stadt reiche für ein Verbot nicht aus, erklärte das Gericht.

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3 Antworten

  1. Das ist unglaublich. Da werden die Rechte (und die Pflicht) von Frauen auf Beratung mit Füssen getreten. Es findet ein Spießrutenlauf statt und dies ist begründet durch Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Es gibt nur wenige Ausnahmen für die unmittelbare Ansammlung von Menschen zur Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Ausnahme bildet das „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
    § 1 Befriedete Bezirke
    Für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht werden befriedete Bezirke gebildet.“
    Alles andere ist dann unbegrenzt möglich?
    Demonstration unmittelbar vor Impfzentren, Arztpraxen, Krankenhäusern gegen (Corona)Impfung-alles erlaubt?
    Ich bin fassungslos über dieses frauenverachtete Urteil. Keinerlei Verständnis/ kein Recht für Frauen, die sich dem Beratungszwang aussetzen müssen/möchten, um sich gegen die Geburt eines Kindes zu entscheiden. Könnten sie unabhängig entscheiden, wo würden die sogenannten Lebensschützer dann hingehen? Vor Kliniken, Arztpraxen? Alles im Namen der Menschlichkeit? Welche Menschenverachtung liegt hier vor.
    Ich dachte, wir wären endlich weiter mit Frauenrechten. Seit Jahrzehnten setze ich mich dafür ein!!! Und es geht zurück. Ich danke der Stadt Frankfurt schon jetzt für die Einlegung weiterer Rechtsmittel gegen dieses Urteil.

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    1. Ich bin etwas fassungslos über diesen Kommentar. Da möchten Menschen dagegen demonstrieren, dass kleine Menschen getötet werden. Und dass soll gegen Frauen sein?
      Wo sind wir? Ist es jetzt so, dass niemand gegen etwas demonstrieren darf, was ich tun will, auch wenn es das Leben eines anderen Menschen beendet? Okay, Dann ist meine persönliche Freiheit jetzt wichtiger als Menschenleben. Das möchte ich mir gar nicht weiterdenken…

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  2. Das Engagement von Frau Sinner-Thelen in allen Ehren, ihre Emotionalität schießt aber über das Ziel hinaus. Ich zitiere aus dem Verwaltungsagerichtsurteil:
    „Unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts machte das Gericht auch deutlich, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Frauen, die sich zur Schwangerschafts-beratungsstelle begeben, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Teilnehmer an der Aktion ebenfalls nicht einschränken könne.
    Einen Schutz vor Konfrontation mit anderen Meinungen gäbe es nicht. Selbst die von schwangeren Frauen als Stigmatisierung und Anprangerung empfundene Situation rechtfertige nicht die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.“
    Das mögen doch bitte ehrenamtliche Mitarbeiter in der Schwangeren-Beratung akzeptieren.

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