Lebendige Gemeinde begrüßt Aufhebung der 3G-Regelung

Die baden-württembergische Landesregierung hat die 3G-Regelung für Gottesdienste in geschlossenen Räumen aufgehoben. Die ChristusBewegung Lebendige Gemeinde begrüßt diesen Beschluss. Das geht aus deren Pressemitteilung hervor.
Von Johannes Blöcher-Weil
Pfarrer Dr. Friedemann Kuttler

Eigentlich sollte in Baden-Württemberg ab dem 14. Februar für Gottesdienste die 3G-Regel gelten. Das hätte bedeutet, dass Gottesdienste in geschlossen Räumen für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich gewesen wären. Dass die Landesregierung ihre Entscheidung zurückgestellt hat, befürwortet die ChristusBewegung Lebendige Gemeinde.

Deren Vorsitzender, der Pfarrer Friedemann Kuttler, dankte in einer Pressemitteilung den Kirchen für „ihren aktiven Einsatz“ in der Sache. Er zeigte sich „sehr dankbar“ und „erleichtert“, dass für Gottesdienste keine Zugangsbeschränkungen gelten. Die angedachte Regelung habe vielerorts für Kritik gesorgt.

„Regelung hätte Spaltung der Gemeinden Vorschub geleistet“

Die Regelung wäre aus Kuttlers Sicht mit der Ausübung der Religionsfreiheit nur schwer vereinbar gewesen: „Außerdem hätte sie der Spaltung in unseren Gemeinden Vorschub geleistet“. Aus diesem Grund hatte sich die ChristusBewegung in den vergangenen Tagen bereits mit einem Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) gewandt.

In dem Brief hatten sie an die Regierung appelliert, die Regelung nochmals prüfen zu lassen. Kirchengemeinden und landeskirchlichen Gemeinschaften hätten in der Zeit der Pandemie mit großer Sorgfalt darauf geachtet, dass alle Regelungen eingehalten werden, die vom Land oder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vorgegeben wurden. Dank der erreichten Impfquote und einer weniger gefährlichen Omikron-Variante wären die angedachten Verschärfungen unverhältnismäßig und schwer nachvollziehbar gewesen.

Die „ChristusBewegung Lebendige Gemeinde“ ist ein geistliches Netzwerk innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sind Religionsgemeinschaften verpflichtet, den Impfstatus ihrer Gottesdienstbesucher zu überprüfen. Die 3G-Regel gilt grundsätzlich für alle Versammlungen und Veranstaltungen in Innenräumen.

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