Die Staatsanwaltschaft Bremen hat nach dem Freispruch für den evangelischen Pastor Olaf Latzel Revision eingelegt. Gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom vergangenen Freitag seien fristwahrend Rechtsmittel eingelegt worden, sagte Oberstaatsanwältin Silke Noltensmeier-von Osten am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Für eine Begründung müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Erst dann sei eine Kontrolle auf Rechtsfehler möglich. Über die Revision entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Falls die Revision Erfolg hat, würde das Berufungsverfahren an das Landgericht zurückgehen. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.
Das Landgericht hatte den konservativen Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und somit ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Richter Hendrik Göhner hatte in seiner Urteilsbegründung gesagt, Latzel habe unter anderem nicht zum Hass aufgestachelt, als er sich in einem Gemeinde-Seminar abwertend über Homosexualität äußerte.
Der Pastor hatte im Oktober 2019 in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Der Theologe warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres mit Zustimmung des Pastors auf dem YouTube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden.
12 Antworten
Dann gibt es noch mehr Möglichkeiten zum Gebet und dass Gott dich dadurch verherrlicht!
Interessant, dass nur Formfehler genannt werden, denn die Anklage ist – Gott sei Dank – auf ganzer Linie gescheitert. Die Staatsanwaltschaft ist ja Teil des Landes Bremen und kann deswegen ja auch politisch gesteuert sein.
@PRO: danke für den sachlichen und unparteiisch Artikel dieses Mal.
Politisch gesteuert?
Leben wir in einem diktatorisch geführten Land? Dann träfe es zu.
Noch leben wir Christen in einem Rechtsstaat, das sollten wir Christen auch nicht vergessen.
ernstjosef, Sie übertreiben.
Die Rechtslage ist aber klar.
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist hier die Rechtsgrundlage und § 146 GVG formuliert es eindeutig:
“Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.”
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__146.html
Das erinner mich an:
Matthäus 10,16-17: Siehe, ich sende euch wie Schafe mitten unter Wölfe; so seid nun klug wie die Schlangen und einfältig wie die Tauben. Hütet euch aber vor den Menschen! Denn sie werden euch an Gerichte überliefern und euch in ihren Synagogen (“Verantwortliche in der Bremischen Landeskirche”) geißeln …
Markus 13,7-9: Wenn ihr aber von Kriegen und Kriegsgerüchten hören werdet, so erschreckt nicht! Es muss geschehen, aber es ist noch nicht das Ende. Denn es wird sich Nation gegen Nation und Königreich gegen Königreich erheben; es werden Erdbeben sein an verschiedenen Orten, es werden Hungersnöte sein. Dies ist der Anfang der Wehen. Ihr aber, seht auf euch selbst! Euch werden sie an Gerichte überliefern, und in den Synagogen werdet ihr geschlagen werden, und ihr werdet vor Statthalter und Könige gestellt werden um meinetwillen, ihnen zu einem Zeugnis …
Wie ermüdend muß es für Pastor Olaf Latzel sein! Ich habe großes Vertrauen, daß er in eine gute Gemeinde und Familie eingebunden ist und dort bei Geschwistern Halt findet, vor allem aber bei Gott.
Hallo Chris,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Sehr zutreffend formuliert. Genau die richtigen Bibelstellen zitiert. Danke.
Bedauerlich empfinde ich es, dass sich die Ev. Luth. Kirche (nicht nur in dieser Frage) uneins und zerstritten ist.
Mit einem Einspruch musste man rechnen. Ein weltliches Gericht kann keine geistlichen Zusammenhänge erkennen. Man kann ja auch von einem Blindgeborenen kein fundiertes Referat über Farben erwarten. Das gilt leider auch für die Bremer „Landeskirche“.
Warum stellt sich unsere “EKD ” nicht auf der Seite des Angeklagten, Olaf Latzel?
Jesus Christus ist bei seiner Verurteilung zum Tode am Kreuz ganz allein diesen Weg gegangen.
Er wusste von diesen bitteren Kelch.
Gott behüte und beschütze alle Angeklagten ohne Schuld..
Wie bitte, Beleidigung von Menschen mit der Kreuzigung vergleichen?
Es gibt verschiedene Arten mit dem Thema umzugehen. Mittwoch Abend, war ich über das Internet bei einem Gebetsgottesdienst der St. Martini Gemeinde Bremen dabei.
Ich wurde sehr getröstet und auferbaut. Da war Platz für die Enttäuschung, dass es doch Revision geben soll, aber auch für Buße und Fürbitte für die Ukraine und USA. Sehr in die Tiefe gehend. Not lehrt beten. Wenn es mehr Gemeinden geben würde die so inständig beten, würde es bestimmt besser aussehen in unserem Land.
Tonlage – PaZurstor Latzel hat sich entschuldigt, dass er sich im Ton vergriffen habe. Jesus ist den Menschen zwar stets in tiefer Liebe begegnet, aber er konnte auch ganz schön zornig werden, wenn es um Gottes Sache ging. Ich denke an die “Wehe Rufe” gegenüber den Schriftgelehrten und Pharisäern, dann als er sie als “ihr Schlangen und Otterngezücht” beschimpfte, und auch die Tempelreinigung, als er mit einer Peitsche die Tische der Händler umstürzte. In diesem Sinne finde ich auch die Tonlage von Pastor Latzel als angemessen, wenn Gottes Wort so mißachtet und verdreht wird. Wehe denen, die Böses gut nennen …….
Hallo Robert Schwindling,
sehr treffend ausgedrückt. Danke.👍