Frankfurter Baptisten genesen – keine Strafe für Gemeinde

Weil eine Baptistengemeinde offenbar gegen Corona-Regeln verstoßen hatte, infizierten sich über 200 Personen mit dem Virus. Mittlerweile sind alle wieder gesund. Die Gemeinde ließ die Erforschung des Corona-Ausbruchs durch Wissenschaftler zu, juristische Konsequenzen hat der Fall für sie keine.
Von Norbert Schäfer
In einer Frankfurter Baptistengemeinde sind nach einem Corona-Ausbruch alle Gemeindeglieder wieder genesen

Ende Mai waren rund 200 Mitglieder einer Baptistengemeinde in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Die Tageszeitung Die Welt berichtete am Mittwoch, dass die an Covid-19 erkrankten Personen genesen seien. Auch Untersuchungen zu dem Corona-Ausbruch in der Gemeinde sind demnach abgeschlossen. Wegen des Verstoßes gegen die Corona-Regeln droht der Gemeinde aber keine Strafe.

Am 10. Mai war nach einem Gottesdienst in der Baptistengemeinde, die mehrheitlich von Russlanddeutschen besucht wird, bei mehr als 200 Gemeindemitgliedern aus sieben umliegenden Landkreisen das Corona-Virus nachgewiesen worden. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am Mittwoch berichtete, droht der Gemeinde keine Strafe wegen Missachtung der Hygieneregeln und der Landesverordnungen zur Eindämmung der Pandemie. Dem FAZ-Bericht zufolge hat die Stadt auf rechtliche Schritte gegen den Trägerverein der Gemeinde verzichtet, obwohl 180 Personen an dem Gottesdienst teilgenommen hatten.

Auf Anfrage von pro teilte Stadtrat Stefan Majer (Grüne), Dezernent für Personal und Gesundheit der Stadt Frankfurt, mit: „Die nachweislichen Verstöße gegen Empfehlungen des Landes Hessen im Gottesdienst der Baptistengemeinde waren nicht justitiabel. Verstöße gegen die Anordnung des Landes Hessen waren juristisch nicht eindeutig nachweisbar.“ Bei dem Gottesdienst waren offenbar die gebotenen Mindestabstände nicht eingehalten und entgegen den Empfehlungen auch gesungen worden. Die Gemeinde beteuerte, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wurde.

Dem FAZ-Artikel zufolge hat die Stadt auf Strafverfolgung verzichtet, weil „die Gemeinde im Gegenzug vollumfänglich mit dem Robert-Koch-Institut kooperiert“ hat. Gegenüber pro erklärte Majer am Mittwochnachmittag, „dass die Gemeinde sehr eng kooperiert hat sowohl bei der Eingrenzung der Infektionen als auch bei der Analyse des Infektionsgeschehens. Die Kooperation stand allerdings in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.“

Das Robert-Koch-Institut war an der Erforschung und Rekonstruktion der Umstände interessiert, die zu dem lokalen Corona-Ausbruch geführt hatten. „Während der Verein zunächst Tage gebraucht habe, um sich zu erklären, hätten sich die Mitglieder wenig später einsichtig und kooperativ verhalten“, berichtet die FAZ. Das kooperative Verhalten habe dann letztlich dazu geführt, dass der Infektionsherd schnell habe eingedämmt werden können. Nach Angaben des Dezernenten der Stadt wurde die wissenschaftliche Studie zur Analyse und Nachuntersuchung des Infektionsausbruchs dann vom Institut für Virologie der Goethe Universität Frankfurt durchgeführt.

Von: Norbert Schäfer

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hatte es unter Bezugnahme auf den FAZ-Artikel gelautet: „Grund für die Strafverschonung ist eine Übereinkunft der Gemeinde mit der Stadt und dem Robert-Koch-Institut.“

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