Offenbar zu viele Personen im Gottesdienst für Mindestabstand

In der Frankfurter Baptisten-Gemeinde, in der sich nach neuen Erkenntnissen inzwischen 112 Menschen mit dem Coronavirus infiziert haben, nahmen offenbar viel mehr Menschen am Gottesdienst teil, als es die Hygieneregeln erlaubten. Dies geht aus einer Mitteilung des Gesundheitsamts gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hervor.
Von Jörn Schumacher
In der Frankfurter Gemeinde der Evangeliums-Christen nahmen am Gottesdienst am 10. Mai 180 Personen teil

Wie die FAZ berichtet, stieg die Zahl der an Corona infizierten Mitglieder der „Evangeliums-Christen“ in Frankfurt Rödelheim mittlerweile auf 112 Menschen. Wie der Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts, René Gottschalk, mitteilte, waren bei dem Gottesdienst am 10. Mai 180 Personen anwesend. Zum Vergleich: Die Besucherzahl des Frankfurter Domes, der um ein Vielfaches größer ist, ist derzeit beschränkt auf 70 Besucher. Die Teilnehmerzahl des Gottesdienstes war demnach wahrscheinlich zu hoch, um in dem Gemeinderaum den vorgeschriebenen Abstand von 1,50 Metern einhalten zu können – anders als die Freikirche bislang behauptet hat.

Die Zeitung berichtet weiter, dass inzwischen auch zwei Mitarbeiterinnen in einer Flörsheimer Kita an Covid-19 erkrankt sind. Eine davon ist Mitglied der Frankfurter Baptistengemeinde. Wie die FAZ berichtet, war die Frau in der Notbetreuung der Unter-Dreijährigen eingesetzt und hat mittlerweile ihre Kollegin angesteckt. Die Kinder der Kita befinden sich laut der Stadt Flörsheim auf Anweisung des Gesundheitsamtes in häuslicher Quarantäne.

Die Baptistengemeinde muss nach Angaben des Frankfurter Gesundheitsdezernats mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. Das dementierte eine Sprecherin später jedoch gegenüber der Frankfurter Rundschau. Das sei „ein Präzedenzfall und daraus müssen wir lernen“, zitiert die Zeitung sie. Nach dem hessischen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Auflagen droht Besuchern, die Hygienevorschriften ignorieren, ein Bescheid von je 200 Euro; einem Veranstalter, der die Abstandsregel missachtet, drohen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Am Montag hatte die Gemeinde der „Evangeliums-Christen“ auf ihrer Webseite zugestanden: „Im Nachhinein betrachtet wäre es für uns angebracht, beim Gottesdienst Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen zu tragen und auf den gemeinsamen Gesang zu verzichten.“ In der Stellungnahme betont die Gemeinde aber auch, auf Hygienerichtlinien geachtet zu haben. So sei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten worden.

Von: Jörn Schumacher

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