Frankreich: Recht auf Abtreibung soll in die Verfassung

Das Recht auf Abtreibung soll in Frankreichs Verfassung. Die Nationalversammlung hat in einem ersten Schritt mehrheitlich dafür gestimmt. Jetzt haben der Senat und die Bürger das Wort.
Von Johannes Blöcher-Weil
Die französische Nationalversammlung

Die Abgeordneten in der französischen Nationalversammlung haben mehrheitlich dafür gestimmt, dass das „Recht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch“ in die Verfassung aufzunehmen. 337 Abgeordnete stimmten für diesen Schritt, 32 Abgeordnete waren dagegen.

Laut Spiegel bezeichnete die linkspopulistische Abgeordnete Mathilde Panot das Votum als einen „historischen Sieg für die Frauen in Frankreich und auf der ganzen Welt“. Das Vorhaben sei den Frauen in den USA, Polen und Ungarn gewidmet, wo das Recht auf Abtreibung bedroht sei.

In die Verfassung soll dann der Satz eingefügt werden: „Das Gesetz garantiert (…) den gleichen Zugang zum Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch.“ Für eine endgültige Änderung der Verfassung ist jetzt noch die Zustimmung des Senats – und später der Bevölkerung – notwendig.

Justizminister sagt Unterstützung zu

In Frankreich wurden Schwangerschaftsabbrüche 1975 per Gesetz legalisiert, in der Verfassung aber nicht erwähnt. Die Resolution sollte dazu dienen, das „Grundrecht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und auf Empfängnisverhütung zu schützen und zu garantieren“. Justizminister Éric Dupond-Moretti sagte die Unterstützung der Regierung zu.

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3 Antworten

  1. Frankreich auf dem Weg geradewegs in den Abgrund! Ich schäme mich fremd für Frankreich. Das Land der
    „liberté, egalité, fraternité“ – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Dazu gehören auch die Ungeborenen, Herr Macron!

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  2. Immer mehr westliche Nationen versündigen sich und fordern damit auch das Gericht Gottes heraus.
    L.G. Martin Dobat

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  3. Damit würde sich Frankreich aus der europäischen Wertegemeinschaft verabschieden.

    Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat deutlich begründet, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes direkt aus den unaufgebbaren Verfassungsgrundsätzen, der Menschenwürde, folgt:

    „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. “

    „Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]).“

    „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.“

    https://servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

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