Fall Latzel: Gutachter werten Äußerungen unterschiedlich

Haben die Äußerungen des Bremer Pastors Olaf Latzel über Homosexualität eine theologische Berechtigung oder handelt es sich um eine persönliche Meinung? Sachverständige vertraten dazu vor dem Landgericht unterschiedliche Einschätzungen.
Pastor Olaf Latzel

Im Berufungsverfahren gegen den wegen Volksverhetzung verurteilten Bremer Pastor Olaf Latzel bewerten theologische Sachverständige seine umstrittenen Äußerungen über Homosexualität unterschiedlich. Während der Wiener Bibelwissenschaftler Ludger Schwienhorst-Schönberger am Freitag vor dem Bremer Landgericht „eine gute biblische Grundlage“ für die Aussagen des Angeklagten sah, sagte die Bochumer Theologieprofessorin Isolde Karle, sie seien „auf keinen Fall“ biblisch. Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen Karle.

Der evangelische Theologe Latzel wehrt sich vor der Kammer gegen eine Entscheidung in erster Instanz, nach der er wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Im Oktober 2019 hatte er in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Er warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ Eine Aufzeichnung von dem Seminar wurde später auf Latzels YouTube-Kanal mit vielen Tausend Abonnenten online gestellt.

Bibelwissenschaftler: „Keine private abwegige Sondermeinung“

Schwienhorst-Schönberger sagte dazu, Latzels Äußerungen seien in der Theologie „keine private abwegige Sondermeinung“. Allerdings sei die Bewertung homosexueller Praxis umstritten. „Der Knackpunkt ist, wie man in der modernen Gesellschaft mit Aussagen der Bibel umgeht“, bekräftigte der konservative katholische Professor für Alttestamentliche Bibelwissenschaft. Nach seiner Einschätzung hat Latzel weder zu Gewalt noch zu Willkür oder Hass gegen homosexuelle Gruppen oder Menschen aufgerufen.

Die liberale evangelische Theologin Karle hingegen sagte, im christlichen Glauben gebe es keine Grundlage, Homosexualität zu verachten. Das sei heute Konsens in der universitär-wissenschaftlich diskutierten evangelischen Ethik. Überdies sei es willkürlich, einzelne Bibelstellen zu zitieren, ohne sie im biblischen Gesamtzusammenhang zu betrachten und zu interpretieren, wie es Latzel getan habe. Der Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde habe sich öffentlich in schwer diffamierender Weise geäußert und damit viele Menschen verstört und verletzt.

Befangenheitsantrag gegen liberale Theologin Karle

Verteidiger Sascha Böttner warf Professorin Karle Befangenheit vor. Er kritisierte eine „offensichtlich mangelnde Qualität“ ihres Gutachtens. Sie sei nicht unparteiisch und habe ihre Pflicht als Gutachterin eklatant verletzt. Mit „tendenziösen Erwägungen“ habe sie ihren Auftrag mit Aussagen zu Rechtsfragen überschritten und eine Vorverurteilung vorgenommen.

Am kommenden Montag ist im Prozessverlauf der dritte von insgesamt vier Verhandlungstagen unter dem Vorsitz von Richter Hendrik Göhner geplant. Dann soll über den Befangenheitsantrag entschieden werden. Außerdem sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geplant. Am 20. Mai soll das Urteil gesprochen werden.

In erster Instanz hatte das Bremer Amtsgericht Latzel zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro. Damit wäre der Theologe nicht vorbestraft. Das Urteil in der Berufung darf nicht härter ausfallen.

epd
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11 Antworten

  1. Soziologisch und theologisch kann man feststellen, dass Fundamentalismus als Reaktion auf die Moderne seit ein paar Jahrhunderten vorkommt und geschickt genug ist, bis in den universitären Bereich vorzudringen. Studium schützt offensichtlich nicht davor, wenn man/frau sich nicht wirklich für die Bibel öffnet, sondern die Glaubens- und Herzensbildung einseitig bleibt. Man kann nur hoffen und beten, dass solche Menschen zum wahren Glauben gelangen.

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  2. „Konsens in der universitär-wissenschaftlich diskutierten evangelischen Ethik.“
    Was glauben die Menschen, die Namenschristen denn eigentlich, wie stark Gott der Konsens der evangelischen Ethik interessiert?
    Entscheidend ist nicht die „angepasste“ Meinung der weichgespülten Religionen. Sondern die, teils harten, und unmissverständlichen Aussagen des Evangeliums.
    Und danach hat Olaf Latzel keine Hetzrede gehalten, sondern auf die Dinge verwiesen, die Gott, dem Schöpfer, schriftgemäß ein Gräuel sind.
    Nun darf man gespannt sein, ob ein deutsches Gericht, angeblich ein christliches Abendland, erneut die Anwendung des überlieferten Wortes Gottes als Herzrede verurteilt?!

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  3. Die Aussagen GoTTes sind klar und eindeutig formuliert! Der Mensch verbiegt SEINE Aussagen, um einen besseren Eindruck zu hinterlassen und sein unbußfertiges Herz zu rechtfertigen. Im Übrigen sprechen die biologischen Konsequenzen einer homosexuellen Lebensweise für sich!

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    1. @O. Weitzel
      Was meinen Sie denn mit „biologische Konsequenzen“?
      Die Kinderlosigkeit?
      Als wäre Kinderkriegenkönnen ein Charakteristikum von Menschen, die nach dem Willen Gottes wandelten …
      Für welche Sünde werden denn dann Ihrer Meinung nach heterosexuelle Paare bestraft, die kinderlos bleiben?

      Die Argumentationen von homophoben Menschen werden auch immer abwegiger…

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  4. Ein kurzer Blick bei Google über Frau Karle reicht mir schon, um zu wissen, daß Christen so etwas nicht ernstnehmen müssen, wenn es auch für Bruder Olaf Latzel tragische Folgen haben könnte, wenn ein weltliches Gericht, das natürlich auch immer dem gesellschaftspolitischen Zeitgeist entspricht, dieser Frau den Vorzug gibt.

    Was Pastor Olaf Latzels Wortwahl, übrigens in einem ganz bestimmten Zusammenhang, angeht, so habe ich eine Anmerkung aus einer Zeit, in der ich als Schwuler noch ungläubig war, aber tatsächlich Ähnliches beim CSD empfunden habe: Ich war mit einer Hetero-Freundin nur ein einziges Mal in meinem Leben auf einer CSD-Parade in Frankfurt. Glauben Sie mir, meine Freundin und ich standen dort keine 20 Minuten und sind dann kopfschüttelnd wieder gegangen. Männer in Frauenkleidern und greller, zirkusartiger Schminke, die Weiblichkeit geradezu karikieren, jeder knutscht mit jedem, Männer in Fetischklamotten, die andere Männer an der Leine hinter sich herführen, Selbstdarsteller, die sich feiern und feiern lassen und intimste Präferenzen zur Schau stellen, Party, Ausschweifung und Enthemmung und so weiter … (Daß man mich nicht falsch versteht, bei Heteros sieht es bei ähnlichen Sachen heute oft nicht anders aus, wenn auch in einer anderen Art und Weise. Das ist das, was Gott in der Bibel als Welt benennt.)

    Sorry, weder meine gute Freundin noch ich sind spießig oder verklemmt, aber das war echt nicht mehr gut und richtig. Wenn wir als Ungläubige so baff waren, wie soll das erst auf Kinder Gottes wirken, wenn sie aus der Schrift wissen, woher dieses Treiben kommt?

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  5. Alle Instanzen bemühen für eine negative Botschaft, nur für: „Ich darf aber sagen, dass Homosexualität eine Degenerationsform der Gesellschaft ist“. Sachlich ist das eine negative Aussage. Er sitzt ja nicht bei Gericht, um in positiver Weise hervorzuheben und zur Geltung zu bringen, dass Gott die Liebe ist, dass Jesus für uns gestorben und auferstanden ist. Das kommt wohl bei Gericht gar nicht vor. Ist es ihm nicht in gleicher Weise wichtig? Das ist schon eine bedenkliche Bedeutungsverschiebung Und die beiden Gutachter:innen sagen ja, dass Homosexualität kein zentrales Thema in der Bibel ist (wenn es denn überhaupt vorkommt) Aber Latzel macht es dazu, beißt sich daran fest. Ist das nicht schon sektenhaftes Verhalten? –

    An Hr. Landgrebe: „unmissverständlichen Aussagen des Evangeliums“ – welche Stellen im Evangelium meinen Sie denn?

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  6. Zum Glück wurde der Befangenheitsantrag gegen die Professorin vom Gericht angenommen. Ihr „Gutachten“ darf nicht in das Urteil einfließen.

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