Fachvertreter sollen Missbrauchsaufarbeitung begleiten

Die Deutsche Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung weitere Schritte eingeleitet, um die Aufklärung sexuellen Missbrauchs voranzutreiben. Die Prävention und Aufarbeitung von Missbrauchstaten sollen künftig unabhängige Experten begleiten.
Von Johannes Blöcher-Weil
Der Aachener Bischof Helmut Dieser

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat im Rahmen ihrer Frühjahrs-Vollversammlung beschlossen, dass zukünftig unabhängige Experten die Bekämpfung und Aufarbeitung von Missbrauchstaten in der katholischen Kirche begleiten sollen. Es gehe dabei darum, den Schutz vor sexualisierter Gewalt effektiv und kontinuierlich zu verbessern.

Vorgestellt wurde das Konzept vom Aachener Bischof Helmut Dieser. Er ist Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen. Dieser wünschte sich, dass das Gremium zum 1. Januar 2024 seine Arbeit aufnehmen kann. In dem Rat sollen Fachvertreter aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminalistik sitzen.

Um die Auswahl der – vermutlich zehn – Mitglieder kümmert sich eine Findungskommission. Aufgabe der Experten soll es dann sein, die Zahlen und Fakten über Fortschritte bei Prävention und Aufarbeitung aus den 27 katholischen Diözesen in einem Jahresbericht zusammenzufassen. Zusätzlich soll die Expertengruppe jährlich eine Diözese näher untersuchen und Empfehlungen aussprechen.

„TÜV“ für die Umsetzung und Anwendung der Schutzmaßnahmen

So soll der Expertenrat Verbesserungsbedarfe benennen und für die DBK Empfehlungen zur Umsetzung in den Diözesen erarbeiten. Im Mittelpunkt stünden die Qualitätssicherung, Standardisierung und Weiterentwicklung der bisherigen Maßnahmen und Prozesse. Bischof Dieser sprach von einem „TÜV“ für die Umsetzung und Anwendung der vereinbarten Schutzmaßnahmen.

Beim Expertenrat handele es sich nicht um ein politisches Instrument. Aber er brauche eine „gesellschaftlich anerkannte und kompatible Legitimation“, bei der die Politik helfen könne. Dieser begrüße alle Vorstöße des Gesetzgebers, mehr Verantwortung beim Thema Missbrauch zu übernehmen, signalisierte aber auch, dass bisherige Gespräche über eine politische Beteiligung wenig erfolgreich gewesen wären.

Auch in Zukunft gehe es darum, die Belange und Perspektiven der Betroffenen konsequent zu berücksichtigen. Ziel müsse es sein, die Qualität bei der Aufarbeitung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt durch einheitliche und verbindliche Standards zu gewährleisten. Dieser dankte dem Betroffenen-Beirat, dass er das Thema immer wieder auf die Agenda gesetzt habe. Auch in Zukunft solle ein regelmäßiger Austausch mit der bischöflichen Fachgruppe stattfinden. Die Fachgruppe kümmere sich darum, die Themen sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen als Schnittstelle zum Expertenrat zu bündeln.

„Effektive Strukturen ausbauen und kontrollieren“

Der stellvertretende Vorsitzende der bischöflichen Fachgruppe, der Freiburger Bischof Stefan Burger, betonte, dass es die Verantwortung der Bischöfe und Bistümer sei, verlässlich und dauerhaft den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor sexuellem Missbrauch und Gewalt zu gewährleisten. Dazu gehöre es, effektive Strukturen sowie Maßnahmen und Prozesse in der katholischen Kirche auszubauen und zu kontrollieren. „Man wird uns an unserem Handeln messen. Das bedeutet: Wir übernehmen Verantwortung.“

In einem nächsten Schritt sollen nun die Regelwerke für den Expertenrat, den Betroffenen-Beirat und die bischöfliche Fachgruppe erarbeitet und abgestimmt werden. Dann wird die Auswahlkommission für den Expertenrat aufgestellt, damit dieser ab dem 1. Januar 2024 tätig werden kann.

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