Bremen möchte Folgen der Kostenübernahme der Pränataltests prüfen lassen

Seit einiger Zeit bezahlen die Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen Pränataltests. Kritiker fürchten, dass immer weniger Kinder mit Downsyndrom geboren werden könnten. Das Land Bremen fordert eine Debatte.
Von Johannes Blöcher-Weil
Der Bundesrat ist die Länderkammer

Die Freie Hansestadt Bremen hat eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der sich mit den Folgen der Kostenübernahme der Pränataltests durch die Krankenkassen befassen soll. Der Antrag sieht ein Expertengremium vor, das sich mit den Auswirkungen der Kostenübernahme durch die Krankenkassen befasst.

Bei dem Pränatal-Test handelt es sich um ein medizinisches Suchverfahren. Dieses kann bei Schwangeren sehr früh das Risiko für Trisomie 13, 18 und Trisomie 21 feststellen. Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hat für dieses „wichtige ethische und frauenpolitischen Thema“ eine bundespolitische Debatte gefordert.

2022 hat der Gemeinsame Bundesausschusses beschlossen, dass der Test Kassenleistung wird, wenn Schwangere und Arzt überzeugt sind, dass er in der persönlichen Situation notwendig ist. Der Bremer Senat bemängelt, dass weder die Voraussetzung für die Kassenleistung klar genug geregelt sei, noch festgelegt wird, wann genau der Test angewandt werden sollte.

Vermehrt Spätabbrüche in der Schwangerschaft

„Es sei daher zu befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen wird, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärztinnen und Ärzte absichern können“, heißt es in dem Papier. Es komme zudem zu immer mehr Spätabbrüchen einer Schwangerschaft, weil andere Auffälligkeiten deutlich später entdeckt würden. Dies sei für die Betroffenen sehr belastend, begründet der rot-rot-grüne Bremer Senat seine Initiative.

Die Bremer Regierung befürchtet, dass zukünftig immer weniger Kinder mit Trisomie 21 zur Welt kommen könnten, als es statistisch zu erwarten ist – und verweist auf die Nachbarländer, bei denen dies bereits der Fall ist. Langfristig befürchtet der Senat sogar eine Stigmatisierung dieser Kinder und ihrer Angehörigen.

Eigentlich sollte sich der Bundesrat mit der Initiative in der Mai-Sitzung befassen. Dort ist allerdings zu lesen, dass die Sitzung des Ausschusses für Frauen und Jugend entfällt und das Votum im Wege der schriftlichen Umfrage gemäß § 43 GO BR eingeholt werden soll.

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