Meinung

Urteil gegen Altkanzlerin: Angela Merkel und das Zauberwörtchen

„Das sage ich nicht als Kanzlerin, sondern als Parteimitglied“: Dieser Satz hätte genügt, und Angela Merkel wäre vom Verfassungsgericht nicht gerügt worden. An Merkels Aussage hätte das nichts geändert – und deswegen geht das Karlsruher Urteil in die falsche Richtung.
Von Nicolai Franz
Angela Merkel

„Unverzeihlich“, „rückgängig machen“, diese Worte sorgten im Februar 2020 für Aufsehen.

Damals ging ein Donnergrollen durch die Republik, als nicht Bodo Ramelow (Linke), sondern FDP-Mann Thomas Kemmerich an die Spitze des Freistaates Thüringen gewählt wurde – und zwar mit Stimmen von CDU, FDP und AfD. Das schmeckte Vielen nicht, allen voran Bundeskanzlerin Merkel. 

Sie nannte es einen „unverzeihlichen“ Vorgang, dass ihre Partei zusammen mit der AfD gestimmt hatte, und einen Fehler, der „rückgängig“ gemacht werden müsse. Die AfD sah sich in ihren Rechten beschnitten – und bekam heute vom Bundesverfassungsgericht Recht.

Die Kanzlerin hat das Neutralitätsgebot verletzt, urteilten die Richter. Regierungsmitglieder dürften keine Parteipolitik machen, außer wenn sie eindeutig sagen, dass sie dies gerade nicht in ihrem Amt tun. Die Kanzlerin habe das versäumt.

Juristisch mag man das so sehen, mich überzeugt das Urteil aber nicht. Angela Merkel hätte demnach nur ein Zauberwort sprechen müssen, und schon wäre ihre Intervention legal gewesen. 

Zum Beispiel: „Dies sage ich ausdrücklich nicht als Bundeskanzlerin, sondern als CDU-Mitglied.“ Wäre das wirklich so ein großer Unterschied gewesen?

Sondervotum spricht von „Ressourcennutzungsverbot“

Ich glaube: nein. Merkels Aussage hätte durch dieses Sprüchlein nichts an Wucht eingebüßt, sie hätte lediglich eine Formalie eingehalten. Mediennutzer wissen sehr wohl, dass Angela Merkel damals Bundeskanzlerin und CDU-Mitglied war, und nie lässt sich beides komplett voneinander trennen.

Das Neutralitätsgebot sollte eigentlich etwas anderes gewährleisten, nämlich dass niemand sein Regierungsamt ausnutzt, um parteipolitische Interessen durchzusetzen. Die Richterin Wallrabenstein erklärte in einem lesenswerten Sondervotum, was sie darunter versteht: Es gehe „nicht um ein inhaltliches Äußerungsverbot, sondern um ein Ressourcennutzungsverbot“. 

Das heißt: Die Kanzlerin hätte die Thüringer Ministerpräsidentenwahl hart kritisieren dürfen, aber ihre Einlassung nicht als Pressemitteilung auf einer Regierungswebsite veröffentlichen dürfen, denn nur sie als Kanzlerin hat Zugriff darauf.

Doch die Karlsruher Richter entschieden sich anders, mit fünf zu drei Stimmen. Für die AfD ist die Entscheidung nach der Durststrecke der vergangenen Wahlen natürlich ein Sieg. Dem die Kanzlerin aber nicht zu viel Aufmerksamkeit schenkt. „Selbstverständlich“ respektiere sie das Urteil, ließ sie eine Sprecherin mitteilen.

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12 Antworten

  1. Eine Meinung darf jeder haben, aber es spricht schon für sich, wenn ein Journalist bagatellisiert, dass ein Inhaber des mächtigsten Amts im Staate (nicht das höchste Amt!) sagt, eine demokratisch durchgeführte Wahl sei unverzeihlich und müsse rückgängig gemacht werden.
    Hier geht es nicht um Spitzfindigkeiten wie (Nicht-)Zusammenarbeit zwischen Parteien (im Übrigen war das eine Überraschung, da es zu der Wahl auch noch einen AfD-Kandidaten gab, den die AfD taktisch hatte fallen lassen), sondern der Angriff auf demokratische Strukturen wie eine Wahl!

    Im Übrigen: sollte man eine richtige Ansicht deswegen fallen lassen, weil die AfD sie zufällig auch hat? Das wäre die Konsequenz aus der anderen Geschichte der Nicht-Zusammenarbeit.

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    1. Da mein Kommentar vermutlich wieder nicht veröffentlicht wird, stimme ich hiermit Ihnen zu.

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  2. Demokratisches Verhalten – die Meinung der Wähler respektieren – so auch beim derzeitigen Abstimmungsverhalten in Sachsen – lässt immer mehr zu wünschen übrig.
    Wer bestimmte Positionen inne hat, kann auch in unserem so demokratischen Land seine Meinung nicht mehr frei äußern, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen – sei dies in der Impfdebatte, bezüglich Migration, bezüglich Abtreibung, Homosexualität in Bezug auf biblische Aussagen, etc. Und die so freie Presse blabbert alles nach, was die Politiker so von sich geben. Daher bin ich froh zumindest über dieses Urteil, ohne der AFD schönreden zu wollen.

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  3. Hätte, hätte…, hat sie aber nicht. Das einzige Zauberwort das ich kenne ist „Simsalabim“.

    „„Selbstverständlich“ respektiere sie das Urteil, ließ sie eine Sprecherin mitteilen.“

    Den „Respekt“ erkennt man schon daran, das sie das über einen Sprecher mitteilen lässt.

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  4. Sehr geehrter Herr Franz: Ich kann Ihrem Kommentar nur vollumfänglich zustimmen! DANKE!
    Es ist aber schon erstaunlich, welch abwegigen Demokratievorstellungen hier (und auf FB) von Kommentatoren präsentiert werden.
    @Robert Weber – zur eindeutig demokratischen Wahl des MP: Demokratische Spielregeln schäbig missbraucht hat die AfD. Denn sie ist mit einem eigenen Kandidaten in den letzten Wahlgang gegangen, wohlwissend, dass ihre Abgeordneten den eigenen Kandidaten NICHT wählen werden, sondern konspirativ verabredet einen anderen Kandidaten, allein mit dem Zweck, die demokratischen Parteien vorzuführen. Das ist das Demokratieverständnis der Demokratieverächter von der AfD, einer Partei, die im Mark demokratiefeindlich und faschistisch ist. In der Äußerung von Frau Dr. Merkel drückt sich also mitnichten ihr mangelndes Demokratieverständnis aus, sondern ihre berechtigte Ablehnung des Demokratiemissbrauches und der Verächtlichmachung demokratischer Regeln durch eine antidemokratische Partei.
    @Robert Schwindling: Was für ein absurdes Geraune, dass man bei uns seine Meinung nicht mehr sagen könne und die Presse nur Hofberichterstattung betreibe. Das ist die Demokratie madig geredet aus Unverständnis! Hier darf man jedweden Unsinn verzapfen, für den man bei den Herren Putin, Orban, Erdogan und anderen lupenreinen Demokraten schon längst „abhanden“ gekommen wäre!

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    1. Sie widersprechen also dem obersten Gerichthof? Das sagt einiges über ihr Demokratieverständnis aus.

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      1. Sie wissen, dass Sie einmal mehr absichtsvoll Unsinn verbreiten! Der oberste Gerichtshof hat nicht den Inhalt von Frau Dr. Merkels Aussage moniert, sondern dass sie diese nicht dezidiert von ihrer Funktion als Bundeskanzlerin getrennt hat. Dass Sie hier einmal mehr auf den AfD-Zug springen und die Fakten strategisch zurechtbiegen, verwundert mich nicht und zu ihrem Demokratieverständnis habe ich deshalb angesichts Ihrer Postgeschichte keinerlei Anfragen…

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      2. PS übrigens darf man auch Gerichtsurteile kritisieren, man muss sie allerdings akzeptieren. Innerhalb der höchstinstanzlichen Gerichtsbarkeit ist dafür z.B. das Minderheitenvotum vorgesehen, das in diesem Fall die Richterin Wallrabenstein wahrgenommen hat…. Aber wem versuche ich hier Demokratie zu erklären….

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  5. Meinungen und Wortgefefechte helfen niemanden weiter.
    Wir Menschen sind ansich keine Gegner.
    Wer weiß wo die Wahrheit liegt?
    Wo Machtinteressen im Spiel sind,
    das bezweifelt wohl niemand, da geht es in WAHRHEIT nicht um Gerechtigkeit!
    Kann es auch garnicht.
    Wir greifen nur auf unseren geschulten Verstand zurück. Nur in Nebensätzen bzw. nur beiläufig werden ethisch, moralische Werte auch von Politikern*Innen erwähnt. Nur stehen bei Menschen, die wahrhaftig Gerechtigkeit wollen, ethisch moralische Werte an erster Stelle. usw.
    Sebastiano

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  6. Ich vermisse die wundervolle Friedens bringende Angela Merkel die mit viel Fingerspitzengefühl und Diplomatie große Herausforderungen respektvoll gewuppt hat und unter ihrem Namen passt die Bezeichnung CDU

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  7. Sehr geehrte/r psst,
    prinzipiell ist jedes Wort und der Inhalt korrekt in deinem Wunsch!
    Gewusst hat sie auch viel.
    Was denkst Du
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    über das starre, unkritische Festhalten an politischen Anschauungen, Lehrmeinungen, Zielen o. Ä. in der Politik auch in Merkels Politik?
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    Was hat Sie für die Erhaltung der psychischen Gesundheit (Bornout, Suizide, Aufklärung zu selbstbestimmten Leben) Ihrer Bürger vom Kleinkind bis zu den Senioren*Innen in Wahrheit und in der Tat geleistet?

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