Kanton Zürich: Christliche Einrichtungen sollen Sterbehilfe ermöglichen

Schon bald könnten christliche Einrichtungen im Schweizer Kanton Zürich verpflichtet sein, Sterbehilfe zuzulassen. Der Kantonsrat hat dazu nun abgestimmt.
Von Anna Lutz

Am Montag diskutierte der Zürcher Kantonsrat über Sterbehilfe. Im Zentrum der Debatte stand die Frage, ob Heime, Krankenhäuser, aber auch Gefängnisse oder Psychiatrien Suizidhilfeorganisationen den Zugang erlauben müssen, wenn ein Patient oder Insasse dies wünscht. Schon heute gilt eine solche Pflicht für staatliche Alters- oder Pflegeheime.

Nun könnte die Regelung nochmals liberalisiert werden. Eine Initiative will den Zugang auch zur Pflicht für religiöse Einrichtungen machen. Das berichtet unter anderem der „Tagesanzeiger“. Private Heime etwa in christlicher Trägerschaft durften Organisationen wie „Exit“ oder „Dignitas“ den Zugang bisher verweigern.

Noch nicht endgültig

Mehrheitlich stimmten die Mitglieder des Kantonsrats nun für einen Vorschlag, der den Zugang zur Pflicht in Krankenhäusern und Heimen macht, auch in privat geführten. Für Gefängnisse und psychiatrische Einrichtungen aber soll die Regelung nicht gelten. 108 Politiker stimmten für den abgespeckten Vorschlag, 63 dagegen.

Die endgültige Entscheidung fällt wohl bei der zweiten Gesetzeslesung in einigen Wochen. Anschließend ist es möglich, dass es zu einer Volksabstimmung bei diesem sensiblen Thema kommt. Denn bei strittigen Fragen können die Bürger der Schweiz und der einzelnen Kantone ein Referendum anstreben, indem sie eine bestimmte Stimmanzahl sammeln.

Assistierte Suizid ist in der Schweiz schon seit 1942 erlaubt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme sind die medizinische Diagnose einer schweren Erkrankung, Urteilsfähigkeit und eine freie Willensentscheidung. Rund 80 Prozent der Schweizer befürworten diese Art der Sterbehilfe. Entsprechend arbeiten dort auch Sterbehilfeorganisationen legal. 

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