„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“, heißt es in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes. Seit 1994 folgt zudem noch der Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Doch das reicht einigen Politikern noch nicht. Geht es nach deren Wunsch, soll ein weiterer Satz ergänzt werden, der die sexuelle Identität schützen soll. Vor allem Familienministerin Lisa Paus sieht diese Notwendigkeit. Am Wochenende erklärte die Grünen-Politikerin im Rahmen des „Christopher Street Day“, dass die aktuelle Regelung nicht ausreichend sei. „Dieses Grundgesetz hat eine Lücke.“
CDU scheint uneins
Wie das RND berichtet, bereitet das CDU-regierte Berlin nun eine passende Bundesratsinitiative vor. Allerdings erklärte der Fraktionsgeschäftsführer der Union, Thorsten Frei (CDU) im selben Medium, dass diese Initiative ins Leere laufen dürfte. „Den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer Verfassung anzutasten, bedarf es ganz besonderer Gründe. Ich bin da grundsätzlich sehr skeptisch“, erklärte er. „Für eine Änderung des Grundgesetzes sehe ich aber auch keinen Anlass, da der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 verwirklicht ist.“ Zudem schütze die europäische Menschenrechtskommission, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Menschen vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identität.
Die beiden Fraktions-Vize von FDP und SPD, Konstantin Kuhle und Dirk Wiese, kritisierten die CDU für diese Haltung. „Eine Änderung der Verfassung ist an dieser Stelle seit Langem überfällig“, sagte Kuhle.