Reform der Nachrichtendienste: Seelsorgegeheimnis soll geschützt bleiben

Die Bundesregierung will die Nachrichtendienste reformieren und ihnen mehr Befugnisse geben. Weiterhin tabu für die Dienste sollen seelsorgliche Beziehungen bleiben. An anderer Stelle verschwindet der Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen jedoch.
Von Martin Schlorke
schweigende Frau

Mit einem 600-seitigen Gesetzentwurf zur „Reform des Nachrichtendienstrechts“ hat sich vor wenigen Wochen der Deutsche Bundestag in erster Lesung beschäftigt. Die Reform sieht vor, den deutschen Nachrichtendiensten mehr Handlungsspielraum zu geben, etwa dem Bundesnachrichtendienst (BND) im Ausland und dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Inland. Ziel ist es, dass die Behörden nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern selbst aktiv werden können.

Dennoch soll es weiterhin klare Grenzen geben, die die Dienste auch zukünftig nicht überschreiten dürfen. Betroffen ist davon auch die Kirche. So ist im Gesetzentwurf das seelsorgliche Vertrauensverhältnis zwischen Pfarrern und den Menschen, die sich ihnen anvertrauen, berücksichtigt. Demnach ist die Erhebung personenbezogener Daten dann unzulässig, wenn diese Seelsorgern anvertraut worden sind. Heißt: Vertrauliche Gespräche von Pfarrern dürfen grundsätzlich nicht gezielt überwacht werden.

Unter diesem besonderen Schutz sollen auch personenbezogene Daten stehen, die Rechtsanwälten, Verteidigern, Journalisten und Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder der Landesparlamente in deren jeweiliger Funktion anvertraut wurden.

Kritik von Verbänden

Der Jurist und Journalist Ronen Steinke äußerte am Montag auf der Plattform Instagram Kritik an der Reform. Diese schütze zwar die genannten Gruppen, vor nachrichtendienstlicher Überwachung, weiche bei anderen Gruppen jedoch diesen Schutz auf. Betroffen sind davon Ärzte und Psychotherapeuten.

Der Gesetzentwurf sieht zwar keine Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht vor, erlaubt aber den Nachrichtendiensten unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen, um auf Informationen aus Arzt- und Psychotherapiepraxen zugreifen zu dürfen. Gemeint ist damit etwa das Aufzeichnen von Patientengesprächen. Steinke kritisiert, dass die Behörden selbst abwägen, wann eine solche Maßnahme verhältnismäßig ist.

Auch die „Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung“ übt heftige Kritik. Sie sieht in dem Entwurf eine Gefährdung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Psychotherapeuten und fordert, den Vertrauensschutz zu achten. „Das Patient*innengeheimnis ist keine Formalie, sondern eine wesentliche Grundlage psychotherapeutischer Behandlung. Dieser Vertrauensschutz muss auch im reformierten Nachrichtendienstrecht erhalten bleiben.“ Zumal, so heißt es in einer Erklärung des Verbandes, schon heute in „eng begrenzten Fällen, etwa bei der unmittelbaren Androhung erheblicher Straftaten“, rechtliche Offenbarungspflichten bestünden. Steinke befürchtet zudem, dass Menschen, die Hilfe benötigen, diese aus Furcht vor fehlender Garantie auf Diskretion nicht mehr suchen.

Aktuell befindet sich der Entwurf im zuständigen Innenausschuss. Die zweite und dritte Lesung soll noch in diesem Herbst stattfinden. Geplant ist, dass das Gesetz 2027 in Kraft tritt.

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Unabhängigen christlichen Journalismus häufiger bei Google sehen

PRO bei Google bevorzugen

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen