Bundestag debattiert über Werbeverbot für Abtreibungen

In Zukunft sollen Ärzte im definierten Rahmen darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Der Bundestag hat am Freitag über die Reform des Strafrechtsparagrafen 219a beraten, der bislang jegliche Werbung für Abtreibungen unter Strafe verbietet.
Von Norbert Schäfer
Schwangere Frau

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag über die geplante Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 219a des Strafgesetzbuches (StGB) beraten. Der Kompromiss der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD soll Ärzten und Kliniken die Möglichkeit eröffnen, darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Der Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ sieht auch vor, dass die Mediziner für weiterführende Informationen im Internet auf Angebote von Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen müssen. Wer derzeit für Abtreibungen wirbt, kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Am Freitag erklärte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), dass die Debatte um Abtreibung und das Werbeverbot in der Öffentlichkeit und im Parlament viele Emotionen auslöse. Sie forderte, „die große gesellschaftliche Debatte“ weiterzuführen.

Grünen-Politikerin nimmt „betende Abtreibungsgegner“ ins Visier

Ulle Schauws von Bündnis 90/Die Grünen bemängelte an dem Gesetzesentwurf der Regierung, dass Ärzte „bei kleinster Abweichung weiter angezeigt werden“ könnten. Der vorgelegte Kompromiss diene weder Frauen noch Ärzten. „Das Gesetz stärkt die Abtreibungsgegner“, erklärte Schauws. Deren Positionen würden teilweise „eins zu eins“ übernommen. „Betende Abtreibungsgegner“ dürften weiter vor Abtreibungspraxen „lagern“. Gegen die klare Mehrheit der Bevölkerung – auch aus den Kirchen – werde am Abtreibungswerbeverbot festgehalten. Dies schüre „unerträgliches Misstrauen“ und erzeuge eine „gefährliche Stimmung“, da weiter „herablassend über Frauen und ihre reproduktiven Rechte“ gesprochen werde. Während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen untersuchen lassen will, stellte Schauws im Bundestag das von Abtreibungsgegnern angeführte „Post Abortion Syndrome“ – eine Belastungsstörung nach einer Abtreibung – infrage.

Jens Maier von der AfD-Fraktion sprach sich gegen eine Reform des Paragrafen aus. Die Neuregelung des Werbeverbotes bezeichnete der AfD-Politiker als einen „Einstieg in den Ausstieg“ von Paragraf 218 StGB. Diesem zufolge sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland illegal und können für den Durchführenden mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Straflos bleiben sie innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen, wenn die werdende Mutter den Abbruch verlangt hat und nachweisen kann, dass sie eine Beratung in Anspruch genommen hat. Maier verwies in der Debatte auf die Forderung des JUSO-Bundeskongresses, die Paragrafen 218 und 219 StGB zu streichen. Die Gesetzesreform verfolge die Absicht, „die alte, linke Forderung nach Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“ ins Gespräch zu bringen.

FDP: Gesetz dient einzig der Rettung der Koalition

Thorsten Frei von der CDU/CSU erkannte „ethische Herausforderungen“ in dem Thema. Der Gesetzesentwurf sei für „viele ein schmerzhafter Kompromiss“. Frei stellte in seiner Rede den rund 700.000 Geburten die mehr als 100.000 Abtreibungen pro Jahr in Deutschland gegenüber. Von einem Informationsdefizit von Frauen zu dem Thema Abtreibung wollte Frei nichts wissen. Der Paragraf habe seiner Einschätzung nach keiner Reform bedurft, da „es eben auch um das Lebensrecht des ungeborenen Lebens“ gehe.

Stephan Thomae von der FDP bezeichnete die geplante Reform als „Koalitionsrettungsgesetz“. Er könne keine Verbesserung der Information erkennen, die Ärzte dürften weiterhin nicht frei informieren. Thomae kündigte einen Änderungsantrag seiner Fraktion an, zudem einen „Normenkontrollantrag“, sollte das Gesetz in der vorgelegten Fassung den Bundestag passieren.

Relikt aus dunkler Zeit

Katja Keul von Bündnis 90/Die Grünen führte in einer Kurzintervention an, dass Ärztinnen wie Kristina Hänel und andere weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 24. November 2017 gegen die Ärztin, die wegen Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, war der Auslöser für den debattierten Gesetzentwurf. Für Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, bleibt „219a in der Substanz erhalten“. Die Freiheit der Frauen werde nicht beschnitten, der Gesetzesentwurf sein ein „Ausdruck des höchsten Respektes“ gegenüber Frauen. Mit dem vorgelegten Entwurf erfahre ein gesellschaftlicher Kompromiss ein „Update“.

Aus Sicht von Cornelia Möhring (Die Linke) ist „219a ein Relikt aus der Nazi-Zeit“. Der vorgelegte Entwurf und der vorgesehene zeitliche Rahmen ließen erkennen, dass die Debatte um das Werbeverbot noch vor den Europawahlen beendet werden soll.

Am Freitag haben die Parlamentarier den Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung unter der Federführung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz an die Fachausschüsse überwiesen. Bereits am Montag soll im Parlament ein erstes Expertengespräch zu dem Thema stattfinden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag darauf verzichtet, sich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche zu äußern.

Von: Norbert Schäfer

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