Österreich erlaubt Beihilfe zum Suizid

Das österreichische Parlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid beschlossen. Damit können schwer kranke Menschen ab 2022 Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten.
Von Johannes Blöcher-Weil
Der Nationalrat in Österreich

In Österreich können dauerhaft schwer oder unheilbar kranke Erwachsene künftig Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Das hat Österreichs Nationalrat beschlossen. Aktive Sterbehilfe bleibt dagegen weiterhin verboten. Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hatte.

Das „Sterbeverfügungsgesetz“ ist allerdings an klare Regeln geknüpft. Betroffene müssen mindestens 18 Jahre alt und die Schwere ihrer Krankheit mit einer medizinischen Diagnose belegt sein. Zudem soll ein Aufklärungsgespräch mit zwei Ärzten stattgefunden haben. Laut Nachrichtensender ntv müssen diese „insbesondere feststellen, ob der Patient in der Lage ist, die Entscheidung selbstständig zu treffen“. Einer der Ärzte muss über eine Qualifikation in Palliativmedizin verfügen.

Frist soll für eine gefestigte Entscheidung helfen

Außerdem ist für die Entscheidung eine Frist von zwölf Wochen einzuhalten. Diese soll sicherstellen, dass es sich um „einen gefestigten und nicht aus einer Krisensituation heraus getroffenen Entschluss“ handelt. Bei Menschen mit Krankheit im Endstadium beträgt diese Frist nur zwei Wochen. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Verfügung aufsetzen, um anschließend in einer Apotheke ein tödliches Medikament zu bekommen.

Die Koalition aus ÖVP und Grünen unterstützten das Gesetz ebenso wie die oppositionellen Sozialdemokraten und die liberalen Neos. Lediglich die rechtspopulistische FPÖ stimmte dagegen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) betonte in der Debatte, dass das Gesetz die Menschenwürde achte. Sie verwies darauf, dass auch Maßnahmen ergriffen würden, um Alternativen zum Suizid zu bieten. Ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sei in Arbeit. Die Regierung stelle auch mehr Geld zur Vorbeugung vor Suiziden zur Verfügung.

Die Debatte darüber war in Gang gekommen, weil das österreichische Verfassungsgericht vor einem Jahr das bisherige Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hatte. Hätte es bis Ende Dezember keine Neuregelung gegeben, wäre das Verbot einfach ausgelaufen und die Beihilfe zum Suizid wäre unreguliert möglich gewesen.

In Neuseeland ist seit November der sogenannte medizi­nisch begleitete Suizid in Form der aktiven Sterbehilfe legal. Etwas mehr als ein Jahr nach einem Volksreferendum trat im November der „End of Life Choice Act“ in Kraft, bei dem 65,2 Prozent der Neuseeländer mit Ja gestimmt hatten.

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Eine Antwort

  1. Euthanasie – ein Stichwort, das derzeit stark diskutiert wird. Nachdem inzwischen das Sterben eines Patienten, der „freiwillig“ und aktiv aus dem Leben schied, aufgezeichnet und im Fernsehen gezeigt wurde, wird intensiv über die Ethik der Sterbehilfe gesprochen.
    Oft hängt die Diskussionsrichtung über das Thema aktive und passive Sterbehilfe damit zusammen, ober der Wunsch eines Patienten auf aktive Sterbehilfe wirklich freiwillig und ernsthaft ist. Das macht sich daran fest, ob es sich um ein „aussichtsloses“ und „unerträgliches“ Leiden handelt, so dass es für ihn – scheinbar – keinen anderen Ausweg gibt. In den Niederlanden darf selbst Minderjährigen seit Jahren „aktive Sterbehilfe“ gewährt werden. Es geht derzeit nicht so sehr um „passive Sterbehilfe“, d.h. den Abbruch der Behandlung bei einem Todkranken, sondern um das aktive Töten, z.B. durch Giftspritze oder sonstige Methoden. Auch in Deutschland bejaht die Mehrheit der Bevölkerung dieses Töten auf Verlangen, auch wenn viele Politiker, Ärzte und „Kirchen“ die Regelung (noch?) ablehnen.
    Was sagen wir Christen dazu?
    Unsere Antwort sollte eindeutig ausfallen: Damit können wir uns nicht einsmachen! Natürlich geht es nicht darum, dass wir jetzt an politischen Aktionen teilnehmen, die sich gegen die aktive Sterbehilfe wenden. Aber viele werden in der Schule, im Beruf oder auch in anderen alltäglichen Unterhaltungen auf dieses Thema angesprochen. Haben wir eine biblische Antwort parat?
    So positiv dieser Ausdruck „Sterbehilfe“ auf den ersten Blick aussehen mag: Es ist letztlich Hilfe beim Selbstmord. Allerdings machen sich hier gleich zwei Personen vor Gott „schuldig“: Derjenige, der mit „Hilfe“ der Euthanasie sterben möchte, begeht moralisch Selbstmord, denn er will aus eigener Entscheidung sein Leben beenden. Derjenige, der die Sterbehilfe leistet, tötet willentlich.
    Und was sagt die Bibel zum Töten/Selbstmord?
    Die Bibel spricht sowohl im Alten wie auch im Neuen Testament sehr deutlich über diejenigen, die mit Absicht töten. Im Alten Testament wurde dies mit der Todesstrafe geahndet (z.B. 2. Mo 21,12). In der Offenbarung lesen wir, dass ein Mörder den ewigen Tod erleiden muss, das ist die Hölle (Off 21,8).
    Aus Kolosser 1,16 wissen wir, dass der Herr Jesus alles nicht nur einfach geschaffen, sondern für sich geschaffen hat. Alles, auch unser biologisches Leben, besteht durch Ihn, der ein Erhalter aller Menschen ist (1. Tim 4,10). Wenn ich mir mein eigenes Leben nehme, dann greife ich in die Rechte meines Schöpfers ein, der allein Autorität besitzt, Leben zu geben und zu nehmen. Wir finden in der Bibel nur Selbstmörder, bei denen wir keinen Hinweis auf einen persönlichen Glauben an Gott finden. Es sind Abimelech (Ri 9,54), Saul (1. Sam 31,4), Ahitophel (2. Sam 17,23), Simri (1. Kön 16,18.19) und Judas (Mt 27,5). Die ersten beiden Beispiele scheinen geradezu für die heutige Zeit geschrieben zu sein, denn hier finden wir die Bitte um Sterbehilfe, etwas, was das Wort Gottes ächtet.
    Konsequenzen
    Auch wenn die Bibel Selbstmord und aktive Sterbehilfe als Sünde verurteilt, heißt das nicht, dass jeder Selbstmörder oder um aktive Sterbehilfe Bittende ungläubig ist. Heute herrscht bei Christen über die biblische Sicht zu vielen Themen Unklarheit, und angesichts großer körperlicher oder seelischer Leiden handeln wir manchmal ebenfalls unbiblisch.
    Wir wollen nicht außer acht lassen, dass es Menschen gibt, die aufgrund bestimmter Krankheiten schrecklich leiden müssen. Das Beispiel Hiobs zeigt, dass auch er sein Leben aufgeben wollte. Solche Menschen und Gläubige bedürfen unserer Hilfe!
    Wenn es sich um alte Menschen handelt, die des Lebens überdrüssig sind, haben wir uns zu fragen: Nehmen wir uns genug Zeit, um sie zu betreuen, um sie zu ermutigen, um einfach einmal still bei ihnen zu sitzen, um sie durch unsere Gegenwart etc. aufzurichten? Wenn es um die letzten Augenblicke im Leben geht, ist nicht Sterbehilfe notwendig, sondern Sterbebegleitung, die dem Sterbenden das Bewusstsein gibt, in den letzten Stunden nicht allein zu sein. Sind wir als jüngere Familien bereit, unsere Eltern – wenn möglich – aufzunehmen, um sie zu pflegen?
    Wenn es sich um Kinder und Jugendliche handelt: Haben wir den Mut, sie mit Zeit, Rat und helfender Hand zu unterstützen? Und sind wir bereit, uns in ihre Not hineinzuhören, um sie besser zu verstehen?
    Wenn es sich um Ungläubige handelt: Haben wir schon die Anweisung des Herrn bedacht, „Predige das Wort, halte darauf zu gelegener und ungelegener Zeit“ (2. Tim 4,2)? Hier heißt es: Predigen und die entsprechenden Taten zeigen! Aber dann wird der Herr Jesus auch Gelegenheiten zur Weitergabe der guten Botschaft schenken. .bibelpraxis.de

    0
    0

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen