Masern-Impfpflicht bleibt

Karlsruhe hat entschieden: Die Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder ist rechtens. Die Grundrechtseingriffe sind zumutbar.
Von Martin Schlorke
Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerden gegen die Masern-Impflicht bleiben erfolglos. Am Donnerstag entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, dass die Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder in Kraft bleibt. Die Grundrechtseingriffe seien zwar nicht unerheblich, aber dennoch zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen, argumentierten die Richter. Geklagt hatten mehrere betroffene Familien.

Diese sehen in der Impfpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer ungeimpften Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Zudem greife der Staat so in ihr Erziehungsrecht ein.

Experten warnen vor Infektion

Die Impflicht für Masern wurde am 1. März 2020 eingeführt. Ohne Impfnachweis dürfen Kinder ab dem ersten Lebensjahr weder von Kitas noch von Tagesmüttern aufgenommen werden. Ebenfalls müssen Schüler geimpft sein. Wegen der Schulpflicht können sie zwar nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, den Eltern droht aber ein Bußgeld. Nach der seitherigen Übergangsfrist gilt diese Nachweispflicht seit August auch für alle Kinder, die schon in den Einrichtungen waren.

Mit der Impfpflicht sollen die Masern ausgerottet werden. Laut Experten ist dafür eine Impfquote von 95 Prozent notwendig. Sie warnen vor schwerwiegenden Komplikationen wie Gehirnentzündungen bei einer Infektion.

Die seit März 2022 geltende Impflicht von Gesundheits- und Pflegepersonal gegen das Coronavirus hatte das Verfassungsgericht im Frühjahr ebenfalls gebilligt.

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