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Lebensschützer gewinnen vor Gericht

Eine Versammlung, bei der auf das Recht von ungeborenem Leben aufmerksam gemacht werden sollte, ist 2019 von der Stadt Pforzheim verboten worden. Diese Entscheidung war rechtswidrig, urteilte nun der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz.
Von Martin Schlorke
Justitia
Laut dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hätten Lebensschützer vor der Beratungsstelle Pforzheim demonstrieren dürfen

Die Auflagen der Stadt Pforzheim für eine Versammlung von Lebensschützern vor einer Schwangerschaftsberatungsstelle von „Pro Familia“ waren rechtswidrig. Zu diesem Urteil kommt der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Damit kassieren die Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Dieses hatte im Mai 2021 der Stadt Pforzheim noch Recht gegeben.  

Die Stadt Pforzheim hatte die geplante Versammlung „40 Tage für das Leben“ nur unter Auflagen genehmigt. Diese sahen vor, dass die Lebensschützer während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle nur außer Sichtweite demonstrieren dürfen. Die Stadt argumentierte damals, dass es sich bei der Versammlung um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Frauen, die die Beratungsstelle aufsuchen, handele. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe folgte der Argumentation.

Grundrechte rechtfertigen Versammlung

Der VGH erklärte nun jedoch, dass solche Auflagen der Stadt Pforzheim nur möglich gewesen wären, wenn die Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet hätte. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Die Richter stellten zudem fest, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Frauen, die eine Beratungsstelle aufsuchten, zwar durch eine solche Versammlung betroffen sein könnte. Allerdings führe „nicht jeder Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen zugleich zu einer Verletzung desselben.“ Vielmehr könnten in dem Fall Versammlungs-, Meinungs-, und Religionsfreiheit solche Eingriffe rechtfertigen.

In einer Pressemitteilung begrüßte die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International das Urteil. Die Entscheidung des VGH sei nicht nur ein Erfolg für die Aktion „40 Tage für das Leben“, sondern „für alle, die sich für den Schutz der grundlegenden Menschenrechte einsetzen.“

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Eine Antwort

  1. Was für eine wunderbare Gerichtsentscheidung! Es ist also Deutschland doch noch nicht verloren..

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