Klage christlicher Lebensschützer abgewiesen

Eine Versammlung, bei der auf das Recht von ungeborenem Leben aufmerksam gemacht werden sollte, ist 2019 von der Stadt Pforzheim verboten worden. Diese Entscheidung sei nicht rechtswidrig, urteilte das Karlsruher Verwaltungsgericht.
Von Valerie Wolf
Der Bischof von Limburg hat sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erfolgreich gegen Äußerungen gewehrt, wonach er von seiner inneren Haltung her der Abtreibungspraxis Vorschub leisten und diese unterstützen wolle

Eine Klage der Lebensschutzgruppe „40 Tage für das Leben“ gegen die Stadt Pforzheim hat das Karlsruher Verwaltungsgericht vergangene Woche abgewiesen. Damit ist nun auch der zweite Versuch gescheitert, gegen die Entscheidung der Stadt vorzugehen. Die hatte im März 2019 eine von der Initiative geplante Mahnwache mit Gebet vor der Beratungsstelle „pro familia“ verboten.

Die Initiative „40 Tage für das Leben“ setzt sich gegen Abtreibung und für das Recht von ungeborenem Leben ein. „Pro familia“ ist ein Verbund von Beratungsstellen, die schwangere Frauen und Familien unter anderem in Fragen der Abtreibung beraten.

Eilantrag bereits gescheitert

Nachdem Ende März 2019 bereits ein Eilantrag beim Karlsruher Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, ist nun auch die Klage gescheitert. Das Verbot der Stadt Pforzheim, die Mahnwache während der Beratungszeiten und in Sichtweite der Beratungsstelle durchzuführen, ist somit nicht rechtswidrig. Die Leiterin der Gruppe, Pavica Vojnović, hatte von einem „Gebetsverbot“ gesprochen. Bei dem zuvor abgelehnten Eilantrag, argumentierte das Gericht, dass es sich bei der Versammlung um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Frauen, die die Beratungsstelle aufsuchen, handele. 

Vor der jetzigen Verhandlung erklärte Felix Böllmann, Rechtsanwalt und Mitarbeiter der christlichen Anwaltsvereinigung ADF International, in einem Interview der katholischen Nachrichtenagentur CNA diese Begründung für unzureichend. Das Gericht gehe davon aus, dass Frauen auf dem Weg zum Beratungszentrum angesprochen oder belästigt würden. Dies sei jedoch nicht bewiesen. Die Teilnehmer der Mahnwache würden lediglich still beten und Transparente mit Hinweisen auf das Recht von ungeborenem Leben hochhalten, erklärte Böllmann. Eine Begründung zum aktuellen Urteil liegt noch nicht vor. Rechtskräftig ist es noch nicht, Berufung hat das Gericht zugelassen.

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