Lauterbach: Verbot von Sterbehilfevereinen weiterhin denkbar

Karl Lauterbach (SPD) hat seine kritische Haltung zu Sterbehilfevereinen betont. Ein Suizidhilfe-Angebot befürwortet er dennoch.
Von Martin Schlorke
Karl Lauterbach

Der SPD-Politiker Karl Lauterbach, der sich im Bundestag aktuell für die Möglichkeit des ärztlich assistierten Suizids einsetzt, hält ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen weiterhin für denkbar. Im Moment könne man solch ein Verbot nicht fordern, weil es keine staatlich regulierte Alternative dazu gebe, sagte Lauterbach am Dienstagabend bei einer Diskussion der Evangelischen Akademie Frankfurt.

Lauterbach wirbt mit anderen Abgeordneten in einem Antrag derzeit für ein Suizidhilfe-Angebot mit staatlichen Beratungsstellen. Dies würde die Voraussetzungen ändern, sagte er: „Ich persönlich sehe diesen Antrag auch als Voraussetzung dafür, dass mir persönlich moralisch suspekte Sterbehilfevereine verboten werden können.“

Lauterbach sagte, er sehe die teilweise kommerziell arbeitenden Sterbehilfeorganisationen kritisch. Die Beratungsstellen, wie sie im Antrag von ihm und den anderen Parlamentariern vorgesehen sind, sollten ergebnisoffen beraten, dabei aber auch präventiv wirken. Er respektiere die Selbstbestimmung „ohne Wenn und Aber“, sagte er. „Aber für mich ist auch jeder verhinderte Suizid ein Gewinn“, sagte er. Dies entspreche seiner ärztlichen Ethik.

Abgeordnetengruppe will Liberalisierung

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das 2015 verabschiedete Verbot der organisierten – sogenannten geschäftsmäßigen – Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Die Richter urteilten, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht. Das 2015 verabschiedete Gesetz sollte Vereinen, die diese Form der Sterbehilfe organisiert anbieten, die rechtliche Grundlage entziehen.

Eine Gruppe um Lauterbach und die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr setzt sich dafür ein, Ärzten die Verschreibung tödlich wirkender Medikamente zum Zweck der Selbsttötung zu erlauben. Voraussetzung soll eine Beratung sein. Ob es noch in dieser Wahlperiode, die bald zu Ende geht, noch zu einem Gesetz kommt, ist allerdings offen.

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3 Antworten

  1. Ich denke, Martin Luther hatte mit seiner Einschätzung des Selbstmordes recht. Selbsttötung ist kein „Gewinn an Freiheit“, sondern Ausdruck tiefster Verzweiflung.
    Martin Luther sieht im Suizid „das Werk des Teufels“ und verurteilte deshalb stets die Tat, aber nicht das Opfer: „Sie tun es nicht gern, aber die Kraft des Teufels überwältigt sie, wie einer im Wald von einem Räuber ermordet wird.“
    Stellen wir und doch auf die Seite des Opfers, nicht – durch „assistierten Suizid“ – auf die Seite des Räubers und Mörders!

    Hintergrund:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass für 65 bis 95 Prozent aller Suizide Depressionen die Ursache sind.

    Die suizidgefährdete Person weiß nicht mehr ein noch aus, viele der bisherigen Lebensmöglichkeiten (Beziehungen, Arbeit etc.) scheinen nicht mehr lebbar; sie hat das Gefühl, das Leben und die Situation nicht mehr beeinflussen zu können.
    Die Gefühle gehen nur noch in eine bestimmte Richtung (Angst, Verzweiflung, Minderwertigkeit, Hoffnungslosigkeit), sie werden immer weniger variabel und finden keine Gegenregulation mehr. (Ringel, 1969)

    Suizidanten sind im Selbstwertgefühl stark verunsicherte Menschen. Sie sind labil, fühlen sich leicht bedroht und haben schnell das Gefühl, verlassen, hilflos und ohnmächtig zu sein.
    Dann kommt es zur Flucht, zum Rückzug, eben auch zur Flucht in die Droge, in Medikamente oder Alkohol. Kränkungen werden besonders stark wahrgenommen.
    Dazu kommt Isolierung, Vereinsamung, Rückzug aus bestehenden Kontakten.
    (Henseler, 1974)

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  2. Für mich ist das Recht auf Selbstbestimmung gerade auch in dieser Frage unantastbar. Das hat auch das höchste Gericht so gesehen. Die Politik (und hier besonders Herr Spahn) sind aufgefordert, das Urteil entsprechend umzusetzen. Und hier geht es um den Willen der Mehrheit in der Bevölkerung. Und nicht um Befindlichkeiten eines Herrn Spahn u.a. Ich bin mit Herrn Lauterbach einer Meinung, das Ärzte Suizidassistenz leisten sollten/dürfen. Ich möchte den Zeitpunkt selbst bestimmen, wann mein Leben für mich noch lebenswert ist und wann eben nicht. Und dann möchte ich in Würde gehen dürfen und nicht ins Ausland fahren müssen oder mich erschießen, aufhängen oder vor einen Zug werfen.

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  3. Aus Verzweiflung habe ich Tabletten geschluckt und wurde gefunden. Obwohl ich nichts strafbares getan habe, ist mir jegliche Selbstbestimmung genommen worden. Umso wichtiger ist für mich das Gesetz zur Straffreien Hilfe. Lassen Sie uns Suizit suchenden nicht im Stich. Jeder der das vorhat hat einen oder viele Gründe. Manche wird man umstimmen können. Gut so. Aber die Anderen, die keinen Ausweg mehr haben, denen soll geholfen werden. Was mit.mir jetzt passiert, nachdem ich leider gefunden wurde, ist unwürdig. Es muss beendet werden. Bitte, Politiker, schauen Sie sich das Leid Betroffener Persönlic an. Vieles wird Sie erschüttern. Und, Herr Span, umstimmen. Ich bin verzweifelt. Hilfe!

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