Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat einen Kompromiss zur Frage eines Online-Abendmahls gefunden. Leiter und Teilnehmende eines Abendmahls sollten normalerweise in einem Raum gemeinsam feiern, heißt es in dem neuen Passus der Abendmahlsordnung. Diesen hat die württembergischen Landessynode in erster Lesung verabschiedet.
Der Entscheidung gingen lange Beratungen voraus. In Ausnahmefällen sei jedoch ein interaktives Online-Abendmahl mit einem Videokonferenzprogramm erlaubt. Auch eine hybride Abendmahlfeier, bei der in der Kirche und parallel dazu auch per Videokonferenz das Abendmahl gefeiert wird, sei zulässig.
Gottesdienste im Livestream gehören seit der Corona-Pandemie zum Alltag vieler Kirchengemeinden, sagte Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, vor dem Kirchenparlament. Da sei die naheliegende Frage gewesen, ob man ein Abendmahl auch digital feiern könne. Die gesetzliche Regelung zum Online-Abendmahl, bei dem Menschen mit Brot und Wein vor dem Bildschirm am Abendmahl teilnehmen, tritt im Oktober 2022 in Kraft und ist auf zwei Jahre befristet. Danach sollen die Erfahrungen mit dieser Form des Abendmahls gesammelt und ausgewertet werden.
Die zweite Lesung und damit die endgültige Verabschiedung der Änderung der Abendmahlsordnung findet an diesem Samstag statt. Die Sommertagung der württembergischen Landessynode endet am Samstag. Landesbischof Frank Otfried July wird dort einen Rückblick auf seine Amtszeit geben. Er wird am 24. Juli das Bischofsamt an seinen Nachfolger, den Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl, übergeben.