Belange der Betroffenen stärker berücksichtigen

Die Evangelische Kirche macht sich daran, sexualisierte Gewalt und Missbrauch in ihren Reihen aufzuarbeiten. Dabei sollte sie besonderes Augenmerk auf die Belange der Betroffenen legen. Ein Kommentar von Norbert Schäfer
Von PRO
Für Kerstin Claus sind die bislang rund 600 bekannten Fälle sexualisierter Gewalt in den EKD-Landeskirchen „nur die Spitze des Eisbergs“

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat am Dienstag darüber beraten, wie Maßnahmen zum Schutz und zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Landeskirchen weiter umgesetzt werden sollen. Im Mittelpunkt stand die Konzeption einer mehrstufigen wissenschaftlichen Aufarbeitungsstudie.

Kerstin Claus vom Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat auf einer Pressekonferenz zum Fachtag des Beauftragtenrates zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD mit 40 Experten und mehreren Betroffenen die Meinung vertreten, dass die Evangelische Kirche „im Moment keine Ahnung über die Dimension sexualisierter Gewalt in ihren Reihen“ hat. Ihrer Ansicht nach sind die bislang rund 600 bekannten Fälle sexualisierter Gewalt in den EKD-Landeskirchen „nur die Spitze des Eisbergs“.

Der streitbaren und engagierten Frau war abzuspüren, dass sie nicht mit allen Überlegungen vonseiten der EKD wie auch der Medien einverstanden ist. Das zeigte sie am Beispiel der Ermittlungen beim begründeten Verdacht sexuellen Missbrauchs.

Claus gab zu Bedenken, dass, sobald ein Fall sexualisierter Gewalt bei einem Landeskirchenamt lande, der Beschuldigte über seinen Anwalt Einsicht in Unterlagen nehmen könne. Klartext: Der mutmaßliche Täter erfährt so den aktuellen Namen und derzeitigen Aufenthaltsort des Opfers und – man mag sich das nicht ausdenken – noch dazu Details aus der oft jahrelangen Leidensgeschichte der geschädigten Person. Der Ruf danach, rasch die Justiz hinzuzuziehen beim Verdacht sexuellen Missbrauchs in katholischer oder evangelischer Kirche, ist einerseits logisch und nachvollziehbar, andererseits auch ein zweischneidiges Schwert, das den Betroffenen erneut schwere Wunden zufügen kann. Viele von ihnen scheuen zudem eine Befragung vor Gericht. Dem Ansinnen, Recht zu schaffen, steht die Gefahr der Retraumatisierung der Betroffenen entgegen.

Dass viele Betroffene sexualisierter Gewalt nie Kontakt zu einer Landeskirche oder einer ihrer Einrichtungen aufnehmen wollen, klingt – zumal aus dem Mund einer Betroffenen – nachvollziehbar und logisch. Dass Claus und andere Betroffene dennoch willens sind, die EKD konstruktiv-kritisch auf dem Weg der Aufarbeitung zu begleiten, kann ihnen vonseiten der Kirche nicht hoch genug angerechnet werden. Respekt für soviel Courage!

Mit der zentralen „Auflaufstelle.help“, an die sich Betroffene ab dem 1. Juli wenden können, unternimmt die EKD einen ersten Schritt in Richtung der Betroffenen. Das ist gut. Es ist der EKD und auch der Katholischen Kirche zu wünschen, den eingeschlagenen Weg nach der „Null-Toleranz“-Grenze, wie sie der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm beim Umgang mit sexualisierter Gewalt gefordert hat, weiter zu beschreiten.

Kirche und Öffentlichkeit sollten, das ist mein vorläufiges Fazit, vielmehr auf die Belange der Betroffenen eingehen und deren Interessen berücksichtigen.

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