Klage zu „Homo-Ehe-Torte“ abgewiesen

Ein Nordire bestellte eine Torte mit dem Slogan „Unterstützt die Homo-Ehe“. Der christliche Konditor lehnte den Auftrag wegen seines Glaubens ab. Eine Klage vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wiesen die Richter nun als unzulässig ab.
Von Martin Schlorke
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Die Aktivistengruppe „QueerSpace“ ist mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Das nordirische Mitglied der Gruppe, Gareth Lee, sah sich von einem Konditor diskriminiert, der es ablehnte eine Torte zu backen, die für die gleichgeschlechtliche Ehe werben sollte. Der Konditor nannte als Begründung seinen christlichen Glauben.

Das Gericht in Brüssel lehnte die Klage am Donnerstag jedoch als „unzulässig“ ab und entschied nicht in der Sache. In einer offiziellen Pressemitteilung heißt es, dass Lee bereits zuvor in keinem der nationalen Gerichtsverfahren die Verletzung von Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend gemacht habe. Deswegen seien noch nicht alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft.

Lee hatte 2014 bei der Bäckerei „Ashers Baking“ in Belfast die Torte bestellt. Neben der Aufschrift: „Unterstützt die Homo-Ehe“ sollten sie mit den Figuren Ernie und Bert aus dem Animationsfilm „Sesamstraße“ verziert werden. Die Bäckerei lehnte jedoch den Auftrag mit dem Hinweis ab, dass sie ein christliches Unternehmen sei. Die nordirische Gleichstellungskommission rügte zwar die Bäckerei, aber vor dem Supreme Court Großbritannien erhielt das Unternehmen 2018 Recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass sich die Bäckerei mit der Ablehnung nur auf die Botschaft auf der Torte bezogen habe. Persönliche Eigenschaften des Bestellers seien nicht angegriffen worden.

„Christian Institute“, eine christliche Interessengruppe in Großbritannien, begrüßte das Urteil des EGMR als eine „gute Nachricht für die Meinungsfreiheit und für Christen“. Die LGBTQ-Unterstützungsgruppe „Rainbow Project“ zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts: „Wenn ein kommerzielles Unternehmen Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, darf es seine Kunden oder Klienten nicht aus Gründen diskriminieren, die durch das Gleichstellungsgesetz geschützt sind.“

In Nordirland ist die gleichgeschlechtliche Ehe erst seit 2020 legal, im restlichen Vereinigten Königreich bereits seit 2014.

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3 Antworten

  1. Was das Urteil bzw die Entscheidung das die Klage abgewiesen wurde klar macht erst wenn alle nationalen Gerichte es nicht durch geurteilt haben ist das oberste europäische Gericht zuständigen. Und wenn man ein Unternehmer der ein Auftrag ablehnt ihn verklagt mit fdenscheinihen Begründungen ist es fatal. Denn es gilt das Recht der freien Entscheidung ob man ein Auftrag annimmt oder nicht. Und dies dürfen die Lobbyisten auch Mal berücksichtigen und nicht immer gleich Diskriminierung dabei zu sehen.

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  2. Es geht diesen Gruppen nicht um Toleranz, dass wir ihren Lebensstil aushalten, sondern um Akzeptanz, dass wir ihn noch gutheißen.

    Mit kommt da immer ein Bibelvers in den Sinn. Ob er dazu passt, kann sich jeder selbst überlegen. Andere Meinungen dazu halte ich auch aus (toleriere sie): „Obwohl sie das gerechte Urteil Gottes erkennen, daß die des Todes würdig sind, welche so etwas verüben, tun sie diese nicht nur selbst, sondern haben auch Gefallen an denen, die sie verüben.“ (Römer 1,32)

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  3. Eine Diskriminierung liegt doch hier schon deswegen nicht vor, da ein Bäcker ganz sicher weder ein Staatsbetrieb ist, der weltanschauungsmäßig neutral sein muß noch ein Monopol oder überhaupt eine markbeherrschende Stellung hat. Es ist den Betroffenen zuzumuten, sich einfach mit ihrem Wunsch an einen anderen Bäcker zu wenden. Niemand kann gezwungen werden, gegen seinen Glauben zu handeln, auch das ist ein Menschenrecht, Christen sollen keine gemeinsame Sache mit Menschen machen, die gegen das Christentum handeln. Die Kläger können es ja mal bei einem muslimischen Bäcker versuchen. Auch wird ein Moslem sicher nicht gezwungen werden können, z.B. Schweinefleisch zu verarbeiten.

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