Klage gegen „Correctiv-Bericht“: Gericht trifft Entscheidung

Gegen einen „Correctiv“-Bericht über ein Treffen Rechtsextremer im November hatte ein Teilnehmer geklagt. Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass ein Satz gelöscht werden muss – der Kern der Berichterstattung ist aber nicht betroffen.
Von Norbert Schäfer
Gericht, Urteil, Prozess, Freispruch

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die „Correctiv“-Berichterstattung vom 10. Januar 2024 erlassen. Der Beschluss vom 26. Februar 2024 bezieht sich laut einer Pressemitteilung des Gerichts vom Dienstag auf die Darstellung einer angeblichen Äußerung des Juristen Ulrich Vosgerau auf dem im Artikel behandelten Treffen in Potsdam. Einen Satz zu Äußerungen Vosgeraus über mögliche Erfolgsaussichten massenhaft eingelegter Wahlprüfungsbeschwerden muss „Correctiv“ löschen.

Vosgerau hatte vergangene Woche beim Landgericht Hamburg ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nebst eidesstattlichen Erklärungen beim Gericht eingereicht. Dem hatte „Correctiv“-Journalisten ihrerseits Erklärungen an Eides entgegengestellt. Am Montag hat das Gericht über den Unterlassungsantrag entschieden. Nach Auffassung des Gerichts hat „Correctiv“ den Antragsteller in einer Passage des Textes falsch wiedergegeben. Weil „Correctiv“ im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens die Richtigkeit eines Zitates nicht konkret vorgetragen habe, geht das Gericht „deshalb von der Unrichtigkeit des Zitats aus“. Dem Antragsteller, Vosgerau, stehe „insoweit ein Unterlassungsanspruch zu“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

„Am Kern ändert sich nichts“

Alle weiteren Inhalte der „Correctiv“-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde, waren den Angaben zufolge nicht Gegenstand der Entscheidung (Az. 324 O 61/24) des Gerichts vom Montag.

„Correctiv“ wertet die Gerichtsentscheidung als einen wichtigen Erfolg in dem Rechtsstreit, mit dem Vosgerau versucht habe, sich „medienwirksam gegen die Recherche zur Wehr zu setzen“. Das Recherchenetzwerk sieht sich durch die Gerichtsentscheidung in seinen Rechercheinhalten bestätigt. „In zwei von drei Punkten, gegen die Vosgeraus Verbotsantrag sich richtete, gibt das Landgericht Correctiv Recht. Am Kern ändert sich nichts“, lautet es auf der Website des Recherchenetzwerkes.

„Correctiv“ hatte Anfang Januar unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ darüber berichtet, dass Vosgerau an einem Treffen unter anderem mit Mitgliedern der AfD und der Werteunion sowie dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner in Potsdam teilgenommen hatte. Die Berichterstattung über das Treffen, bei dem nach „Correctiv“-Angaben unter anderem über „Remigration“ gesprochen wurde, löste in der deutschen Öffentlichkeit einer Welle von Protesten gegen Rechtsextremismus aus.

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