Streit über „Correctiv“-Bericht vor Gericht

Ein „Correctiv“-Bericht über ein Treffen mutmaßlich rechtsextremer Akteure beschäftigt die Justiz. Ein Teilnehmer greift Passagen des Artikels per einstweiliger Verfügung an, dagegen führen die Journalisten eidesstattliche Erklärungen ins Feld.
Von Norbert Schäfer
Justitia

Nachdem das Recherchenetzwerk „Correctiv“ im Januar über ein geheimes Treffen verschiedener mutmaßlich politisch rechtsextremer gesellschaftlicher Akteure vom Ende November 2023 in Potsdam berichtet hatte, muss sich nun die Justiz mit der Berichterstattung befassen. Beim Landgericht Hamburg liegen ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nebst eidesstattlichen Erklärungen vor, dem die „Correctiv“-Journalisten ihrerseits mit Erklärungen an Eides statt Paroli bieten.

Die Berichterstattung über das Treffen, bei dem nach „Correctiv“-Angaben unter anderem über „Remigration“ gesprochen wurde, löste in der deutschen Öffentlichkeit einer Welle von Protesten gegen Rechtsextremismus aus. Laut dem „Correctiv“-Bericht unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ hatten an dem Treffen in einem Potsdamer Hotel unter anderem neben Politikern der AfD auch Neonazis und Mitglieder der „Werteunion“ teilgenommen.

Eidesstattliche Erklärungen hüben wie drüben

Einer der im „Correctiv“-Artikel genannten Teilnehmer an dem Treffen, der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, hat in der vergangenen Woche beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, dem sieben eidesstattliche Erklärungen beigefügt sind. Vosgerau greift mit seinem Antrag einzelne Passagen des „Correctiv“-Berichtes an. „Auf dem besagten Treffen in Potsdam am 25.11.2023 wurde weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant, noch wurde besprochen, Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“, zitiert das Onlinemedium „Nius“ aus der eidesstattlichen Versicherung. Insgesamt sei festzuhalten, dass keiner der Teilnehmer des Treffens „zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant“ habe und „erst recht keine Remigration von Menschen anhand oder aufgrund rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft“.

Gegen den Antrag von Vosgerau hat „Correctiv“ nun acht eidesstattliche Erklärungen ins Feld geführt. Am Dienstag teilte „Correctiv“ auf seiner Website mit: „Wir stehen entschlossen hinter unseren Enthüllungen. Mit den eidesstattlichen Erklärungen machen wir klar: Wir garantieren die Richtigkeit unserer Recherche mit unserer persönlichen Freiheit und dem Medienhaus ‚Correctiv‘ als Sicherheit.“

„Correctiv“ beruft sich auf Quellenschutz

Die Redaktion habe vor Veröffentlichung sämtliche Teilnehmer des Treffens mit den Ergebnissen der Recherche konfrontiert. „Vor Veröffentlichung bis heute hat keiner der Teilnehmenden des Treffens bestritten, dass dort über den ‚Masterplan‘, Menschen aus Deutschland zu drängen, beraten wurde“, heißt es in der „Correctiv“-Erklärung.

Die Redaktion habe „keinerlei Zweifel an der Darstellung“ in dem Artikel und verfüge über „sehr zuverlässige Quellen“. Über die Herkunft der Informationen will „Correctiv“ keine weiteren Angaben machen und verweist auf den journalistischen Quellenschutz. „Würden wir unsere Quellen nicht schützen, würden uns Menschen, die sich mit brisanten Informationen an uns wenden, nicht mehr vertrauen.“

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