Kirchen fordern Klärung

Die Empfehlung der Bund-Länderrunde, Ostergottesdienste nur virtuell zu feiern, stößt auf Irritationen. Es gibt Klärungsbedarf.
Frau Kirche Maske

Die beiden großen Kirchen reagieren zurückhaltend auf die Bitte von Bund und Ländern, in diesem Jahr auf Ostergottesdienste in Präsenz zu verzichten. „Wir sind überrascht worden. Ostern ist das wichtigste Fest für uns, Gottesdienste sind kein Beiwerk“, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Dienstag laut einem Tweet, den die Bischofskonferenz bei Twitter veröffentlichte.

Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, meldete Klärungsbedarf an. „Der Beschluss des Corona-Gipfels hat uns sehr überrascht, zumal davon das wichtigste Fest der Christen betroffen wäre“, erklärte Bedford-Strohm auf Anfrage: „Wir werden uns in den von der Bundeskanzlerin angekündigten Gesprächen zunächst genau erläutern lassen, warum die bewährten Hygieneschutz-Maßnahmen, die alle Landeskirchen für ihre Gottesdiensten haben, nun nicht mehr ausreichen sollen. Anschließend werden wir in unseren Gremien beraten wie wir mit der Bitte umgehen.“

Noch am Montag hatte der bayerische Landesbischof Bedford-Strohm am Rande der digital tagenden Landessynode gesagt, er habe „keinen Anlass“ daran zu zweifeln, dass die Gottesdienste in diesem Jahr stattfinden könnten.

Bätzing erklärte am Dienstag: „Zu Weihnachten haben wir gezeigt, wie wir mit Vorsicht Messe feiern können. Darauf wollen wir Ostern nicht verzichten.“ Darüber wolle man nun Gespräche mit den Regierungen von Bund und Ländern führen, kündigte der Limburger Bischof an.

In den Beschlüssen, auf die sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer in der Nacht zu Dienstag geeinigt hatten, heißt es: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“

Teil des Beschlusspakets ist eine „erweiterte Ruhezeit“ zu Ostern. Der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) sollen zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden, so dass das Land vom 1. April bis zum Ostermontag am 5. April komplett herunterfährt.

epd
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3 Antworten

  1. „Es ginge auch anders“- schreibt die NZZ heute:

    Opfer der kuschelig formulierten «erweiterten Ruhezeit zu Ostern» könnte auch die Religionsfreiheit sein: Ostergottesdienste mit Präsenzpublikum soll es nach dem Willen der Konferenz nicht geben. Während also in den vergangenen Tagen 700 Fussballfans von Hansa Rostock mit einem negativen Schnelltest ins Stadion und 1000 ebenfalls negativ getestete Klassikfreunde wieder in die Berliner Philharmonie durften, ist die Zusammenkunft von Christen an ihrem höchsten Fest nicht organisierbar?
    https://www.nzz.ch/meinung/logik-im-lockdown-die-deutsche-corona-politik-ist-ein-scherbenhaufen-ld.1608069

    Wo man sich nicht versammeln darf, da kann man der Osterfreude anders Ausdruck verleihen:
    https://www.pro-medienmagazin.de/kirchen-zu-christen-verkuendigen-osterbotschaft-kreativ/

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  2. Ja wenn man das Impfen nicht hinbekommt, dann bleibt nur der große Osterlockdown.
    Die „Bananenrepublik“ Chile macht es der Welt vor ! Israel zeigt uns wie es geht !
    Meine Güte, haben wir diese Regierung wirklich verdient ?

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  3. Nun, es heißt Ostergottesdienste „sollten“ nicht als Präsenzgottesdienste gefeiert werden. „Sollte“ ist juristisch fest umschrieben und bedeutet nicht „müssen“ oder negativ ausgedrückt „dürfen“ nicht. „Sollte“ bedeutet eine Bitte, wenn irgendmöglich auf Präsenzgottesdienst zu verzichten. Wo dennoch Präsenzgottesdienste unter Einhaltung der gültigen Hygienebestimmungen stattfinden, ist dies kein Rechtsbruch. Somit wird der grundgesetzlichen Religionsfreiheit Rechnung getragen.
    Jede Gemeinde kann nun selbst sehen, inwieweit und in welchem Rahmen Präsenzgottesdienste stattfinden. Das wird ein einer kleinen Dorfkirche oder einer Wohnzimmergemeinde sicher schwieriger sein, als in einem großen Dom oder einem großen Saal eine Freikirche, der sonst über 500 Gottesdienstbesuchern Platz finden. Im Endeffekt soll auch diese Maßnahme dazu führen, daß sich an diesen fünf Tagen weniger Menschen begegnen. Ich bin der Ansicht, daß man wieder einmal zu wenig erklärt hat. Wegen der Feiertage sind weniger Menschen am Arbeitsplatz, die Schulen und die Einrichtungen für kleine Kinder (hoffentlich auch die) sind für fünf Tage geschlossen, weniger Begegnungen also an diesen Orten . Nun sollten diese Kontakte eben nicht durch private Kontakte „ersetzt“ werden. Es geht darum, diese fünf Tage zu nutzen, den Anstieg der Infektionszahlen Einhalt zu gebieten. Einmal sind nun die Gemeindeleitungen gefordert, zu prüfen, ob man dem entspricht. Das hängt sicher auch von den technischen Möglichkeiten zur Übertragung von Livestreams statt. Aber auch jede einzige Gläubige, jeder einzelne Gläubige ist aufgerufen zu überlegen, ob es für ihn oder sie unabdingbar ist, einen Präsenzgottesdienst an den Osterfeiertagen zu besuchen oder ob die Gemeinde einen Livestream anbietet und man sich zuhause in der Hausgemeinschaft versammelt, auch das Abendmahl gemeinsam einnimmt. Mein Vorschlag: Laßt denen, die an Ostern allein sind doch die Präsenzgottesdienste, die Gemeindeleitungen können hier lenkend eingreifen, z.B. nur Einzelpersonen zulassen. Denn die Einsamkeit als Folge der Pandemiebeschränkungen sollten wir auch nicht aus den Augen verlieren.

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