Italien führt Burkaverbot an Schulen ein

In Italien dürfen sich Schülerinnen nicht mehr verschleiern. Zudem führt die Regierung eine Sprachquote in Schulklassen ein. Allerdings ist die Regelung zunächst nur auf 60 Tage begrenzt.
Von Martin Schlorke
Giorgia Meloni

In Italien ist am Donnerstag ein Dekret in Kraft getreten, das das Tragen von Burka und Nikab an Schulen verbietet. Eingebracht hatte es die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Betroffen sind davon nicht nur Lehrerinnen, sondern auch Schülerinnen. Zudem wird im Dekret eine Obergrenze ausländischer Schüler pro Klasse festgelegt, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Laut Dekret drohen bei Missachtung des Verschleierungsverbotes Geldstrafen von 200 bis 1.000 Euro.

Die 30‑Prozent-Quote tritt erst mit dem nächsten Schuljahr in Kraft. Betroffen sind davon Kinder, die keine italienische Staatsbürgerschaft besitzen, die nicht in Italien geboren sind und nicht mindestens zwei Jahre einen italienischen Kindergarten besucht haben. Betroffen sind jedoch nicht nur die Kinder. Auch Eltern werden verpflichtet, Sprachunterricht zu nehmen, wenn deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um mit der Schule zu kommunizieren.

Nur 60 Tage Gültigkeit

Das Dekret wurde als Notverordnung erlassen. Dadurch tritt es zwar sofort in Kraft, hat aber nur eine Gültigkeit von 60 Tagen. Wenn das Dekret innerhalb der nächsten zwei Monate nicht in ein ordentliches Gesetz umgewandelt wird, verliert es seine Gültigkeit und das Verschleierungsverbot entfällt.

Wie „Die Welt“ berichtet, gibt es eine 30-Prozent-Grenze für ausländische Schüler pro Klasse in Italien bereits seit 2010. Allerdings war diese bislang flexibel und konnte je nach Sprachkenntnissen der betroffenen Schüler angehoben oder abgesenkt werden. Auch für Gesichtsverschleierungen gilt seit 1975 ein Verbot, wenn diese ohne triftigen Grund eine Identifizierung erschweren. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes hatte 2008 jedoch entschieden, dass eine Vollverschleierung aus religiösen oder kulturellen Gründen zulässig ist, sofern das Gesicht zur Identifizierung gezeigt wird.

Die Regierung begründet die neuen Maßnahmen mit der Notwendigkeit einer besseren Integration von Schülern ins schulische Umfeld. Auch dienten die Regeln zur Prävention von Jugendproblemen.

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