Erneut Koranverbrennung in Schweden

In der schwedischen Hauptstadt Stockholm haben zwei Männer bei einer von der Polizei genehmigten Demonstration vor einer Moschee den Koran verbrannt. Die Öffentlichkeit ist empört.
Von Swanhild Brenneke
Der Koran ist die Offenbarung des muslimischen Propheten. War dessen Verfasser Mohammed pädophil? Über die Aussage einer Österreicherin hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt.

Bei einer öffentlichen Demonstration in Stockholm in Schweden ist am Mittwochnachmittag ein Koran angezündet worden. Das berichten verschiedene Medien, unter anderem die „Tagesschau“. Die Koranverbrennung fand vor einer Moschee im Viertel Södermalm statt.

An der Aktion seien zwei Männer beteiligt gewesen. Einer von ihnen habe mehrmals auf den Koran eingetreten und dabei schwedische Fahnen geschwenkt. Danach habe er Streifen von Schweineschinken, die bei Muslimen als unrein gelten, in das Buch gesteckt und einige Seiten verbrannt. Das berichtet „ZDF heute“.

Die Polizei habe die als Demonstration angemeldete Koranverbrennung zuvor bewilligt, heißt es. Hinter Absperrgittern habe es dutzende aufgebrachte Menschen gegeben. Bereits Anfang des Jahres hatte es in Stockholm solche islamfeindlichen Aktionen gegeben. Dabei war auch der Koran verbrannt worden und eine Puppe aufgehängt worden, die den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan darstellte.

„Erlaubt, aber unangemessen“

Eine weitere solche Aktion hatte die Polizei im Februar untersagt. Die Gerichte in Schweden hatten danach eigentlich geurteilt, dass die Polizei nicht das Recht habe, solche Demonstrationen zu verbieten. Die Vorfälle führte zu Spannungen zwischen Schweden und der Türkei. Schwedens Regierungschef Ulf Kristersson sagte, solche Aktionen seien zwar erlaubt, aber unangemenessen.

Der türkische Außenminister Hakan Fidan sagte, er verfluche diese „verachtenswerte Handlung, die gegen unser Heiliges Buch, den Heiligen Koran, am ersten Tag des Eid-al-Adha-Festes begangen wurde“. Am Mittwoch fand das muslimische Opferfest statt. Solche Aktionen dürften nicht unter dem Vorwand der Meinungsfreiheit zugelassen werden, erklärte Fidan.

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