Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bekräftigt, dass Muslime, die sich in das deutsche Wertesystem integrieren wollten, Teil Deutschlands seien. Einem Bericht der „Welt“ vom Montag zufolge betonte der CSU-Politiker zugleich, Deutschland sei ein klar christlich geprägtes Land mit einer christlich-jüdischen Tradition.
Grund für die jüngste Äußerung ist demnach eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sebastian Münzenmaier wollte vom Bundesinnenminister wissen, ob er an seiner Aussage aus dem Jahr 2018 festhalte, der Islam gehöre „egal in welcher Form nicht zu Deutschland“.
„Bundesminister Alexander Dobrindt ist der Auffassung, wie er es auch in einer Rede im Bundestag gesagt hat: ‚Ja, die Muslime, die hier leben und sich in unser Wertesystem integrieren wollen, sind Teil Deutschlands‘“, zitiert die „Welt“ aus dem Antwortschreiben des Innenministeriums an die AfD-Fraktion, das der Zeitung eigenen Angaben zufolge vorliegt, und weiter: „Aber wir sind ein klar christlich geprägtes Land. Wir haben eine christlich-jüdische Tradition. Unsere Wurzel ist das christliche Wertefundament.“
Dobrindt habe in der Bundestagsrede 2018 erklärt, das christliche Wertefundament sei Grundlage der deutschen Gesellschaft. Wer integrieren wolle, müsse dies klar benennen, damit Zugewanderte wüssten, woran sie sich orientieren sollten. Das Ministerium verweise zudem auf den Koalitionsvertrag, der den interreligiösen Dialog und die Religionsfreiheit betone. Dazu sei ein strukturierter Dialog mit Muslimen in Deutschland nötig.
AfD-Politiker Münzenmaier begrüßte laut „Welt“ Dobrindts Aussagen. Er habe diese als Distanzierung vom Islam interpretiert, schreibt die Zeitung. Münzenmaier forderte, dies auch bei der Deutschen Islam Konferenz deutlich zu machen.
Der frühere Innenminister Horst Seehofer (CSU) habe bereits 2018 in einem Zeitungsinterview gesagt, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, wohl aber die Muslime. Seehofer hatte mit seiner Aussage eine Debatte über den Islam eröffnet. Dobrindt, damals CSU-Landesgruppen-Chef, habe ihn seinerzeit mit seiner Rede verteidigt, heißt es in dem „Welt“-Artikel.
Der Staatsrechtler Boehme-Neßler sieht Dobrindts Aussagen durch die Meinungsfreiheit gedeckt, dürften aber keine rechtliche Benachteiligung nach sich ziehen. Entscheidend sei der Kontext: Sachlich formuliert, könne eine solche Aussage zulässig sein; als politische Ausgrenzung hingegen verstoße sie gegen die staatliche Neutralitätspflicht.