Cannabisgesetz: Erster Zwischenbericht zeigt Schwachstellen

Seit April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Die Forschungsgruppe EKOCAN kommt in ihrem ersten Bericht zum Schluss: „Das Ziel der Schwarzmarkbekämpfung ist nicht erreicht. “
Von Christian Biefel

Die Forschungsgruppe „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) hat am Montag ihren ersten Zwischenbericht veröffentlicht. Sie beurteilen das im April in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz, das eine Teillegalisierung des Marihuana-Gebrauchs zur Folge hatte. Dabei wird deutlich: Das Ziel der „Schwarzmarktbekämpfung“ ist nicht erreicht. Viele Fragen, wie die Auswirkung auf akute und chronische Gesundheitsfolgen unter Jugendlichen, sind nach den ersten sechs Monaten Evaluationszeitraum noch ungeklärt. 

Der gesetzlich geforderte Bericht legt dar, dass das Gesetz den Marihuana-Schwarzmarkt nicht ausreichend bekämpfen konnte. Die Strategie der Anbauvereinigungen gilt unter aktuellen Rahmenbedingungen als gescheitert. Die Idee dahinter: Konsumenten sollten in Vereinen gemeinschaftlich ihr Cannabis für den persönlichen Bedarf kultivieren können. Dadurch sollte dem illegalen Handel von Marihuana die Substanz entzogen werden. Laut Bericht kommen aber nur 0,1 Prozent des Gesamtbedarfs aus solchen Vereinen und maximal zwei Prozent der Konsumierenden sind Mitglieder in sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC). Der illegale Beschaffungsweg besteht weiterhin. Über genaue Anteile der Hanf-Bezugsquellen – Cannabis aus der Apotheke, Eigenanbau oder Schwarzmarkt – gibt der Bericht keine genaue Auskunft.

Zudem enthält das Gesetz eine Widersprüchlichkeit in sich. Einer Privatperson ist es gesetzlich erlaubt, drei Cannabispflanzen zuhause für den Eigenbedarf zu kultivieren. Die Cannabismenge, die eine Person bei sich zuhause lagern darf, sind maximal 50 Gramm. Eine einzelne Pflanze kann teilweise aber schon bis zu 50 Gramm Erntemenge aufweisen. Damit liegt ein Überschreiten dieser Maximalmenge sehr nahe. Das Evaluationsteam erkennt diese Inkonsistenz, spricht allerdings von keinem dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Der Grund: „Verstöße gegen die Grenze werden nur sehr selten geahndet“. 

Insgesamt zeichnet sich ab, dass nach sechs Monaten Gesetzeslaufzeit vieles noch nicht evaluierbar ist – aufgrund fehlender verlässlicher Zahlen, unter anderem die Auswirkung der Teillegalisierung auf den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen.  

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), machte gegenüber der „Rheinischen Post“ deutlich: „Dieses Gesetz braucht dringend mehr Klarheit, mehr Durchsetzbarkeit.“

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