Bundestag verabschiedet Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat ein Lieferkettengesetz verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten bei ihren Zulieferfirmen und Handelspartnern im Ausland.
Von Norbert Schäfer
Ein Gesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, entlang ihrer Lieferketten Menschenrechtsverletzungen im Ausland zu verhindern

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD sowie von Bündnis 90/Grüne ein Lieferkettengesetz verabschiedet. FDP und AfD stimmten gegen den Gesetzesentwurf, die Linken-Fraktion enthielt sich der Stimme. Das Gesetz legt großen Firmen auf, die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu überwachen. Auch die Beachtung von Arbeits- und Umweltstandards bei Handelsbeziehungen mit Zulieferfirmen im Ausland müssen nun deutsche Unternehmen im Blick haben.

Verstöße können ab 2023 mit Bußgeldern oder dem Ausschluss bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft und betrifft zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Nach einem Jahr müssen sich dann auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigen an das neue Gesetz halten. Rund 3.000 Unternehmen wären dann in Deutschland von dem neuen Gesetz betroffen.

Kontroverse und „zähes Ringen“

„Endlich ist eines der normativ wichtigsten Vermächtnisse der Regierungskoalition in trockenen Tüchern“, erklärte der Wirtschaftsethiker Harald Bolsinger auf Anfrage. Die Gegen- und Änderungsanträge im Bundestag hätten gezeigt, wie umkämpft die Sicherstellung der Würde des Menschen weiterhin sei – trotz des Grundgesetzes. „Heute ist der Beginn von wirklich grundgesetzgerechtem Wirtschaften in Verantwortung vor Gott und den Menschen – allen Menschen weltweit“, sagte Bolsinger.

Das Gesetz war im Vorfeld der Abstimmung innerhalb der Regierungsparteien kontrovers diskutiert worden. Ein Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatte ursprünglich vorgesehen, dass Betriebe ab 500 Beschäftigten mit dem Gesetz in die Pflicht genommen werden sollten. Dagegen hatten sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und der Wirtschaftsflügel der Union gestemmt. Heil und Müller betonten in ihren Reden die Auseinandersetzungen innerhalb der Regierungskoalition über das Gesetz. Heil sprach von „zähem Ringen“. Das Gesetz sei im parlamentarischen Verfahren jedoch verbessert worden, beispielsweise indem auch ausländische Unternehmen nun von dem Gesetz mit einbezogen werden, wenn diese größere Niederlassungen und Beschäftigtenzahlen in Deutschland haben.

„160 Millionen Kinder auf der Welt sind zu Kinderarbeit verdammt“, erklärte Heil in der abschießenden Aussprache vor der Abstimmung. Kinder gehörten in Schulen, nicht in Minen. „Anstand und Wohlstand, das darf kein Gegensatz sein“, sagte der Arbeitsminister. Anständige Unternehmen, die sich um die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits- und Umweltstandards kümmerten, dürften keinen Wettbewerbsnachteil erleiden. Das Gesetz schaffe nun klare Standards für alle Unternehmen in Deutschland, sich zu kümmern im Kampf gegen Ausbeutung, Kinderarbeit oder Sklavenarbeit. Heil dankte Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, den Kirchen und Bürgern, „die dafür gesorgt haben, dass das heute möglich war mit ihrem Druck und mit ihrem Engagement“. Entwicklungsminister Müller sagte in der Debatte: „Für Christ- und Sozialdemokraten gilt die goldene Regel für ethisch-moralisches Handeln zu Hause und weltweit.“ Das Lieferkettengesetz sei „ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer gerechteren Globalisierung“. Hermann Gröhe (CDU) erklärte: „Freier Handel muss fairer Handel werden, damit er allen Menschen zugutekommt.“

Wirtschaftsflügel der Union in der Kritik

Kritiker des neuen Gesetzes, darunter René Springer von der AfD, hatten angeführt, dass deutsche Unternehmen abwanderten, um entstehende Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Auch würden sich deutsche Unternehmen aus „problematischen Regionen“ zurückziehen, was als Konsequenz eine weitere Verschlechterung der Menschenrechtssituation in diesen Ländern bedeute. Nach Meinung von Carl-Julius Cronenberg (FDP) sei es „die Aufgabe der Bundesregierung an erster Stelle, sich mit allen Mitteln für die Stärkung der Menschenrechte einzusetzen“. Die menschenrechtliche Verantwortung dürfte nicht auf die Unternehmen abgewälzt werden. „Außenpolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaft müssen geschlossen für unsere Werte kämpfen“, erklärte Cronenberg, und weiter: „Und zwar zusammen da, wo Menschenrechte verletzt werden, und nicht gegeneinander vor deutschen Gerichten.“ Eva Schreiber (Die Linke) nannte den Wirtschaftsflügel der CDU einen „verlängerten Arm der Industrie und Arbeitgeberverbände“, der dafür gesorgt habe, dass von dem einst guten Entwurf nur noch wenig übrig geblieben sei.

Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Grüne) warf dem Wirtschaftsflügel der Union, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vor, das Lieferkettengesetz blockiert und abgeschwächt zu haben. „Es spricht wirklich Bände, wie sich ein mächtiger Teil der Union dagegen wehrt, dass Menschenrechte und Klimaschutz in der Wirtschafts- und Handelspolitik endlich die Bedeutung bekommen, die sie verdienen“, sagte Brugger und kündigte an, dass ihre Partei ein „echtes Lieferkettengesetz mit zivilrechtlicher Haftung“ weiter anstrebe. Bündnis 90/Grüne hatten zu dem Gesetzesentwurf insgesamt vier Änderungsanträge im Parlament eingebracht, die jedoch keine Mehrheit bei den Abgeordneten fanden.

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