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Abstimmung über Lieferkettengesetz verzögert sich

Es stand schon auf der Tagesordnung, wurde offenbar aber wieder gestrichen: Der Bundestag wird Medienberichten zufolge doch nicht diese Woche über das Lieferkettengesetz abstimmen.
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Viele Produkte haben eine lange Reise hinter sich, bevor sie zum Kunden kommen

Der Bundestag stimmt einem Medienbericht zufolge nicht wie geplant am Donnerstag über den Regierungsentwurf zum Lieferkettengesetz ab. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf mehrere Fraktionen. Aus Unionskreisen heiße es, ein offenes Detail müsse noch geklärt werden. Dabei gehe es um den Ausschluss der zivilrechtlichen Haftung.

Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg sagte am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Koalition ziehe mit der Verschiebung die richtige Konsequenz aus einer schlechten Umsetzung des Lieferkettengesetzes, das den eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden könne. „Nun wird sich zeigen, ob die CDU einen Neustart wagt oder die Lieferketten zum Wahlkampfthema gemacht werden“, sagte er.

Das geplante Lieferkettengesetz war im April in der ersten Lesung im Bundestag auf scharfe Kritik der Opposition gestoßen. Den Fraktionen der Grünen und der Linken ging das Regelwerk nicht weit genug, AfD und FDP lehnten neue Vorgaben für deutsche Unternehmen ab.

Dem Entwurf zufolge könnte es für große deutsche Firmen künftig teuer werden, wenn ihre ausländischen Zulieferer Kinder arbeiten lassen oder Armutslöhne zahlen. Das geplante Gesetz verpflichtet Unternehmen, bei ihren internationalen Partnern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. Tun sie das nicht, drohen Zwangs- und Bußgelder. Unternehmen, die Ausbeutung billigend in Kauf nehmen, können laut Entwurf zudem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

In Kraft treten soll das Gesetz in zwei Schritten: Ab 2023 soll es für die etwa 600 großen Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 für insgesamt knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

epd
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