Gesetz gegen Hass im Netz ist auf dem Weg

Bundestag und Bundesrat haben das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet verabschiedet. Zuvor musste der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zum Zugriff auf Handynutzer-Daten aushandeln.
Mensch nutzt ein Smartphone

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss damit künftig mit schärferer Strafverfolgung rechnen. Das Gesetz gegen Hass im Netz soll regeln, dass Anbieter sozialer Netzwerke Straftaten künftig nicht nur blockieren und löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden sollen.

Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz bereits im vergangenen Jahr zugestimmt. Zwischenzeitlich hatte das Verfassungsgericht ein Urteil zur Bestandsdatenauskunft gefällt. Weil dieses auch Auswirkung auf Teile des Gesetzespakets hatte, hatte es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bisher nicht unterzeichnet.

Laut Spiegel Online sind nach dem nun erzielten Kompromiss Auskünfte zu Nutzungsdaten nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich. Außerdem wird klargestellt, dass nur bei bestimmten, besonders schweren Straftaten eine Passwortherausgabe in Betracht kommt.

„Neue Wellen des Hasses stoppen“

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen werden künftig ähnlich wie Morddrohungen als Straftaten behandelt. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Union und SPD stimmten für das Ergebnis des Vermittlungsausschusses, Grüne und Linke enthielten sich. Die AfD und die FDP stimmten dagegen. Das Gesetz gegen Hass im Netz stand selbst nicht erneut zur Debatte. Voraussetzung für sein Inkrafttreten war aber die Neuregelung zu Datenauskünften. Teile des Gesetzespakets sind davon berührt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) äußerte sich am Mittwoch erleichtert über den erzielten Kompromiss: „Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen“, sagte sie. Menschenverachtung sei im Netz allgegenwärtig und in der Pandemie oft noch aggressiver als zuvor. Attacken und Einschüchterungsversuche seien eine ernste Bedrohung unserer Demokratie.

Mit dem Ja der beiden Kammern kann das Gesetz gegen Hasskriminalität erneut Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Ausfertigung vorgelegt werden.

epd
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