„Arche“ fordert 600 Euro Kindergrundsicherung

Wenn es nach dem christlichen Kinderhilfswerk „Die Arche“ geht, sollen Kinder künftig 600 Euro monatlich erhalten. Eltern, die das Geld anderweitig ausgeben, würden sich strafbar machen.
Von Nicolai Franz
„Kinder stark machen“ ist das Motto des christlichen Kinderhilfswerkes „Die Arche“

„Wir fordern 600 Euro ab dem ersten Lebenstag bis zum 27. Lebensjahr“, sagte Arche-Sprecher Wolfgang Büscher im „ntv Frühstart“ am Mittwoch. Kinder bräuchten Nachhilfeunterricht, Förderung, Kinder müssten auch einmal in ein Restaurant gehen oder in den Urlaub fahren können. Viele würden dies laut Büscher nie erleben. Das Geld solle ausschließlich den Kindern zugute kommen – und nicht etwa den neuen Flatscreen-Fernseher im Wohnzimmer bezahlen. „Eltern würden sich strafbar machen, wenn sie das Geld für andere Dinge ausgeben“, erklärt Büscher. Eine Grundsicherung löse nicht alle Probleme, sei aber ein „kleines Rädchen im Getriebe“.

Nach Zahlen des Kinderschutzbundes lebten 4,6 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. Bis zum 25. Lebensjahr bekämen Kinder aus armen Haushalten keine eigene Unterstützung nach Hartz-IV. „Die Kinder lernen jeden Tag: Mama steht nicht auf. Wenn ein Papa da sein sollte: Der steht auch nicht auf.“ Viele Kinder in den Archen würden sagen: „Wenn ich groß bin, werde ich Hartzfünf!“ Um diesem Kreislauf zu entfliehen, müssten Kinder aus den Familien frühzeitig herausgeholt werden, um Kontakt zu Bezugspersonen in Kitas und Schulen zu bekommen.

Dem Sozialsystem droht der Kollaps

Büscher beklagte zudem fehlendes Personal, wenn es um den Kampf für gleiche Teilhabe gehe. Es seien dringend mehr Lehrer nötig. Nur so könnten Kinder individuell gefördert werden. Zwar koste das mehr Geld, auf lange Sicht senke es aber die Kosten für den Staat. Für einen Sozialhilfeempfänger zahle der Staat in seinem Leben etwa 600.000 Euro, rechnete Büscher vor. Das deutsche Sozialsystem werde in sich zusammenbrechen, wenn der Staat nicht jetzt investiere.

Positiv äußerte sich Büscher zu den Plänen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Sollte das Vorhaben die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreichen, heißt es künftig in der Verfassung: „Jedes Kind hat das Recht auf Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit in der sozialen Gesellschaft.“ Zwar gebe es bereits jetzt das Recht und die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Mit grundgesetzlich verankerten Kinderrechten könnten Familien aber auch künftig klagen, wenn es etwa zu wenige Lehrer gebe oder es an individueller Förderung mangele. Viele Konservative sehen das Vorhaben kritisch, da der Staat dadurch zu stark in Familien eingreifen könne. Dem entgegnete Büscher, der Staat müsse da eingreifen, wo die Eltern ihrer Pflicht nicht nachkämen. „Wir müssen den Filter ,Eltern‘ abschaffen.“

Von: Nicolai Franz

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